Hartz-4 NEIN DANKE

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Mittwoch, 29. April 2015

Terror eines angeblichen Amtsgerichtes Perleberg-gelber Brief

Terror eines angeblichen Amtsgerichtes Perleberg, im wahrsten Sinne des Wortes, was auch immer der Inhalt dieser (zwei) angebl. “Förmlichen Zustellungen” (Urkunde) wohl auch sein mag, ich weiß es nicht. Vielleicht hat uns nun ein angebl. “Richter” schon enteignet. Andere Vermutung wäre eine Firma EON, seines Zeichens Stromanbieter, aufgrund eines zwar behaupteten aber nie existenten Vertrages.
Hier haben wir nun eines dieser Korpusdelikti:
gelber-brief-zurueckSo ist dieses Ding in den POSTKASTEN gewandert!
Unabhängig davon welchen Inhalt dieses was auch immer enthält, die folgende Beschreibung ist bindend, wir haben den Zusteller, einer privaten Firma namens Turbo Post, dabei beobachtet wie er diese angebliche förmliche Zustellung, ohne klingeln, ohne klopfen, sofort und zielgerichtet in den Briefkasten warf, wir waren  sehr wohl anwesend.
http://xn--delbrck-info-hlb.de/illegale-post/

Illegale Briefzustellung!

Der Gelbe Brief
“Die Illegale Zustellung!
Gemäß Grundgesetz FÜR DIE angebl. “Bundesrepublik Deutschland”, Art. 103 (1) GG Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muß ein zuzustellendes Schriftstück – “Förmliche Zustellung” – der sog. “Gelbe Brief” persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass angebl. “Amtliche” Bescheide von einer “Amtsperson” ausgehändigt werden müssen.
Anmerkungen:
“Amtspersonen” gibt es nur in einem richtigen Staat, denn nur eine “Amtsperson” hat einen “Amtsausweis” und keinen “Dienstausweis”!
Deshalb – siehe Briefumschlag: angebl. “Amtsgericht Perleberg”  – ist ja auch nur eine BRD-Firma- Gericht ohne hoheitliche Körperschaftsrechte, wie sie sich richtigerweise nennen und nunmal kein AMTSGERICHT, da die BRD spätestens seit dem 18.07.1990 kein Staat (mehr) ist! Da Deutschland seit dem 23. Mai 1945 bis heute immer noch durch die Alliierten beschlagnahmt und besetzt ist (Deutschland hat bis heute keinen Friedensvertrag und ist immer noch Feindstaat!), gibt es weder eine Gründungs-Urkunde von Brandenburg oder irgend einem anderen künstlichen BRD-GmbH-Bundesland, noch eine Gründungs-Urkunde von irgend einer Stadt in der BRD-GmbH, also auch nicht von Perleberg und oder Brandenburg (ehemalig DDR)!
Die BRD ist nach Inkrafttreten des 2. Bereinigungsgesetzes seit 2007 nur eine TreuhandVERWALTUNG der Alliierten!!
… siehe Grundgesetz FÜR DIE Bundesrepublik Deutschland, ARTIKEL 133
                                                              bzw. Video
… siehe auch Interview mit Ulrich Maurer über die Souveränität der BRD

Beispiele:            früher … BürgermeisterAMT = heute nur … Bürger-Büro / StadtVERWALTUNG,
früher … ArbeitsAMT           = heute nur … Agentur für Arbeit,
früher … FinanzAMT            = heute nur … FinanzVERWALTUNG, (AG)
früher … BEAMTE                = heute nur … BRD-Bedienstete,
früher … AMTsgericht          = heute nur … Firmengerichte mit AGB-Bestimmumgen, …nennen sich aber immer noch fälschlicher Weise AMTsgericht und wollen es offenbar einfach nicht wahrhaben!
angebl. “Richter” beim angebl. AMTsgericht sind also auch keine AMTspersonen, haben auch nur einen Dienstausweis und sind demnach nur Privat-Personen. Eine Staatshaftung gibt es übrigens für ALLE diese “BRD-Bediensteten” – die sich fälschlicher Weise “BEAMTE” und damit diverse Straftatbestände erfüllt haben wie z.B. Amtsanmaßung, nennen – spätestens seit dem 2. Bundesrechtsbereinigungs-Gesetz von 2007 (eigentlich schon seit 1982) nicht mehr!
Auch die Deutsche Post AG (Aktiengesellschaft) erfüllt also diese Voraussetzung nicht!
Zum Beweis Kopie aus v. Mangoldt, Klein, Stark, 5. Auflage:
       Art. 103 Abs. 1 Der Tatbestand “Anspr. auf rechtl. Gehör”
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=iuoFY-u4IFc
… reiche Rechtsprechung entwickelt, deren dogmatische Grundstrukturen im Wesentlichen feststehen.
  1. Recht aus Information
30       Die Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör setzt voraus, dass die Berech-
tigten bestimmte Informationen über das gerichtliche Verfahren erhalten. 98
  1. a) Ladungen und Zustellungen
31        Zunächst besteht ein Recht auf Benachrichtigungvom Verfahren. Es wird durch
prozessrechtliche Ladungs- und Zustellungsvorschriften ausgestaltet. ….
Daraus folgt:
Selbst die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO etc. ist nur eine Fiktion der Bekanntgabe und damit nichtig!
Das folgende kann jeder hier nachlesen:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/21/ruckzahlung-aller-steuern-der-letzten-24-jahre-erste-ergebnisse/ gleichzeitig möchte ich mich auch im Namen vieler für diese und andere umfangreiche Arbeiten und Recherchen bedanken.
Mit dem Ersten Bereinigungsgesetz wurden am 19.04.2006 die Einführungsgesetze (EG) der Zivilprozessordnung (ZPO), der Strafprozessordnung (StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) aufgehoben.
Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.
Gleiches gilt natürlich auch für angebl. “Bescheide etc…” im Bereich Hartz IV und alle Firmen “Jobcenter”, erstrecht durch die “ach so viel besseren” und “einfacheren” neuen ungültigen “Bescheide” der ALLEGRO-Software, weist alle Schreiben zurück, “kein Ansprechpartner/Verantwortlicher” “keine Unterschriften” schwerste Formfehler, damit vollumfänglich ungültig und nichtig und wer ist die natürliche/juristische Person “Jobcenter” irgendwo????
Wenn ein Beamter kein Beamter mehr ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen.
Vorlage von falschen Dokumenten. Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.
Feststellung der Erschwernis folgender Tatvorwürfe, da Mitarbeiter von Straßenverkehrsbehörden rechtlich geschult sind.
Daraus ergeben sich:
– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.
Hochverrat: Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.
Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
Als Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts die “Drei-Elemente-Lehre” entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet.
Von erheblicher Bedeutung ist dabei, dass durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.
Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können: Staatsgewalt, Staatsgebiet, Staatsvolk. (vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900, sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933).
Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, dass wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat nicht gesprochen werden kann.
Interessanterweise erfüllt die “BRD” noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien.
Es ist festzustellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.
Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt “BRD” ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte. Die oberen Repräsentanten der “BRD” sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.
Es handelt sich bei der “Regierung” der “BRD” somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.
Es muß deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der “BRD” nicht erfüllt wird. Die “BRD” ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmales der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!
Spätestens seit dem Jahre 1990 ist die sogenannte “BRD” nur noch eine Personengesellschaft und keine Gebietskörperschaft mehr. Die “BRD” hat kein Territorium, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates nach der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.
Kein Staatsvolk:
Die Zugehörigkeit zur “BRD” wird im Artikel 116 GG des “Grundgesetzes” sowie im sogenannten “Staatsangehörigkeitsgesetz” beschrieben. Grundgesetz Art. 116 (1) GG; Zitat:
“Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat”. (vgl. Art 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Wie im Artikel 116 des “Grundgesetzes”, so wird auch im sogenannten “Staatsangehörigkeitsgesetz” nicht etwa eine Staatsangehörigkeit der “Bundesrepublik Deutschland” definiert, sondern lediglich die des Deutschen Reiches beschrieben. Dies ist auch völlig folgerichtig.
Da es sich bei der sogenannten “Bundesrepublik Deutschland” völkerrechtlich nicht um einen Staat handelt, kann die “BRD” auch keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.
Auch in den sogenannten “Personaldokumenten” der “BRD” wie beispielsweise im sogenannten “Bundespersonalausweis” oder “Reisepass” findet sich unter der Rubrik “Staatsangehörigkeit” nicht etwa der Eintrag “Bundesrepublik Deutschland”, wie man es erwarten dürfte, sofern die “BRD” tatsächlich ein Staat wäre. Es findet sich dort vielmehr lediglich der Eintrag “DEUTSCH”.
Die sogenannte “BRD” hat kein eigenes Staatsvolk, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates entsprechend der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.
Wie dargelegt wurde, erfüllt die sogenannte “BRD” keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat. Sie hat weder ein Staatsvolk, noch ein Staatsgebiet, noch eine eigene Staatsgewalt.
Ihr solltet unbeding die Seiten von News Top-Aktuell einmal lesen, es gibt hier viel wissenswertes zum Thema Fahrerlaubnis und Steuern etc…

Freitag, 17. April 2015

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vers Hartz IV/SGB II


Römisches Statut des
Internationalen Strafgerichtshofes
Kurztitel: Römisches Statut
Titel (engl.): Rome Statute of the
International Criminal Court
Datum: 17. Juli 1998
Inkrafttreten: 1. Juli 2002
Fundstelle: Chapter XVIII 10. UNTS (engl. Text)
Fundstelle (deutsch): SR 0.312.1
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Völkerstrafrecht, Internationale Justiz
Unterzeichnung: 139
Ratifikation: 123 (Stand: 5. März 2015)
Deutschland: Ratifikation (11. Dez. 2000)
Liechtenstein: Ratifikation (2. Okt. 2001)
Österreich: Ratifikation (28. Dez. 2000)
Schweiz: Ratifikation (12. Okt. 2001)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; französisch Cour pénale internationale, CPI; englisch International Criminal Court, ICC) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Er wurde durch das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 geschaffen und nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf.
Seine Zuständigkeit umfasst seither begangene Delikte des Völkerstrafrechtes, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Das letztgenannte Delikt wurde durch die Änderungen des Römischen Statuts vom 11. Juni 2010 definiert, unterliegt aber noch nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH.
Warum nun habe ich die Delikte extra Fett hervorgehoben, ich glaube jeder weiß es, denn was wird mittels Hartz IV, SGB II, als Waffe täglich oder gar stündlich an jeder kriminellen Firma/Organisation Jobcenter durch sogenannte Jobcenter MAs begangen, hier insbesondere das sog. Jobcenter Pritzwalk:
und diese kann alleine ich mit sogenannten “Bescheiden”, den verbrechen hinreichend beweisen.
Da ich mittlerweile nun auch schriftlich vom sog. “Bundesverfassungsgericht” den Nachweis darüber erhalten habe das auch am beh. “Bundesverfassungsgericht” sowohl das sog. Grundgesetz wie auch die Rechte jedes einzelnen nur noch einen Dreck wehrt sind und die Interessen gieriger, schleimiger, korrupter Politverbrecher und Lobbyisten durch dieses sog. “Bundesverfassungsgericht” auf Teufel komm raus geschützt werden und es daher unmöglich ist in diesem Land überhaupt Recht und Gesetz zu erkennen noch in irgend einer Form Recht zu erhalten, werde ich die sog. Klage an das sog. “Bundesverfassungsgericht” etwas abändern und in kürze diese dann beim Internationale Strafgerichtshof (IStGH) einreichen.
Diese Klage, wurde ohne jedwede Begründung abgelehnt, das sog. “Bundesverfassungsgericht” schrieb dazu:
wegen der Einfachheit der Sache bräuchte man die Ablehnung nicht begründen.
Auch hier, das gleiche spielchen, keine Unterschriften, irgendwelche pseudo “Beamten beurkunden das NICHTS, natürlich wurde das Ding zurückgewiesen und gleichsam für ungültig und nichtig erklärt.
Darauf kam dann noch so ein “schreiben”, ohne Unterschrift, gleichfalls sehr kurz gehalten, in dem es dann heißt:
in der abgeschlossenen Sache 1 BvR 3311/14 werden keine weiteren Antworten erfolgen.
Aus diesem Grunde, habe ich nun das

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Deutschland: Ratifikation (11. Dez. 2000)
in betracht gezogen.
Nicht aber nur wegen meiner eigenen Fälle, nein zwischen dem 01.04.und 10.04.2015 wollte diese kriminelle Firma/Organisation, Jobcenter Pritzwalk, doch tatsächlich eine junge Mutter und Ihr ca. 10 wochen altes Kind ins Jenseitz befördern, in dem man in dieser kriminellen Firma/Organisation, Jobcenter Pritzwalk, entschieden hat, die berechtigten Leistungen, einfach ausbleiben zu lassen, also gnadenlos verhungern, verdursten, einfach verrecken lassen, natürlich ohne eine Information, das nenne ich den versuchtenVölkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auch Verbrechen der Aggression, denn diese junge Mutter war nicht die einzigste, es gab noch diverse weitere Nichtzahlungen, zum Teil bis heute.
Am 06.04.2015 ging nun an diese kriminelle Firma/Organisation, Jobcenter Pritzwalk das folgende Schreiben per Fax ab:
WB-4-1-06.04.15-MS-zahlungsverweigerung-vom 06-04-2015 da keine Zeit mehr war ging nun am 07.04.2015 das nächste Schreiben an die Vorstandsmitglieder der BA
Dr. rer. pol. h. c. Frank-J. Weise, Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit,
Raimund Becker, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit
Heinrich Alt, Vorstand Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit
Haftung-BA-WB-4-1-06.04.15-MS-vom 07-04-2015
Ich möchte mal behaupten das daran erkennbar ist das es sich nicht um ein Versehen oder ein Irrtum gehandelt hat, was auch gleich damit bewiesen ist, das am 10.04.2015 die Leistungen dem Konto gutgeschrieben waren, warum ???
Und als der Flieger von Germanwings seinen Absturtz hatte, was natürlich traurig ist, hörte ich so viel Mitleid, insbesondere von einer Person Namens Merkel, hat Frau Merkel auch so viel trauer und Mitgefühl für das folgende Paar, welches unter Ihrer Verantwortung und Ihrer Anordnungen zufolge, dem praktizierten Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auch Verbrechen der Aggression, der psychologischen Folter und des Terrors einer Arge/kriminelle Firma/Organisation, Jobcenter zum Opfer viel:

wenn-hartz-iv-z-tode-fuehrt1wenn-hartz-iv-z-tode-fuehrt2Ich denke eher nicht, eher wird diese Person Merkel sich freuen über die imensen Hartz IV- Leistungen die Sie nun durch den praktizierten Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auch Verbrechen der Aggression,der psychologischen Folter und des Terrors einer Arge/kriminelle Firma/Organisation, Jobcenter endlich einsparen kann und wie sich diese Person Merkel erst über die Bereinigung der Arbeitslosenstatistik freuen wird möchte ich hier nicht weiter darstellen oder vermuten.
1. Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ist auf die schwersten Verbrechen beschränkt, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs erstreckt sich in Übereinstimmung mit diesem Statut auf folgende Verbrechen:
a)
das Verbrechen des Völkermords;
b)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
c)
Kriegsverbrechen;
d)
das Verbrechen der Aggression.
2. Der Gerichtshof übt die Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression aus, sobald in Übereinstimmung mit den Artikeln 121 und 123 eine Bestimmung angenommen worden ist, die das Verbrechen definiert und die Bedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Hinblick auf dieses Verbrechen festlegt. Diese Bestimmung muss mit den einschlägigen Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen vereinbar sein.
Im Sinne dieses Statuts bedeutet «Völkermord» jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten1:
a)
Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b)
Verursachung2 von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c)
vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Vernichtung3 ganz oder teilweise herbeizuführen;4
d)
Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e)
gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

1 Deutschland (D), Österreich (A): zerstören
2 A: Zufügung
3 D, A: Zerstörung
4 A: vorsätzliche Unterwerfung der Gruppe unter Lebensbedingungen mit dem Ziel, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen

1. Im Sinne dieses Statuts bedeutet «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» jede der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:
a)
vorsätzliche Tötung;
b)
Ausrottung;
c)
Versklavung;
d)
Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;
e)
Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoss gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
f)
Folter;
g)
Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere;
h)
Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zusammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;
i)
zwangsweises Verschwindenlassen von Personen;
j)
das Verbrechen der Apartheid;
k)
andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich grosse Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.
2. Im Sinne des Absatzes 1
a)
bedeutet «Angriff gegen die Zivilbevölkerung» eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in Absatz 1 genannten Handlungen gegen eine Zivilbevölkerung verbunden ist, in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat;
b)
umfasst «Ausrottung» die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen1 – unter anderem das Vorenthalten des Zugangs zu Nahrungsmitteln und Medikamenten -, die geeignet sind2, die Vernichtung eines Teiles der Bevölkerung herbeizuführen;
c)
bedeutet «Versklavung» die Ausübung aller oder einzelner mit einem Eigentumsrecht an einer Person verbundenen Befugnisse und umfasst die Ausübung dieser Befugnisse im Rahmen des Handels mit Menschen, insbesondere mit Frauen und Kindern;
d)
bedeutet «Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung» die erzwungene, völkerrechtlich unzulässige Verbringung der betroffenen Personen durch Ausweisung oder andere Zwangsmassnahmen aus dem Gebiet, in dem sie sich rechtmässig aufhalten;
e)
bedeutet «Folter», dass einer im Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Beschuldigten befindlichen Person vorsätzlich grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden; Folter umfasst jedoch nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind;
f)
bedeutet «erzwungene Schwangerschaft» die rechtswidrige Gefangenhaltung einer zwangsweise geschwängerten Frau in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder andere schwere Verstösse gegen das Völkerrecht zu begehen. Diese Begriffsbestimmung ist nicht so auszulegen, als berühre sie innerstaatliche Gesetze in Bezug auf Schwangerschaft;
g)
bedeutet «Verfolgung» den völkerrechtswidrigen, vorsätzlichen und schwer wiegenden Entzug von Grundrechten wegen der Identität einer Gruppe oder Gemeinschaft;
h)
bedeutet «Verbrechen der Apartheid» unmenschliche Handlungen ähnlicher Art wie die in Absatz 1 genannten, die von einer rassischen Gruppe im Zusammenhang mit einem institutionalisierten Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer oder mehrerer anderer rassischer Gruppen in der Absicht begangen werden, dieses Regime aufrechtzuerhalten;
i)
bedeutet «zwangsweises Verschwindenlassen von Personen» die Festnahme, den Entzug der Freiheit oder die Entführung von Personen durch einen Staat oder eine politische Organisation oder mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates oder der Organisation, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen, in der Absicht, sie für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen.
3. Im Sinne dieses Statuts bezieht sich der Ausdruck «Geschlecht» auf beide Geschlechter, das männliche und das weibliche, im gesellschaftlichen Zusammenhang. Er hat keine andere als die vorgenannte Bedeutung.

1 A: die vorsätzliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen
2 A: mit dem Ziel