Hartz-4 NEIN DANKE

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Sonntag, 7. September 2014

OPPT- oder das Ende der Sklaverei

Ich weiß nicht ob OPPT (One People Public Trust)  das Allheilmittel ist, nur eines weiß ich sicher und das habe ich in vielen Artikeln bereits bewiesen.
Das gesamte SGB, aber insbesondere das SGB II (Hartz IV) ist zum einen voll umfänglich ungültig, (verfassungs-) grundgesetzwidrig und dient nur einem Zweck, der Vernichtung einer “Gruppe” von Menschen (VStGB).
Ich möchte hier OPPT (One People Public Trust)  ein wenig näher bringen, entscheiden muss sich jeder Mensch selbst!
BANKEN & “REGIERUNGEN” WELTWEIT ZWANGSVOLLSTRECKT siehe Original:http://iuvhelp.wordpress.com/werkzeuge/
Die NEUE ZEIT ist JETZT
Der One People’s Public Trust (OPPT) verkündete die Zwangsvollstreckung der Banken und “Regierungen” weltweit am 25. Dezember 2012. Dies war das Resultat einer Untersuchung zu dem massiven Betrug, der das gesamte System durchdrang:
http://www.scribd.com/doc/118067922/PARADIGM-DOCUMENT-FROM-THE-TREASURY-FINANCE-AG-INDUSTRIESTRASSE-21-CH-6055ALPNACH-DORF-SCHWEIZ
Was ist passiert?
Der OPPT unterstellte den Weltbanken und Weltregierungen, dass sie durch irreführende Handlungen und Praktiken das Volk seit Hunderten von Jahren bestohlen hatten, und sie fanden heraus, dass nichts zwischen dem Schöpfer und jeder seiner Schöpfungen steht.
OPPT gab gebührend Möglichkeit, beide Aussagen zu widerlegen. Sie konnten und wollten es nicht. Ergebnis: Das gesamte System wurde auf Null gesetzt. Alle Schulden sind gelöscht. Wir sind frei! Lesen Sie bitte die offizielle Erklärung der Fakten auf: http://i-uv.com/oppt-absolute/original-oppt-ucc-filings/ Hier finden Sie alle UCC-Registrierungen, die die neue rechtliche Grundlage darstellen.
Der Wandel in die neue Zeit ist bereits weltweit aktiv und sichtbar. Es ist keine Frage mehr, OB das, was OPPT uns allen geschenkt hat, wahr und wirksam ist, sondern WANN jeder Mensch es auch für sich nutzt. Vergleichbar ist diese Zeit mit der damaligen Erkenntnis, dass die Welt keine Scheibe ist, sondern rund. Es brauchte von Anfang an Menschen, die diese Tatsache von Mensch zu Mensch weiter gaben.
Diese Informationen lösten vielleicht bei einigen Menschen Angst und Unsicherheit aus. Hier gilt es, weitere wichtige Hinweise und Alternativen zu bieten.
Das alte System war nicht FÜR uns. Die Justiz hat uns nicht wirkliches Recht und Gerechtigkeit beschert, die Politik hat es nicht geschafft, schuldenfrei zu leben und Frieden für Alle zu sichern, Behörden und Ämter bieten nicht für Alle Gesundheit, Glück und Reichtum, wir leben nicht in einer gesunden Welt, wo wir alle von revolutionären Erfindungen profitieren (z.B. freie Energie, Permakultur,..).
Wir Menschen dachten, dass unsere “Aufgabenstellungen im System” richtig waren. Doch jetzt wissen wir, dass dieses alte System nicht dem Wohl Aller diente, sondern nur einigen Wenigen, die an der Spitze standen. OPPT hat für uns alle Frieden, Freiheit, Gesundheit UND Reichtum gesichert.
Die Zeit in der wir von sog. Unternehmen und Behörden usw. mit ihren sog. Gesetzen eine scheinbare Rückendeckung erhielten, ist jetzt vorbei. Wir alle sind weltweit ab 25.12.2012 als private Menschen verantwortlich für alles, was wir tun.
Auch wenn anfänglich Existenzängste auftauchten, da all unsere Jobs, Anstellungen, Verdienstmöglichkeiten usw. weg gefallen sind, wissen wir durch aufmerksames Nachforschen, dass OPPT auch das von Anfang an berücksichtig hat.
Neben den rechtlichen Grundlagen hat der OPPT (One People Public Trust) auch unsere finanzielle Sicherheit per UCC-Registrierung gesetzlich verankert.
Das bedeutet, wirklich JEDER ist frei und finanziell unabhängig und hat Frieden und Sicherheit für sich, seine Familie und Freunde.
Wir alle haben das Naturrecht, dass wir in Liebe, Freiheit und Fülle leben – und jetzt ist es Gesetz und finanziell gesichert.
Informieren Sie sich:
25.12.2012 OFFIZIELLE ANKÜNDIGUNG *ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG*
Quelle englisch: http://i-uv.com/oppt-absolute/oppt-goes-public/
Übersetzung: http://iuvhelp.wordpress.com/offizielle-ankundigung-25-12-2012/
Offizielle Website mit allen Dokumenten zu OPPT – jetzt I UV: http://i-uv.com
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Screenshot einer UCC-Registrierungen aus der Webseite
https://gov.propertyinfo.com/DC-Washington/. Auf dieser offiziellen Seite finden sich alle
UCC-Registrierungen:
 
Wer, Wie, nun mit diesen Informationen umgeht, entscheidet jeder für sich, wie ich meine Entscheidung für mich getroffen habe.
Das Recht und Gesetz und sog. vorgegebene Gerichte, sog. vorgegebene “Richter/Innen/ u.a. keine Befugnisse besitzen ist gleichfalls mehrfach auf diesen Seiten bewiesen, aber das folgende soll noch mal darstellen das kein sog. Gericht in diesem Land überhaupt handeln könnte.
1.) Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die OMF- BRD seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen.  (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990)
(OMF= Organisation einer Modalität der Fremdherschaft – Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) am 18.09.1948) Das Besatzungsstatut ist nicht aufgehoben!
2.) Aus dem gleichen Grund der Aufhebung von GG Art. 23 a. F. wurde das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivil- und Strafprozessordnungen sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig.
3.) Das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der OMF- BRD exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten in der BRD keine rechtliche Grundlage mehr.
4.) Auf die gleiche Art und aus dem gleichen Grund wurden bereits im 04/2006 die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht, indem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.
Und wieder wurden die Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
Auch der § 5 von ZPO, StPO, und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und nun wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien:
Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar nicht!
Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der OMF- BRD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder einen Gerichtsvollzieher.
Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung Mittäter nach § 25 StGB.
nun stellt sich mir an dieser Stelle die grundsätzliche Frage, ob die “Ernennungsurkunden“ der BRD – Beamten/Amtsträger denn nun auch wirklich vom “Reichsminister“ der Justiz ausgestellt und unterschrieben worden sind.?
Ansonsten sind alle Beamten/Amtsträger der OMF- BRD rein juristisch als Privatpersonen anzusehen!
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 39182025,146 GG.
Zur  Recht(s)sicherheit gilt:
“Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig“. Urteil: (BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverfGE3, 288(319f.): 6, 309 (338,363)).
Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!
Es besteht eine Pflicht zur Entnazifizierung, welche bis heute nicht vollzogen wurde, nach den völkerrechtlichen Verträgen, die gewaltsam durch die NS-Polizei verhindert wird.
Alle Gesetze, Richtlinien, Verordnungen der Bundesrepublik, Länder, Städte, gelten nicht für Menschen, sondern für Personen.
Quellen:
• Art. 139 GG, AHK-Gesetze
• Gesetz Nr. 104 vom 05.03.1946 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus
   geändert durch Gesetz Nr. 902 vom 23. Oktober 1947 (RegBl. S. 119)
Gesetz Nr. 922 vom 29. März 1948 (RegBl. S. 58)
Gesetz Nr. 923 vom 31. März 1948 (RegBl. S. 58)
• Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12.01.1946 zur Entfernung von Nationalsozialisten und Personen,
die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen,
aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen
geändert am 16. November 1946 (ABl. S. 228, ber. S. 287)
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch
Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission
vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268)
(für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats
der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955)
Straftaten die sich daraus ergeben:
Amtsanmaßung (Bundesverfassungsgerichts-Urteil 1 BvR 147/52)
Alle Beamtenverhältnisse sind seit 8. Mai 1945 erloschen.
Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.
Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung. Amtsentfernungen zu diesem Zwecke hatten in der amerikanischen Besatzungszone nicht eine Suspension, sondern eine endgültige Entlassung zur Folge.
Amtsanmaßung  § 132 StGB
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
Wenn es keine Beamten mehr gibt so sind diese auch keine Amtspersonen, welche zu hoheitlichem Handeln befugt sind – siehe § 11 Abs.1, 2, 3, 4 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB: Vorlage von falschen Dokumenten:
Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland” besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Es ist den Behörden der untergegangenen “Bundesrepublik Deutschland’” seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen.
Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Ein Urteil, Beschluss, Haftbefehl oder auch Bußgeldbescheid, der dem Adressaten nicht mit Originalunterschrift vorgelegt wird, ist also auch für die Verwaltung nur ein nichtiger und damit nicht existierender Verwaltungsakt.
In einem ähnlichen Zusammenhang wegen einer fehlenden oder falsch ausgeführten Unterschrift hat das OLG-Köln in einem Urteil vom 09.05.1988 festgestellt, daß Beschlüsse, Bescheide oder Urteile ohne Unterschrift oder mit falsch ausgeführter Unterschrift oder paraphiert juristisch korrekt bezeichnet, nicht existente Beschlüsse/Bescheide/Urteile sind.
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB: Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr!
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land § 8182 StGB: wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.
Weitere schwerere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass die Beschuldigten rechtlich grundgeschult sind, ergeben:
- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
- Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 StGB und §82 StGB:
Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist
werden aufgehoben
Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006EGZPO § 1§ 2§ 13§ 16§ 17§ 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu) § 1 ( aufgehoben)…“
„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574),  wird aufgehoben
…“
Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.
In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“
Welches Gesetz gilt dann nun?
Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.
Daraus ergeben sich folgende wichtige Fragen:
Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?
Auf welcher Grundlage agieren Gerichte? Dessen Vorschriften sich aus der ZPO wie auch aus der StPO ergeben sollten um Willkür und NS- Gebahren zu unterbinden!
Nun dürfte es ja hinlänglich bekannt sein, daß es weder in den sogenannten Ländern noch im Bunde eine Staatshaftung gibt.
Daraus ergibt sich automatisch die volle Haftbarkeit aus Ihrem Handeln nach Bürgerlichen Recht (BGB).
Es gilt:
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung
verweis auf sog. Gerichtsurteil:
BverfGE vom 31.07.1973 Akz. 2 BvF 1/73

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