Hartz-4 NEIN DANKE

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Samstag, 28. Juni 2014

Euthanasie- Gesetz der BRD- GmbH Hartz IV-SGB II

ist De facto die gesamte Hartz IV- Gesetzgebung von zu braun eingefärbten polit- Verbrechern aus Reihen der CDU/CSU, SPD,GRÜNE,FDP, etc….
Um mich nun nicht ununterbrochen zu wiederholen, werde ich auf einige bereits erstellte Artikel verweisen, die meine, im übrigen, eigene MEINUNG zu Hartz IV, SGB, SGB II und so einigen weiteren vorsätzlich begangenen Schwerverbrechen gegen Menschen, Schwerverbrechen gegen die Menschenrechte und so einiges mehr darlegen und auch beweisen.
Danach ist der Titel, Das neue deutsche Euthanasie- Gesetz der BRD- GmbH Hartz IV, dann auch einleuchtend, es wird permanent durch BRD- GmbH, BMAS, BA, JobCenter, Staatsanwaltschaften und auch Gerichte, insbesondere “Sozialgerichte” verbrechen nach dem VSTGB begangen, unter anderem auch Völkermord und ist damit nur als Euthanasiegesetz zu bezeichnen, oder trifft es vielleicht die Reichen, Bonzen.
Gleichzeitig ist dieser Artikel in gewisser Weise auch die Fortsetzung des Vorfalles vom 03.08.2012 im Jobcenter Pritzwalk:
Im Namen des Volkes Urteil- zum Vorfall vom 03.08.2012 Jobcenter Pritzwalk aufgrund dessen ich vom “Amtsgericht” Perleberg, hier “Richter” Weidemann verurteilt wurde trotz der Tatsache das sich mein Handeln, na ja gut, mein Ausraster, auf die NOTLAGE an sich bezog und nach der Lage als NOTWEHR zu behandeln ist, so, behaupte ich nicht nur, sondern das ist das was das “Gesetz” dazu sagt. Berufung natürlich eingelegt.
Zum einstimmen habe ich allerdings noch zuvor ein Video aus YouTube, welches gleichfalls mein Vorgehen, meine Meinung und einiges mehr bestätigt.
Dr. Werner Ratnikow und Torsten Ramm im Gespräch mit Jo Conrad über die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.

Ist zwar ziemlich lang, aber belegt um so mehr meine Ausführungen, auch hier wird klar von Völkermord gesprochen.
Einmal dazu, das heutige Schreiben an die ARGE, Jobcenter Pritzwalk, welches die Fortsetzung der durch die Mitarbeiter, Vorgesetzten und Richter/Innen, Staatsanwälte und andere, pseudo ReGIERende, CDU/CSU, SPD etc… darlegt.
Diese Vorgänge, in gleicher Form wiederholen sich nun mehrere Jahre, ohne das das “Sozialgericht” Neuruppin in der Lage ist auch nur annähernd Recht und Gesetz anzuwenden, seit dem 10.02.2014 läuft nun aus diesen Gründen die weiß ich nicht wie vielte einstweilige Anordnung beim “Sozialgericht” Neuruppin, welches bereits heute die 3 Erinnerung erhalten hat.
HK/M-46-28.04.14-GS vom 28.04.2014 ist natürlich als Anhang beigefügt und dem Verfahren hinzu gezogen.
Nun sind aber ja genau diese Vorgehen, dieser Verbrecher, im Jobcenter Pritzwalk für meinen damaligen Ausraster (BurneOut) verantwortlich, die Tatsache, das sich weder die Gerichte noch die Staatsanwaltschaften mit derartigen Personen befassen und wie üblich alles unter den Tisch kehren, tut natürlich sein übriges dazu.
Auf Grund meiner Berufung zum oben benannten Vorfall vom 03.08.2012, möchte man mich nun offensichtlich für Verrückt erklären lassen, a la Gustel Mollath, ganz nach dem Motto, wem das Maul nicht zu stopfen ist, den lässt man einfach in der Psychiatrie verschwinden. Heißt, ich erhielt folgendes Schreiben am 26.04.2014:
Da ich natürlich nicht vorhabe mich in irgendeiner Form, in meinen Augen, verarschen zu lassen, erging heute mit den beiden zuvor benannten Schriftsätzen an die (ARGE) Jobcenter Pritzwalk und “Sozialgericht” Neuruppin die folgende Antwort.
Warum haben wir De fakto keine gültige ReGIERung?
Dazu einige Artikel die für Aufklärung sorgen:
und weil auch dieser Fall genau mit den Verbrechen dieser polit- Verbrecher, CDU/CSU, SPD, etc… verbunden ist, b.z.w. dadurch erst hervorgerufen wurde:
und diverse weitere.
Desweiteren gilt für jeden in der BRD- GmbH tätigen, rechtswidrig handelnden pseudo “Beamten” das folgende und jeder sollte zukünftig auch Strafanträge gegen solche Personen, pseudo “Beamte” stellen, die nötigen Werkzeuge finden sich hier genug, wie z.B.:
Folgende rechtliche Menschenrechtverletzungen werden durch den vorgeblichen ” BEAMTEN “, wozu auch die sogenannten Arge- Mitarbeiter, Jobcenter- Mitarbeiter und Vorgesetzte, wie auch BA und BMAS zählen, begangen:
Amtsanmaßung § 132 StGB: Bundesverfassungs-Urteil 1 BvR 147/52 Fundstellen:BVerfGE 3, 58DVBl 1954, 86; DÖV 1954, 53; JZ 1954, 76; MDR 1954, 88; NJW 1954, 21
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB: wenn ein
” BEAMTER ” kein Beamter mehr ist (DIENSTAUSWEIS), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB: Vorlage von falschen Dokumenten Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar
Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB: Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB: wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat
Weitere schwerere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der Täter rechtlich grundgeschult ist, ergeben:
- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Amtsanmaßung
- vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
- Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB
Daraus ist eine vom Täter vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.

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