grundgesetz-Art-20-4
Ursprünglich veröffentlicht auf ScienceFiles:
Heiko Maas hat einen Brief geschrieben.
An Facebook.
Und er hat dafür gesorgt, dass der Brief wörtlich in deutschen Medien veröffentlicht wird.
Heiko MaasFlickr
Das macht sich gut, wie er denkt. Es ist eine Gelegenheit, sich als gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hassreden und für das gute kämpfender Ritter der Freundlichkeit zu inszenieren.
Seinem Haus, so schreibt Heiko Maas, seien Beschwerden von Bürgern zugegangen, die auf Facebook Kommentare oder Post gelesen zu haben meinen, die rassistisch, fremdenfeindlich seien, ja Hasssprache darstellten und die sich darüber bei Facbook beschwert hätten. Und was ist daraufhin passiert? Was hat Facebook getan mit den Kommentaren, die die Bürger so rassistisch und fremdenfeindlich und hasssprechend empfunden haben?
Nichts. Geprüft hat Facebook. Mehr nicht.
Das geht so nicht.
Beschwerden gegen fremdenfeindliche Kommentare, gegen rassistische Posts gegen Hassreden, sie sind unverzüglich mit Löschung der entsprechenden Kommentare, Posts und Hassreden zu beantworten – ohne Prüfung. Beschwerde genügt.
Darüber will Heiko Mass mit Facebook reden.
Warum auch…
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