Hartz-4 NEIN DANKE

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Montag, 27. Juni 2016

Ein Schein- OGV- Finselberger bedroht eine Frau und Mutter von 7 Kindern

Ja, so ist es in dem Schein- Staat BRD alias „vereinigtes Deutschland“! Da dieser Schein- Gerichtsvolzieher Finselberger nun meine Frau direkt bedroht ohne jemals, trotz diverser Aufforderungen, in irgend einer Form sich und seine Handlungen legitimiert hat und dies auch permanent verweigert!
Der Terror gegen das Volk, gegen das Pack, mit dem die „Eliten“ ja Probleme haben, nämlich das Volk lässt sich nicht weiter verarschen von Berufs- Kriminellen Schein- Beamten, Schein- ReGIERenden und anderen Gesocks.

Da also auch die Freiheitsberaubung, Nötigung, Erpressung,Körperverletzung durch Schein- Staatsdiener bei mir nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben geht man nun dazu über meine Frau zu bedrohen, nötigen, erpressen, wiederum durch Schein- Staatsdiener die sich anmaßen „Beamte“ zu sein, ganz besonders dieser >Scharlatan, Verbrecher Schein- OGV Finselberger, durch den ja schon der Mordversuch gegen mich beauftragt wurde ohne jedwede Legitimation und/oder Beweise für seine Behauptungen, siehe:

Polizei und SEK im Einsatz in Reckenthin: Lügen der Polizei und SEK und auch MAZ-online.de

und diverse andere Artikel zum Schein- OGV Finselberger aus Perleberg und seinen Mittätern beim Schein- Amtsgericht Perleberg, der Firma AG Perleberg!

Und da nunmal Defacto keine [Richter] oder ]Gerichte] in diesem Land existent sind, sondern ausschließlich illegale kriminelle Organisationen, Firmen, gab und gibt es auch keine [Urteile], [Beschlüsse] und der Gleichen. Aufgrund derer dieser Scharlatan, der Hilfs- NAZI Schein- OGV Finselberger handeln könnte außer in alt gewohnter Weise eben verbrecherisch, was aber diesem Schein- OGV Finselberger nicht wirklich stört, das Schein- Staatsgebilde muss um jeden Preis aufrecht erhalten werden, dafür muss das Volk dann nötigenfalls auch umgebracht werden, dann werden die anderen schon ruhiger werden!

Wer ist dieser kriminelle Schein- OGV Finselberger? Der zudem auch permanent seine Faxnr. verheimlicht auch hierfür kann es nur einen Grund geben, Rechtbeugung!
finselberger 1finselberger 2
Dies ist auch eine WARNUNG vor diesem kriminellen Subjekt, es ist äußerste Vorsicht geboten, diese PERSON schreckt vor keiner Schweinerei zurück!

Interessantes zu dieser Kategorie krimineller Subjekte die sich Gerichtsvollzieher nennen aber nichts weiter wie perverse Kriminelle sind:
http://shiny2.ru/pOCSDYfTlK4/bgh_gerichtsurteil_unwirksam_ohne_richterunterschrift_aufgehoben.html
http://schaebel.de/was-mich-aergert/die-gez/schreiben-einen-gerichtsvollzieher/00809/
oder auch:
bverfg-viele gesetze nichtig
hier zu finden; Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

Ich beschuldige dieses kriminelle Subjekt also diverser schwerer Verbrechen und werde daher international strafrechtlich gegen diese PERSON vorgehen bis zur Aburteilung vor einem ordentlichen Strafgericht, insbesondere wegen der schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord (VStGB §§ 6, 7, u.a.)!

Bevor ich nun zu dem Korpus Delikti komme noch ein paar wichtige Auszüge aus Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

Grundgesetzwidrig und damit ungültig sind folgende Gesetze:

  • Das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950. Aufgrund der Grundrechtseinschränkungen in den transformierten Gesetzen und Verordnungen hätte des Zitiergebot auch im Rechtsvereinheitlichungsgesetz beachtet werden müssen.
  • Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) – In der Vorschrift wird die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • StPO (Strafprozessordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person, das Post- und Fernmeldegeheimnis, die freie Wahl und Ausübung des Berufs, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • ZPO (Zivilprozessordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • FamFG als Nachfolger des FGG (Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • SGB II (Sozialgesetzbuch) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, das Streikrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Freizügigkeit, die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt. – Das dürfte für alle Hartz IV Empfänger interessant sein.
  • Abgabenordnung als Nachfolger der Reichs-AO – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und der Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • FGO (Finanzgerichtsordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • UStG (Umsatzsteuergesetz) – In den Vorschriften werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.
  • GBO (Grundbuchordnung) – In der Vorschrift wird das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • Seeschiffsregisterordnung – In der Vorschrift wird das Freiheitsgrundrecht das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • RPflG (Rechtspflegergesetz) – In der Vorschrift werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • Nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • Nds. VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) – In den Vorschriften werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, das Post und Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
Soweit die Auflistung der ungültigen Gesetze.

Abschließend noch einige Zitate in der Sprache der Juristen:

„Jede einzelne Missachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG hat die Ungültigkeit eines solchen Gesetzes von Anfang an zur Folge, eine Teilnichtigkeit sehen weder Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch andere Vorschriften des Bonner Grundgesetzes vor. Zum einen dürfen diese ungültigen Gesetze weder von der zweiten Gewalt noch von den Gerichten angewandt werden, zum anderen müssen die Gerichte diese Gesetze gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur deklaratorischen Feststellung ihrer Ungültigkeit vorlegen, was die Gerichte bisher ausnahmslos unterlassen haben.
Artikel 100 GG
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
Red. Anm.(Grundrechtepartei): »Deklaratorisch bedeutet, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder klargestellt.

Bezogen auf die Vorlagepflicht des Art. 100 GG ist jedoch hinzukommend anzumerken, dass die Entscheidungen des BVerfG seit dessen Aufnahme seiner rechtsprechenden Tätigkeit im September 1951 nichtig sind, da das BVerfGG, auf dessen Grundlage die Rechtsprechung des BVerfG beruht, selbst gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt und damit ungültig ist.
Hierzu kommt erschwerend, dass die vom Deutschen Bundestag gemäß Art. 94 Abs. 2 GG direkt zu wählenden Richter an das BVerfG verfassungswidrig seit 1951 von einem im Bonner Grundgesetz nicht vorgesehenen Richterwahlausschuss indirekt auf der Basis des verfassungswidrigen § 6 des wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. Satz 2 GG ungültigen BVerfGG gewählt werden. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 13.06.2013 zu der Frage „Werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verfassungskonform gewählt oder ist ihre indirekte Wahl verfassungswidrig?“
verwiesen.

Das hat zur Folge, dass alle Entscheidungen des BVerfG zum Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG unwirksam sind.“

Hier haben wir nun die Frechheit, die Bedrohung, die Nötigung, die offizielle Ankündigung von schwersten Verbrechen, insbes. gem Völkerstrafgesetzbuch §§ 6, 7, VStGB und EMRK des Finselberger:
OGV-Finselberger-bedrohung-nötigung-etc-A-Schweitzer

Da diverse illegale Zustellungs „Urkunden“ bereits an den Absender zurückgegangen sind(gescannt und gesichert als Beweismittel) und diese also auch NIE zugestellt wurden und/oder sind und vor allem diese Firma/Maffia- Organisation Landesjustizkasse weder dem Schriftformerfordernis noch den Aufforderungen zur Legitimation nachgekommen sind und zu dem ein gültiges [Urteil/Haftbefehl/Beschluß] oder der gleichen gibt handelt es sich hier be dem Subjekt OGV Finselberger um einen Schwerkriminellen dem das Handwerk gelegt werden muss!

Natürlich werde ich noch an die Vorgesetzte Stelle und zu Händen dieses Verbrechers Finselberger dessen Postfach sich ja bei der kriminellen Firma Amtsgericht Perleberg befindet alles zurückweisen und gleichzeitig wegen der Verschwörung einiger dieser kriminellen Organisationen rein um schwere zu Straftaten/Verbrechen zu begehen, international die Strafverfolgung der kriminellen Subjekte einleiten, da hier EUROPOL zuständig ist.

Hier haben wir nun die Antwort auf den Entwurf des kriminellen Subjektes OGV Finselberger, wie sie heute, nach Veröffentlichung, an die Vorgesetzte Stelle die überaus kriminelle Firma/Organisation Amtsgericht Perleberg mangels Faxnummer des Finselberger, geht.
Den Grundstock bildet die Vorlage des Schreiben an einen Gerichtsvollzieher auf: http://schaebel.de/
Antwort an-OGV-Finselberger-bedrohung-nötigung-etc-A-Schweitzer

und hier das gesamte Dokument als PDF:
Antwort an-AG-Perleberg-OGV Finselb-DRII-107-16-AGP-OGV-FB-0002-0-27-06-16-GS

Für den Fall das einer der Scharlatane meinen möge der Schriftsatz wäre nicht zugestellt, laut [BGH- Rechtsprechung] gilt für COMPUTER– Fax die Gültigkeit „ohne Unterschrift“ und mit 63% gilt dies auch als 100% zugestellt, da bei mir merkwürdiger Weise häufig „Abruch der Verbindung durch die Gegenstelle“, also händisch, bei den Firmen Amtsgericht, Sozialgericht Neuruppin und Jobcenter Pritzwalk zu verzeichnen sind, hier also noch der Nachweis der Sendung an die Firma Amtsgericht /OGV Finselberger:

Nachweis Fax--OGV-Finselberger-bedrohung-nötigung-etc-A-Schweitzer

Nun haben wir noch die Anzeige gegen diese Verbrecher, Schein- Richter, OGV Finselberger und alle Tatgenossen an Internationaler Strafgerichtshof ( IStGH ) – International Criminal Court ( ICC) in Den Haag, ohne die Anhänge, die aus den zuvor benannten bestehen.
https://www.icc-cpi.int/
Anzeige finselberger ua icc-28-06-16

Link zum Schriftsatz: internat-Strafanzeige gegen GV-RI-JM–IStGH-ICC-010-0-28-06-16-AGS-öffentl

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