Hartz-4 NEIN DANKE

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Mittwoch, 26. August 2015

„Update“-Der böse Hartzer-Sozialschmarotzer ist Schuld – an allem auch am „Fachkräftemangel“

Ein Update/Antwort von der Firma Jobcenter Pritzwalk, der kriminellen Vereinigung mit weiteren Nachweisen über die Inkompetenz die sich in diesen kriminellen Firmen breit gemacht hat, auf Der böse Hartz IV Bezieher-Sozialschmarotzer ist Schuld – an allem auch am „Fachkräftemangel“
Hätte nicht vermutet das überhaupt etwas passiert, aber dann auch noch in einem Tempo das es schon grausen muss, aber der/die SachbearbeiterInn hat es sich ja auch sehr einfach gemacht, schwupps einnen schönen Textbaustein gesucht und schon ist ein weiteres ungültiges „Schreiben“ fertig.
Wären da nicht die kleinen netten Fehlerchen, die sich in der Euforie einschleichen würden, abgesehen davon das wieder einmal eines sicher ist, nämlich das niemand in diesen kriminellen Firmen, in irgendeiner Weise die sog. „Gesetze“ zu kennen scheint.
Antwort-ARGE-26-08-2015.1
Es ist ja schon ein Wunder, das überhaupt mein Zeichen erkannt wird, aber an sonsten zeigt sich schon an dem ganzen Kopfbereich die vollumfängliche Ungültigkeit dieses Entwurfes, es enbehrt vollständig dem angebl. „gesetzlichem“ Schrifformerfordernisses.
Antwort-ARGE-26-08-2015.2

Antwort-ARGE-26-08-2015.3

Hier haben wir also ein tollen Entwurf von was oder wem auch immer, das erschließt sich mir leider nicht.
Meine Antwort darauf kann sich eigentlich jeder vorstellen aber ich werde sie hier mit einstellen:
Hier also nun meine Antwort:
kopf

betreff

in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs.
2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20,
25, 146. u.a.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils zuletzt gültige und (verfassungs)
grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!
Ich verweise auf meinen bis DATO unbeantworteten, unbearbeiteten und ignorierten Schriftsatz Zeichen:
ZES-82-0-04-08-15-GSvom 04.08.2015, AF/RS-001-04-03-2015-GS vom 04.03.2015, AF/RS-001-2-06-04-2015-GS – vom 06.04.2015 – AF/RS-001-3-21-08-2015-GS – vom 21.08.2015 und andere und fordere Sie zur sofortigen Handlung auf.
Ich, Bevollmächtigter der ges. BG (siehe ungültige wie zurückgewiesene „Bescheide“), siehe auch den ungültigen § 13 Abs. 1, 3, SGB X weise Ihr Fax vom 26.08.2015 in vollem Umfange zurück, Erklärungsboten können „im Auftrage“ keine Verantwortung für das geschriebene übernehmen.
(siehe auch: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2007 – 7 Sa 530/07
Eine bloße Unterzeichnung „i.A.“ („im Auftrag„) reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt
(vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 – V ZR 139/87NJW 1988, 210 und Beschluss vom 27. Mai 1993 –
III ZB 9/93VersR 1994, 368).“ BGH, VI ZB 81/05 vom 19. Juni 2007
Ihre Seite 1, des benannten Faxes:
Antwort-ARGE-26-08-2015.3
Entbehrt also jedweder Möglichkeit, wie meinem Schriftsatz zu entnehmen muß bis Freitag ein Fahrzeug/Fahrgelegenheit und/oder vergleichbare Lösung (bindend) zur Verfügung stehen, dies ist weder vor Ort, also Pritzwalk nicht möglich und zum zweiten haben Sie (Benthin) wer oder was auch immer offensichtlich vergessen das Hartz IV- Leistungen niemals für die Fahrtkosten herhalten können insbesondere dürfte Ihnen (allen) klar sein das dies am Monatsende mit Sicherheit unmöglich ist.
Weiter ist nicht nachvollziehbar warum eine Reaktion (oder diese rechtungültige Aufforderung erst heute am 26.08.2015) ergeht, da Sie tatsächlich selbst die Kenntnis (hier gilt der Kenntnisgrundsatz) mit Ihrem Fax vom 26.08.2015 über den Umstand doch mit dem 04.03.2015 bestätigen, auch hier liegt bereits Untätigkeit vor, ich fordere daher sofortige Konsequenzen für alle zuständigen!!!
Da dieser ENTWURF wegen vollumfänglicher Ungültigkeit zurückgewiesen ist ist er auch nicht existent und das wir sicher auf ein kann kein Fahrzeug für einen Fahranfänger anmieten sollte auch hirnlosen, kriminellen Subjekten einleuchten.
Natürlich wird diese Textbaustein- Vorlage, an der zu erkennen ist das hier jemand des lesens offensichtlich nicht mächtig sein kann, gleichfalls sofort veröffentlicht werden.
Mein Schriftsatz bleibt wie gesendet bestehen und gilt nicht als erledigt.
Ich, Bevollmächtigter der ges. BG (siehe ungültige wie zurückgewiesene „Bescheide“), siehe auch den ungültigen § 13 Abs. 1, 3, SGB X, weise Ihr Fax vom 26.08.2015 in vollem Umfange zurück, Erklärungsboten können „im Auftrage“ keine Verantwortung für das geschriebene übernehmen.
(siehe auch: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2007 – 7 Sa 530/07
Eine bloße Unterzeichnung „i.A.“ („im Auftrag„) reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt
(vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 – V ZR 139/87NJW 1988, 210 und Beschluss vom 27. Mai 1993 –
III ZB 9/93VersR 1994, 368).“ BGH, VI ZB 81/05 vom 19. Juni 2007
Wiederhole also noch mal:
Zitat aus Zeichen: AF/RS-001-04-03-2015-GS: 

Passend zu den Artikeln habe ich noch das

Kasperletheater im Deutschen Bundestag

Am 29.06.15 fand eine öffentliche Anhörung im Bundestagsgebäude Paul-Löbe Haus in Berlin statt. Das Thema: „Sanktionen bei Hartz IV“. Eingeladen hatte der Ausschuss „Arbeit und Soziales“, der auch gleichzeitig zur Anhörung verschiedene Sachverständige ins Haus holte, die berichteten, was Sanktionen im Einzelnen in ihren jeweiligen Bereich bedeuten.

Die "Sachverständigten" aus der Wirtschaft, die von der CDU und SPD befragt wurden, behaupteten, dass Sanktionen im Falle von Langzeitarbeitslosen durchaus zu Erfolgen führen
einen größeren Schwachsinn kann man garnicht mehr ablassen, mir wurde zuerst meine ges. Existenz (Selbsständigkeit) zerstört, dann jedwede Möglichkeit überhaupt eine Arbeit (Art. 12 GG) aufzunehmen und zu guter letzt soll meine Famile nun in den endgültigen Ruin getrieben werden!
zum Vergleich, das war ich mal: GSC- Networks.de
und daher notwendig wären, da von Sanktionen betroffene Personen schneller prekäre Beschäftigung aufnehmen würden.
Ihr Spinner, bräuchtet lediglich anständige Löhne und Gehälter zahlen und nicht Eurer ekelhaften GIER und Ausbeutung fröhnen
Des Weiteren waren die Sachverständigen auch der Meinung, dass Jugendliche härter sanktioniert müssten
Macht ruhig so weiter, Ihr werdet schon merken was Ihr davon habt!
als Erwachsene, um bei ihnen das Interesse für die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung zu wecken. Allerdings kamen sie überein, dass Sanktionen alleine nicht ausreichend seien und weitere Unterstützungen in Form von assistierten und begleitenden Ausbildungen, Praktika, Nachhilfe und Coching benötigt würden. Es hätte sich auch gezeigt, dass Jugendliche durch stärkere Sanktionen besser kooperieren würden...
gefunden, ich bin für die Sanktionierung aller sog. Jobcentermitarbeiter/Angestellten, aller Politkasper, aller sog. Wirtschaftsbosse und viele andere wie sog. "RichterInnen", sog. "StaatsanwälteInnen" u. s. w.
Ich sage nur DRECKSPACK!!!

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