Hartz-4 NEIN DANKE

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Montag, 31. August 2015

erneut terrorisiert ein angebliches Amtsgerichtes Perleberg

BRD-luegen-gmbhWiedereinmal Terror eines angeblichen Amtsgerichtes Perleberg, im wahrsten Sinne des Wortes, was auch immer der Inhalt dieser angebl. „Förmlichen Zustellungen“ (lach, „Urkunde“) wohl auch sein mag, ich weiß es nicht. Vielleicht hat uns nun ein angebl. „Richter“ schon enteignet. Andere Vermutung wäre eine kriminellen Betrüger- Firma EON,(moderne Raubritter) seines Zeichens Stromanbieter, aufgrund eines zwar behaupteten aber nie existenten Vertrages. Hier alleine liegen bereits viele Schriftsätze in dennen jedweder Vertrag bestritten, zurückgewiesen und für nicht existent erklärt wurde (Stromanbieter= Energy2Day-Discounterstrom aber nicht zu empfehlen), wie auch alle Forderungen, da nie ein Vertrag bestand und/oder besteht, gleichfalls immer zurückgewiesen, dazu:
Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt die Freiheit der Willensentschließung eines jeden Einzelnen zur Bildung oder zum Beitritt zu Vereinigungen.
Hier haben wir nun dieses, amtsanmahßende, kriminelle Korpusdelikti:
gb--kommentiert
So ist dieses Ding in den POSTKASTEN gewandert!

Gleichzeitig, da ich von der illegalen Überwachung meiner Webseite/en und meiner Person sehr wohl informiert bin und hinreichend Kentnis davon habe, wende ich mich hiermit an das angebl. „Amtsgericht Perleberg“ und weise Ihre rechtwidrigen Nötigungen, Urkundenfälschungen etc.. mit gleicher folgender Begründung öffentlich zurück!

Unabhängig davon welchen Inhalt dieses was auch immer enthält, die folgende Beschreibung ist bindend, wir haben den Zusteller, einer privaten Firma namens Turbo Post, dabei beobachtet wie er diese angebliche förmliche Zustellung, ohne klingeln, ohne klopfen, sofort und zielgerichtet, diesmal sogar unter Zeugen, in den Briefkasten warf, wir waren  sehr wohl anwesend.
es-gibt-keine-beamtehttp://xn--delbrck-info-hlb.de/illegale-post/

Illegale Briefzustellung!

Der Gelbe Brief
„Die Illegale Zustellung!

Gemäß Grundgesetz FÜR DIE angebl. „Bundesrepublik Deutschland“, Art. 103 (1) GG Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muß ein zuzustellendes Schriftstück – „Förmliche Zustellung“ – der sog. „Gelbe Brief“ persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass angebl. „amtliche“ Bescheide (die wiederum nur von „Beamten“ erstellt werden könnten, siehe Auschnitt) von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen.

Anmerkungen:

„Amtspersonen“ gibt es nur in einem richtigen Staat, denn nur eine „Amtsperson“ hat einen „Amtsausweis“ und keinen „Dienstausweis“ also nur Bedienstete einer Firma sind!
Deshalb – siehe Briefumschlag: angebl. „Amtsgericht Perleberg“  – ist ja auch nur eine BRD-Firma- Gericht ohne hoheitliche Körperschaftsrechte, wie sie sich richtigerweise nennen und nunmal kein AMTSGERICHT, da die BRD spätestens seit dem 18.07.1990 kein Staat (mehr) ist! Da Deutschland seit dem 23. Mai 1945 bis heute immer noch durch die Alliierten beschlagnahmt und besetzt ist (Deutschland hat bis heute keinen Friedensvertrag und ist immer noch Feindstaat!), gibt es weder eine Gründungs-Urkunde von Brandenburg oder irgend einem anderen künstlichen BRD-GmbH-Bundesland, noch eine Gründungs-Urkunde von irgend einer Stadt in der BRD-GmbH, also auch nicht von Perleberg und oder Brandenburg (ehemalig DDR)!

Die BRD ist nach Inkrafttreten des 2. Bereinigungsgesetzes seit 2007 nur eine TreuhandVERWALTUNG der Alliierten!!

… siehe Grundgesetz FÜR DIE Bundesrepublik Deutschland, ARTIKEL 133
                                                              bzw. Video
… siehe auch Interview mit Ulrich Maurer über die Souveränität der BRD

Beispiele:            früher … BürgermeisterAMT = heute nur … Bürger-Büro / StadtVERWALTUNG,
früher … ArbeitsAMT           = heute nur … Agentur für Arbeit,
früher … FinanzAMT            = heute nur … FinanzVERWALTUNG, (AG)
früher … BEAMTE                = heute nur … BRD-Bedienstete (mit Arbeitsvertrag, BRD- GmbH- AGB),
früher … AMTsgericht          = heute nur … Firmengerichte mit AGB-Bestimmumgen, …nennen sich aber immer noch fälschlicher Weise AMTsgericht und wollen es offenbar einfach nicht wahrhaben!
angebl. „Richter“ beim angebl. AMTsgericht sind also auch keine AMTspersonen, haben auch nur einen Dienstausweis und sind demnach nur Privat-Personen. Eine Staatshaftung gibt es übrigens für ALLE diese „BRD-Bediensteten“ – die sich fälschlicher Weise „BEAMTE“ und damit diverse Straftatbestände erfüllt haben wie z.B. Amtsanmaßung, nennen – spätestens seit dem 2. Bundesrechtsbereinigungs-Gesetz von 2007 (eigentlich schon seit 1982) nicht mehr!

Auch die Deutsche Post AG (Aktiengesellschaft) erfüllt also diese Voraussetzung nicht!

Zum Beweis Kopie aus v. Mangoldt, Klein, Stark, 5. Auflage:
       Art. 103 Abs. 1 Der Tatbestand „Anspr. auf rechtl. Gehör“
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=iuoFY-u4IFc
… reiche Rechtsprechung entwickelt, deren dogmatische Grundstrukturen im Wesentlichen feststehen.
  1. Recht aus Information
30       Die Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör setzt voraus, dass die Berech-
tigten bestimmte Informationen über das gerichtliche Verfahren erhalten. 98
  1. a) Ladungen und Zustellungen
31        Zunächst besteht ein Recht auf Benachrichtigungvom Verfahren. Es wird durch
prozessrechtliche Ladungs- und Zustellungsvorschriften ausgestaltet. ….

Daraus folgt:
Selbst die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO etc. ist nur eine Fiktion der Bekanntgabe und damit nichtig!

Das folgende kann jeder hier nachlesen:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/21/ruckzahlung-aller-steuern-der-letzten-24-jahre-erste-ergebnisse/ gleichzeitig möchte ich mich auch im Namen vieler für diese und andere umfangreiche Arbeiten und Recherchen bedanken.
Mit dem Ersten Bereinigungsgesetz wurden am 19.04.2006 die Einführungsgesetze (EG) der Zivilprozessordnung (ZPO), der Strafprozessordnung (StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) aufgehoben.
Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mit hin kriminell und strafbar.
Gleiches gilt natürlich auch für angebl. „Bescheide etc…“ im Bereich Hartz IV und alle Firmen „Jobcenter“, erstrecht durch die „ach so viel besseren“ und „einfacheren“ neuen ungültigen „Bescheide“ der ALLEGRO-Software, weist alle Schreiben zurück, „kein Ansprechpartner/Verantwortlicher“ „keine Unterschriften“ schwerste Formfehler, damit vollumfänglich ungültig und nichtig und wer ist die natürliche/juristische Person „Jobcenter“ irgendwo????
Wenn ein Beamter kein Beamter mehr ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen.
Vorlage von falschen Dokumenten. Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.
Feststellung der Erschwernis folgender Tatvorwürfe, da Mitarbeiter von Straßenverkehrsbehörden rechtlich geschult sind.
Daraus ergeben sich:
– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.
Hochverrat: Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.
Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
Als Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts die “Drei-Elemente-Lehre” entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet.
Von erheblicher Bedeutung ist dabei, dass durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.
Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können: Staatsgewalt, Staatsgebiet, Staatsvolk. (vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900, sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933).
Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, dass wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat nicht gesprochen werden kann.
Interessanterweise erfüllt die “BRD” noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien.

Es ist festzustellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.
Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt “BRD” ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte. Die oberen Repräsentanten der “BRD” sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.
Es handelt sich bei der “Regierung” der “BRD” somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.

Es muß deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der “BRD” nicht erfüllt wird. Die “BRD” ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmales der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!

Spätestens seit dem Jahre 1990 ist die sogenannte “BRD” nur noch eine Personengesellschaft und keine Gebietskörperschaft mehr. Die “BRD” hat kein Territorium, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates nach der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Kein Staatsvolk:
Die Zugehörigkeit zur “BRD” wird im Artikel 116 GG des “Grundgesetzes” sowie im sogenannten “Staatsangehörigkeitsgesetz” beschrieben. Grundgesetz Art. 116 (1) GG; Zitat:

“Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat”. (vgl. Art 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Wie im Artikel 116 des “Grundgesetzes”, so wird auch im sogenannten “Staatsangehörigkeitsgesetz” nicht etwa eine Staatsangehörigkeit der “Bundesrepublik Deutschland” definiert, sondern lediglich die des Deutschen Reiches beschrieben. Dies ist auch völlig folgerichtig.

Da es sich bei der sogenannten “Bundesrepublik Deutschland” völkerrechtlich nicht um einen Staat handelt, kann die “BRD” auch keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Auch in den sogenannten “Personaldokumenten” der “BRD” wie beispielsweise im sogenannten “Bundespersonalausweis” oder “Reisepass” findet sich unter der Rubrik “Staatsangehörigkeit” nicht etwa der Eintrag “Bundesrepublik Deutschland”, wie man es erwarten dürfte, sofern die “BRD” tatsächlich ein Staat wäre. Es findet sich dort vielmehr lediglich der Eintrag “DEUTSCH”.

Die sogenannte “BRD” hat kein eigenes Staatsvolk, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates entsprechend der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Wie dargelegt wurde, erfüllt die sogenannte “BRD” keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat. Sie hat weder ein Staatsvolk, noch ein Staatsgebiet, noch eine eigene Staatsgewalt.
Ihr solltet unbeding die Seiten von News Top-Aktuell einmal lesen, es gibt hier viel wissenswertes zum Thema Fahrerlaubnis und Steuern etc…

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