Hartz-4 NEIN DANKE

Hartz-4 NEIN DANKE

Dienstag, 26. Mai 2015

Was ist Hartz IV- SGB II und wofür ist es da?

Was ist Hartz IV- SGB II und wofür ist es da? Ist Hartz IV SGB II überhaupt ein gültiges “Gesetz”?

Nun, diese Frage beschäftigt wohl nicht nur mich. Ich für meinen Teil halte an meiner Behauptung fest, das dieser Dreck gemacht wurde um ganz klar die Menschheit, von armen, kranken, insbesondere aber sog. Sozialschmarotzer, also Sozial(ab)fälle zu befreien und diese vorgetäuscht legal zu entsorgen.

Mal davon abgesehen das diese sog. Gesetze alle samt in vollem Umfange Ungültig und Nichtig sind.
Dazu nehemen wir einfach die angebliche “deutsche Rechtsprechung”, das angebl. “Bundesverfassungsgericht”, die angebl. höchste Rechtsprechung, steht über allen Normen, die da klar sagt:
Verstoß gegen das Gebot der Rechtsicherheit vor (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG).
Auszüge:
„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.
Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).
„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig.
Hierbei hat der angebl. Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtsicherheit).
Nehmen wir nun den sog. § 30 SGB I Geltungsbereich:
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.
(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
(3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Wo ist denn nun dieser “Geltungsbereich” genau, in China, Honolulu oder gar Weltweit????

Antworten betreffend des Geltungsbereiches, der angebl. völlig überflüssig sein soll, sind also damit beantwortet: Behauptet wird auch gern, dass Gesetze ja angeblich keinen Geltungsbereich nennen müssten. Das ist erst recht barer Unsinn, da das exakte nennen von Geltungsbereichen sogar zwingend von Nöten und gem. angeblicher “deutscher Rechtsprechung” vorgeschrieben und bindend ist!

Ansonsten liegt nämlich ein Verstoß gegen das Gebot der Rechtsicherheit vor (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG) bereits vor.
Und wie sagt das sog. “Bundesverfassungsgericht”:
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig.
Wer nun aber glaubt, hier würde die Liste der Erkläreungen und klaren Beweise für die vollumfängliche Ungültigkeit und Nichtigkeit dieser, und anderer Gesetze enden der möge sich doch einfach das “Grundgesetz, Art. 19 GG oder:

Verstoß des SGB II gegen Art. 19 Abs. 1 und 2 GG

ansehen und lesen und dann ergibt sich die Ungültigkeit und Nichtigkeit von vorn herrein.

Die Tatsache das ununterbrochen von einer angebl. “Verfassung” die Rede ist, tut sein übriges, Deutschland hat und hatte bis DATO nur eine gültige “vom Volk gegebene” Verfassung, siehe

Grundrechte des deutschen Volkes, Verfassung von 1849 

dies bestätigt das “Grundgesetz in den Art. 116 GG und Art. 146 GG auch gleich selbst und betreffend dieser Grundrechte des deutschen Volkes, Verfassung von 1849 ist auch das, durch das angebl. “Bundesverfassungsgericht” bereits bestätigt, nämlich:
Bundesverfassungsgericht  2. Senat                         Aktenzeichen: 2BvF 1/73
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.07.1973
[BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] am 21.10.1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167]
einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe.
Hier S.15-16: …
“Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. …
Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig …
Verantwortung für „Deutschland als Ganzes”(= Deutsches Reich) tragen – auch – die vier Mächte.
Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches.
Wo bei eine nicht existente BRD, denn die “Bundesrepublik Deutschland” ist defakto erloschen, somit nicht existent, kann und ist von nichts “Rechtnachfolger”.
Wo für ist Hartz IV- SGB II  da?
Meine Meinung zu dieser Frage dürfte hier eindeutig zu Tage treten, um Leid, Krankheit (mit möglichst tödlichem Verlauf), Tod (also Mord) und Sklaverei zu legalisieren und erst zu schaffen!
siehe auch: Grundrechte des deutschen Volkes, Verfassung von 1849
Abschnitt VI. Die Grundrechte des deutschen Volkes
§ 135. Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden, und da, wo sie bereits ausgesprochen ist, in ihren Wirkungen aufhören, soweit nicht hierdurch erworbene Privatrechte verletzt werden.
Denn, das es sich bei Hartz IV- SGB II um die aktive vollziehung alten NAZI- Rechts handelt dürfte auch niemandem mehr entgangen sein, ich Zitiere einfach mal:

Hartz IV … stammt wie vermutet wohl doch aus faschistischer Zeit

Der Sozialticker ahnte es ja bereits seit Einführung von Hartz IV, dass dieses “Geschmeiß deutscher Schande” nur aus einer Zeit stammen kann, wo die Vernichtung von Menschenmassen beginnend salonfähig gemacht wurde. 77 Jahre später, scheint man keine Geschichtsbücher mehr lesen zu wollen und findet in den Schubladen die alten Papiere, was heute jedem “modernen Sklavenhalter” die Augen feucht blitzen lässt. HARTZ IV
1928 wurde das Hartz-IV-Gesetz von dem Nazi Gustav Hartz geschrieben, einem, Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat. Das Gesetz wurde dann 77 Jahre später – von einem Namenvetter – umgesetzt!
Und zwar bis in die Einzelformulierungen hinein:
Gustav Hartz will bereits 1928: “Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenlegen”! Die Betroffenen bezeichnet er auch als “Kunden”! Von Hugenberg (Wirtschaftsinister im dritten Reich) stammt der Satz von 1932: „Sozial ist wer Arbeit schafft”.
Quelle und weitere Informationen: Neopresse.com – sowie
http://www.die-soziale-bewegung.de/2007/herbstaktion/material/hartzgestern_hartzheute_butterwegge.pdf
Beim genaueren Betrachten, kann ein solches Gesetz sich auch in Auszügen, nicht in das grundgesetzliche Ziel einfügen und zeigt an den unzähligen Änderungen, schon dessen Fremde nach Artikel 1 GG.
Abschaffung ist der einzige Weg …
Quelle: Anmerkung Sozialticker (der 2004 schon vor Hartz warnte)
Nun dürfte es auch nicht mehr schwer sein die Frage “Wofür ist Hartz IV- SGB II da” zu beantworten, die Frage ist eigentlich nur noch wie soll das vollzogen werden “ohne groß aufzufallen” und ohne das die Menschen die Möglichkeit haben sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Dazu möchte ich mich hier nun nicht groß auslassen, das kann an anderer Stelle ausreichend nachgelesen werden, wie zum Beispiel:
und diverse weitere, aber ausschlaggebend ist Opperation “Zersetzung” Terror des BMAS der Erfolg da ich hier auf das folgende genaugenommen bereits eingegangen bin, nämlich:

Wie Geheimdienste lästige Arbeiten wie das Zersetzen sozialer Bewegungen effektiv an Nichtregierungsorganisationen auslagern

Zitat:
Nachrichtendienstler und jetzige Dozent an der University of California hat dreizehn bewährte Methoden herausgearbeitet, die nützlich sind, um soziale Bewegungen, die meist nur lokal agieren, gegen die Wand fahren zu lassen:
1. Einschränken des Informationsflusses,
2. Unterbinden des Gewinnens neuer Anhänger und Mitglieder,
3. Reduzieren der Werbemöglichkeiten,
4. attraktive legale oder systemkonforme Alternativen schaffen,
5. Anreize zum Aussteigen schaffen,
6. Rückzug der Anhänger durch Zermürbung und Demoralisierung,
7. halbherziges oder bewusst falsches Entgegenkommen gegenüber den Forderungen der Protestierenden,
8. durch Experten geführtes unablässiges, proaktives Manipulieren der Medien,
9. Verringerung der Ressourcen der Bewegung oder Gruppe,
10. Stigmatisieren durch Diskreditieren ihrer Anhänger,
11. Zerrütten durch Spaltung,
12. Einschüchterung,
13. intrapsychische Körperverletzung.
Für jede Methode liefert Nelson historische und jüngere Beispiele. Eine moralische Bewertung der Methoden vermeidet er bewusst.
Sind uns als Betroffene diese und andere und/oder ähnliche Methoden nicht hinlänglich bekannt?

Die ehemalige DDR hat hierfür ausreichend, dem Volke unbekannte Vorlagen bereits an die kriminelle BRD GmbH und die kriminellen Vereinigungen tiefst brauner Natur CDU/CSU, SPD,FDP, u.a. mitgeliefert, insbesondere die Methoden der “staatlich” durchgeführten Zersetzung.

Wem nun noch etwas einfällt, der darf und soll dies gerne in den Kommentaren verewiglichen.

Und um dieses System, diese kriminellen Vereinigungen CDU/CSU, SPD, FDP, BMAS, Jobcenter, Gerichte, Staatsanwaltschaften zu bekämpfen möchte ich Euch noch auf die

Dokumente gegen Hartz IV wehrt Euch richtig

schwer aber es funktioniert, gelacht haben die NAZI- Schergen nur am Anfang, es werden aber immer mehr und wie heißt es so schön,

“wer zuletzt lacht, lacht am besten”

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