Hartz-4 NEIN DANKE

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Sonntag, 29. Juni 2014

In Deutschland regiert das Verbrechen-Hartz-IV-SGB-II

Das SGB 1-12, hier insbesondere das SGB II (Hartz IV) verstößt nicht nur massiv gegen das Grundgesetz, sondern durch vorgegebene reGIERende (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das vorgegebene und illegale BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), welches kein AMT ist, so auch die weiteren kriminellen Vereinigungen Jobcenter (ARGEN) und deren kriminellen Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch vorgegebene Richter/Innen, vorgegebene Staatsanwälte/Innen, werden täglich schwere Straftaten begangen die nicht nur nach dem Strafgesetzbuch zu verfolgen und zu bestrafen sind sondern man sollte hier ganz besonders das:
Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (kurz VSTGB)

Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002

Der 3 Weltkrieg läuft leise durch die Hintertür (ZDFzoom)


zur Hilfe nehmen denn, dem zufolge gibt es für die oben benannten Täter keine Verjährungsfrist, nämlich:
§ 5 VStGB Unverjährbarkeit
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.
Aber fangen wir vorne an.
§ 1 VStGB Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
§ 2 VStGB Anwendung des allgemeinen Rechts
Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1 und 3 bis 5 besondere Bestimmungen trifft.
Ganz wichtig ist das folgende, da meine Strafanzeigen gegen diese mutmaßlichen Verbrecher ja nicht verfolgt werden weil keine Straftaten zu erkennen sind und/oder waren.
§ 3 VStGB Handeln auf Befehl oder Anordnung
Ohne Schuld handelt, wer eine Tat nach den §§ 8 bis 14 in Ausführung eines militärischen Befehls oder einer Anordnung von vergleichbarer tatsächlicher Bindungswirkung begeht, sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnung rechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.
Warum nun jeder benannte, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), so auch die Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, vorsätzlich undwissentlich die Straftaten begeht und/oder die verfolgung und veruteilung vereitelt, liegt ja auf der Hand, denn:
Jeder der benannten, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), so auch die Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen,
kennt das Grundgesetz und ist an dieses gebunden und 
kennt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und andere
und dürften sich dem Folgenden sehr wohl bewusst sein:
… Grundrechtsträger aus Artikel 166, 1 und 20 wegen Art. 19, 79 GG und Art. 25 GGmuss meine/unsere Existenz aktiv, ausreichend und zeitnah, Realitätsnah gesichert sein. Auch unter Vertragsfreiheit (Art. 9 Absatz 3 GG) um auch dann als nicht stigmatisierter Mensch (Art. 3 GG) und natürliche Person im Sinne des Völkerrechtes leben zu können.
Nach dem § 3 VStGB
…sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnungrechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.
m.V.a. das Grundgesetz und  an dessen Bindewirkung und 
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und andere
machen sich die benannten, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), so auch die Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, 
sehr wohl strafbar da die benannten Tatsachen (BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und Grundgesetz) ja nicht unbekannt sein können!
Aber machen wir weiter.
§ 4 VStGB Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft. § 13 Abs. 2 des Strafgesetzbuches findet in diesem Fall keine Anwendung.
(2) Einem militärischen Befehlshaber steht eine Person gleich, die in einer Truppe tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle ausübt. Einem zivilen Vorgesetzten steht eine Person gleich, die in einer zivilen Organisation odereinem Unternehmen tatsächliche Führungsgewalt und Kontrolle ausübt.
Deswegen machen sich alle benannten, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), so auch die Jobcenter (ARGEN), deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, gleichermaßen strafbar und sind wie Täter zu behandeln und zu verurteilen,nämlich:
… oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zuhindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft….
Ich möchte hier die Straftaten im einzelnen nicht nochmal aufführen, dazu verweise ich einfach auf die von mir bereits veröffentlichten Artikel, in denen diese Nachzulesen sind
Ich denke das die begangenen Straftaten damit eindeutig erwiesen sein dürften aber in unserem Blog finden sich noch diverse weitere Artikel in denen die Beweise veröffentlicht sind.
Aber gehen wir einfach mal weiter im VStGB.
Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
§ 6 VStGB Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihrekörperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oderTeile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oderzwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oderseelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung vonZwang geschwängerte Frau gefangen hält,
7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichenFreiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr auspolitischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt, wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(5) Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, eininstitutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung undBeherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 13 VStGB Verletzung der Aufsichtspflicht
(2) Ein ziviler Vorgesetzter, der es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, einen Untergebenen, der seiner Anordnungsgewalt oder seiner tatsächlichen Kontrolle untersteht, gehörig zu beaufsichtigen, wird wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bestraft, wenn der Untergebene eine Tat nach diesem Gesetz begeht, deren Bevorstehen dem Vorgesetzten ohne weiteres erkennbar war und die er hätteverhindern können.
(3) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Die vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
§ 14 VStGB Unterlassen der Meldung einer Straftat
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ein ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, eine Tat nach diesem Gesetz, die ein Untergebener begangen hat, unverzüglich der für die Untersuchung oder Verfolgung solcher Taten zuständigen Stelle zur Kenntnis zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
Warum erkennen und oder wollen die benannten die klar definierten Straftaten angeblich nicht erkennen, ich kann es ja auch, dann bin ich sicherlich nur deswegen Arbeitsloser SOZIALSCHMAROTZER weil ich einfach nicht blöd genug bin, wer, oder was auch immer hat mich bei meiner Zeugung und anschließenden Geburt mit Hirn ausgestattet, was heute fatale Folgen zu haben scheint, Hirnlos ist gefordert!
Dazu möchte ich Euch noch KenFM präsentieren und beim hören immer an das  Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland denken!


Auch Inge Hannemann bestätigt genaugenommen meine Beschuldigungen das Erpressung, Nötigung, Körperverletzung und damit auch versuchter Massenmord begangen wird durch Auftrag und Anweisung von Regierung und Finanzfaschisten!




Und im folgendem Fall hoffe ich das die Staatsanwaltschaften und Richter endlich ein Exempel statuieren und gemäß dem Strafgesetzbuch 
i.V.m. § 3 VStGB , § 4 VStGB, § 6 VStGB, § 7 VStGB, § 13 VStGB, § 14 VStGB, die im Beitrag benannten und politisch Verantwortlichen zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt, wobei ich die Meinung vertrete das hier im Hinblick auf besonders den § 7 VStGB, nur noch für alle Beteiligten die TODESSTRAFE verhängt werden kann!

Samstag, 28. Juni 2014

Bundesregierung-Bundestag- Petitionsausschuss setzt sich auch weiterhin über Recht und Gesetz hinweg

Hartz IV macht arm !  Hartz IV grenzt aus !  Hartz IV macht krank !  Hartz IV ist psychische Vergewaltigung !  Hartz IV ist Mißhandlung !  Hartz IV tötet !

Wo der Geist des Menschen als Person nicht geweckt wird
und sich nicht entfalten kann,
da sinkt der Mensch als Person weit unter das Tier als gedachte Figur.

Amt für Menschenrecht


Die illegale Bundesregierung- der illegale Bundestag- der illegale Petitionsausschuss setzt sich auch weiterhin über  
Recht und Gesetz hinweg und verletz in groben Maße seine Pflichten!
Ich möchte hier nur ein paar Auszüge Kommentieren, da ich glaube das jedem 
Betroffenen von vorn herein Klar war und ist das hier wieder Monate, Jahre 
beraten wird und im Endeffeckt nichts geschieht, 
Grundrechte sind nicht verhandelbar !!! 
Wir bestehen unverbrüchlich darauf, ansonsten kann ich nur noch auf den 
Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes verweisen, 
da andere Abhilfe unmöglich ist! Damit gilt für uns als Bürger, Menschen mit Rechten gleichfalls Notwehr nach § 32 Abs. 1, 2 StGB iVm- § 227 Abs. 1, 2 BGB- iVm § 34 StGB i.V.m. §§ 6-11, 13.14 VStGB

Ganz dem Urteil entsprechend:
Das Grundrecht !!!
auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus 
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des 
Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen 
Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß 
an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben 
unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht !!!
aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit 
Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG 
auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. 
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, 
bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den 
Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen 
Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen 
auszurichten hat.
Die Hamburger Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann hat im Bundestag 
eindringlich für die Abschaffung von Sanktionen für Langzeitarbeitslose 
geworben.
Finanzielle Strafen etwa wegen des Versäumens von Jobcenter-Terminen 
machten arm, krank und grenzten die Betroffenen noch mehr aus, sagte die 
derzeit suspendierte Jobcenter-Mitarbeiterin am Montag vor 
dem Petitionsausschuss.
Die Bundesregierung entgegnete, 
eine Gewährung von Sozialleistungen müsse an eigene Anstrengungengeknüpft bleiben. 
Die sogenannten Politiker, Verantwortlichen für diesen Völkermord, b.z.w. Straftaten und Verstöße nach dem Völkerstrafgesetzbuch, insbesondere §§ 6-11, 13.14 VStGB,Art. 1 (1), 25, 140 GG, §§81, 92, 102- 104a, 105, 130, 167, 220a, 221, 240, 336, 357ff. StGB, sollten doch vor solcherlei Aussagen:
eine Gewährung von Sozialleistungen müsse an eigene Anstrengungengeknüpft bleiben.
einfach mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, oder einfach nur die Rechtssätze an sich lesen, dann würde vielleicht auch denen, der illegalen Bundesregierung- dem illegalen Bundestag- dem illegalen Petitionsausschuss, auffallen das genau das: 
“eine Gewährung von Sozialleistungen müsse an eigene 
Anstrengungen geknüpft bleiben”, 
bereits verboten ist! 
Es geht nicht um irgendeine Bettelleistung, Es geht um grundrechtlich garantiertesExMin, welches einklagbar ist!
Hannemann, deren Petition nach eigenen Angaben über 92.000 Unterstützer hat, 
beschrieb das Schicksal von finanziell bestraften Langzeitarbeitslosen als 
hoffnungslos.
“Wir leben in einem Sozialstaat, in dem Menschen durch Leistungskürzungen 
in existenzielle Not bis hin zur Obdachlosigkeit getrieben werden”, 
sagte sie.
Die Sanktionen wirkten demotivierend, viele Menschen kapselten sich dadurch 
noch mehr ab. Jobcenter-Mitarbeiter könnten aus Überlastung nicht auf 
Gründe und Motive der Menschen achten.
Hannemann war als “Hartz-IV-Rebellin” bekannt geworden. Sanktionen gegen 
Hartz-IV-Empfänger, die nicht zu Terminen erscheinen oder Jobangebote 
ablehnen, sind für sie ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Die Regierung sagte eine Überprüfung der Regeln für Minderjährige voraus, 
will aber im Übrigen an der Rechtslage festhalten.
Genau hier muss ich wieder ansetzen, 
im Übrigen an der Rechtslage festhalten, 
da frage ich mich allen ernstes warum hier angeblich studierte, 
zum Teil sogar Juristen, eine derartige Aussage tätigen.
Es gibt nicht mal eine gültige Rechtslage (siehe Hier, Hier, und Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) iVm Art. 82 Abs. 1 GG iVm Artikel 1 GG und Artikel 20 GG ) an die sich hier gehalten werden 
könnte, mal davon abgesehen das hier ganz einfach wieder auf das Urteil des 
Bundesverfassungsgerichtes, oder einfach nur die Rechtssätze an sich 
verwiesen werden muss, dann würde vielleicht auch denen auffallen das genau das gar nicht existiert!
Bei Verzicht auf Sanktionen gäbe es keine Möglichkeit,
“darauf hinzuwirken, dass jemand, der die Leistung in Anspruch nehmen 
möchte, auf Mitwirkung verpflichtet ist”, 
sagte die Parlamentarische Arbeits-Staatssekretärin 
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD).
Richtig, für die Wahrung der Grundrechte und die Inanspruchnahme gibt es keine Rechtsgrundlage für Gegenleistungen das hat aber wiederum das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil verboten, 
es geht um grundrechtlich garantiertes ExMin, 
welches einklagbar ist, egal welche leeren Phrasen von dieser 
sogenannten illegalen Bundesregierung auch immer dargelegt werden!
Um die strafbaren Handlungen dieser und eigentlich aller polit- Statisten, polit- Kasper, pseudo- Beamten, pseudo- Behörden,  nochmal deutlich zu machen möchte ich hier noch das folgende öffentlich aufzeigen und jeder der mir den Verschwörungstheoretiker andichten möchte sei gesagt es gibt noch viel mehr Beweise!
Das Amt für das Recht des Menschen 

Das folgende ist nicht nur interessant sondern meiner Meinung nach auch brisant und unter
Erklärung für das Amt für Menschenrechte zu finden, Sete 1/9/10.
IZMR
öffentliche Globalkörperschaft
im originär-prärogativen Naturrecht
(analog Präambel, Art. 1, 25, 140 GG)

Rechtamt
Bielfeldtweg 26, [D-21682] STADE
Verwaltung:
Mühlhäuser Straße 1, [D-99986] LANGULA
Telefon: +49 (0)41 41 / 8609141
Telefax: +49 (0)41 41 / 8609143
Thema: Bundesrepublik
Vorbemerkung zum Amt für Menschenrechte:

Das Amt für Menschenrechte hat seinen Quellstandort in Stade und es werden global Gemeinden für geistig-lebendige Menschen auf Erden aufgebaut, weil die Menschen in eine künstlichen System unmündig gehalten werden.
Wir sind weder verantwortlich für die letzten 500 Jahre des UNRechts noch können Wir zaubern und die Fehler der illusionären Systeme sofort beenden, denn die Menschen sind es selbst, die die Personifizierung dulden.
Warum muß man an diesem Zustand aus Ihrer Sicht etwas Ändern?

Sei Du die zukünftige Veränderung selbst.
Ohne Recht gibt es auch keine Freiheit. Nicht werdet ihr ins Paradies kommen wenn ihr nicht lebt, und ihr lebt nicht liebt, und ihr liebt nicht, wenn ihr nicht glaubt (Schöpferbund).
Wie reagieren die Behörden auf die Arbeit des Amtes?

Mit Flucht, Rhetorik und Rabulistik und viele Bedienstete ducken sich oder laufen weg….

Wie reagieren die Behörden auf die Anrufe?
Oftmals wie ein Räuber, der beim Rauben erwischt worden ist. Sie versuchen, die Fragen auszulegen, den Fragen auszuweichen, sie falsch zu beantworten und versuchen in der Regel, ohne Antwort bleiben,
weil der Verfassungsschutz ihnen nahegelegt hat,
sich auf kein Gespräch mit Unserem Amt einzulassen.


Hat das Amt Feinde, wenn ja welche?

Wer lügt, kann mit der Wahrheit überführt werden. Die Wahrheit kann nur mit Gewalt verhindert werden.
Nichtwisser und Besserwisser - Unmündigkeit im Naturrecht ist das größte Problem, weil jeder bei Gewalttaten gegen Menschen zuschaut und die Garantenpflicht als Mensch nicht erfüllt.

Deswegen werden die Deutschen im Rechtstand vom 31.12.1937 als Staatsangehörige schuldig gehalten, weil die Masse diese Straftaten gegen die Menschlichkeit des Systems duldet. Die Medien sind daran schuld, daß in der
Öffentlichkeit die Gewalttäter als behauptete Beamte -ohne Amtausweis- gegen das Urteil BVerfGE
plakativ und werbewirksam verherrlicht werden.
Polizei und Justiz sind daran schuld, daß die millionenfachen Morde an Unseren Brüdern und Schwestern begangen wurden und der Weltkrieg erst entstanden ist.Polizei und Justiz gehören zu den verbotenen und
verfassungsfeindlichen Organisationen, Namen und Abzeichen (§ 86, 86a, 130StGB).
Weder der Polizist, der Richter oder der Staatsanwalt ist ein Beamter gegenüber einem Menschen. Sie sind nur bedienstet und ihre Ausweise sind nur Dienstausweise. Kein Mensch hat sich in ein Amt berufen und juristische
Person innerhalb der Personifikation haben weder einen Glauben noch sind die treu. Diese Verbände sind nach Recht und Gesetz in der Öffentlichkeit verboten.


In der Öffentlichkeit ist Privatrecht verboten. Alle Urkunden innerhalb der Behörden der Bundesrepublik
sind private Urkunden, die selbst die gesetzlichen Voraussetzungen einer öffentlichen Urkunde, die zur
Transformation der Gewaltentrennung notwendig ist, nicht erfüllen.
Von diesen Urkunden gemäß §§ 10(weggefallen,  stört beim errichten der Diktatur),129, 415, 579, 580 ZPO in Verbindung mit §§125-129 BGB sind.
Von diesen “Urkunden” sind betroffen:

- Grundbuch,
- Register
- Haftbefehle
- Vollstreckungen / Zwangsversteigerungen
- Geschäftsordnung der Gerichte / Gerichtsvollzieher
- Urteile
- Entscheidungen
- Beschlüsse
- Bescheide
- Verfügungen
- Protokolle
- Anordnungen
- Notizen
- Entwürfe
- alle noch weitere in Betracht kommenden “Urkunden”

Ich denke wir sollten alle darüber sehr genau Nachdenken!