Hartz-4 NEIN DANKE

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Dienstag, 16. August 2016

Ich brauche etwas Hilfe-Alle Meinungen-angebliche Straftat § 111 StGB

Ja, Ihr lest richtig, ich werde beschuldigt eine Straftat begangen zu haben die mir auch nach mehrfachem lesen des Artikels:
Mitmensch in großer Not! News Top-Aktuell bittet um Hilfe
leider nicht einleuchten will, außer, die NOTWEHR § 32 StGB ist mittlerweile heimlich doch strafbar geworden, zumindest wenn es sich gegen Schein- Beamte wendet. Denn wie wir alle wissen, hat sich bis heute noch nicht einer dieser Schein- Beamten jemals legitimiert mit „Amtsausweis„, „Ernennungsurkunde“ etc… auch Unterschriften von rechtgültigen, gesetzlichen, unabhängigen, staatlichen Richtern wird man auf keinem Dokument finden.

Zudem muss hier ganz klar in allen Fällen, kriminellen, vorsätzlich begangenen Straftaten und Verbrechen, die durch die Firmen Polizei, die Schein- Gerichtsvollzieher etc… an Menschen begangen werden grundsätzlich unter das Röhmische Statut, genaugenommen unter Art. 8 Abs. ii, iii, iv,  vi,  Kriegsverbrechen annalog VStGB, denn diese Taten sind kein Versehen und/oder zufällig und mit Recht und Gesetz haben alle Straftaten nichts gemein.

Auch wenn mir ein Schein- Beamter, behaupteter Polizeibeamter, der die [Gesetze] ja kennen müsste, einmal wörtlich sagte:
Das Völkerstrafgesetzbuch? Was soll denn das für ein Gesetz sein, das haben Sie sich doch ausgedacht
Wie gesagt, das ist der Wortlaut den solche Subjekte ablassen, leider viel mir der § 138 StGB da nicht ein, sonst hätte ich mir diesen von dem Subjekt gleich genauestens erklären lassen denn, wenn ich mir dieses Völkerstrafgesetzbuch nur ausgedacht habe muss ich wohl aussergewöhnliche telphatische Fähigkeiten besitzen, denn:

§ 138 Abs. 5 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten :

§ 138 StGB Abs- 5

Immerhin wird allein in diesem Abs.  drei mal auf das (von mir angeblich erfundene, erdachte) Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) verwiesen, wie ist das möglich?

Aber Gut, das beweist auf jeden Fall das diese Schein- Beamten, insbesondere in der Filiale Perleberg der Firma Polizei Brandenburg, denn dort war auch der Schein- Beamte (oben wörtlich) ansässig, Ihre eigenen Schein- Gesetze jedenfalls nicht kennen und damit auch keinerlei [hoheitlich] [amtliche] Tätigkeiten ausführen könnten oder gar irgend eine Legitimation besäßen.

Kommen wir nun zum eigentlichen, einer Schein- Vorladung eines Schein- Beamten der scheinbar glaubt ich würde mir nun vor Angst in die Hose machen, Nein tue ich nicht, ich lache diesen Schein- Beamten allenfalls aus!

angebliche Vorladung Firma Polizei-§ 111 StGB-09-08-16

Natürlich habe ich eine Vermutung, was wohl gemeint ist, deshalb ja auch der Hinweis auf § 32 StGB Notwehr, mir ist auch klar das diesen kriminellen Subjekten das absolut missfällt, nur strafbar ist da immer noch nichts und ob kriminelle Subjekte mich hassen, geht mir ziehmlich am Arsch vorbei.

Na ja, vielleicht hätte dort ja auch nach §xy StGB „Sie leben(noch) und reißen immer noch Ihr Maul auf“, stehen sollen, wer weiß es schon genau?

Vielleicht hätte dieser Schein- Beamte aber nicht nur den Artikel überfliegen sollen, sondern es (wenn möglich) mit lesen versuchen sollen, dann wäre dem Schein- Beamten sicher aufgefallen das weiter oben, Überschrift, das Wort Quelle zu finden ist, also der Artikel geteil ist, nicht von mir erstellt wurde und ich mir diesen auch nicht zu eigen mache,

Quelle: Mitmensch in großer Not! News Top-Aktuell bittet um Hilfe

wenn dieser Schein- Beamte nun auch noch mein Impressum gelesen hätte, was sicher nicht geschehen ist dann hätte diesem auffallen müssen das er mich genaugenommen mal kann und zwar von mir aus kreuzweise, ach ja, diese kriminellen Subjekte kennen Ihre [Gesetze] ja nicht.

Impressum

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Löschung, Entfernung etc… werden allerdings nur dann vorgenommen wenn die Gültigkeit, die Rechtgültigkeit auch vorliegt, was bei den Schein- Gesetzen, den AGBs der BRD- GmbH ja erwiesen nicht der Fall sein kann, außer es würde beglaubigt nachgewiesen, was aber auf tausende Forderungen bis DATO ausgeblieben ist.

Und so legitim wie die Notwehr gem. § 32 StGB so legitim ist auch der Widerstand gem. Art. 20 Abs. 4 GG insbesondere gegen kriminell Handelnde Schein- Beamte, Schein- Amtsträger etc… und das auch dann wenn diesen kriminellen Subjekten dies nicht passt und im Gegensatz zum § 32 StGB ist im Art. 20 Abs. 4 GG keine Form und Art des Widerstandes vorgeschrieben!

Nun Gut, dieser Schein- Beamte erhält natürlich die gleichen Schriftsätze wie alle Schein- Beamten, Schein- Richter, Schein- Staatsanwälte etc…, erscheinen werde ich zu dieser rechtungültigen wie nichtigen Schein- Vorladung schon mal nicht, außer es würde die Legitimation und Versicherung an EIDES statt vorliegen was aber sicher nicht geschehen wird.

Natürlich wird auch ohne Frist gleichzeitig der internationale Strafantrag/Strafanzeige eingereicht mit besonderem Verweis auf das Röhmische Statut Artikel 6, 7, und 8.


Ein kleines Update, die Zurückweisung dieser ungültigen wie nichtigen „Vorladung“ ist heute raus nebst dem internationalen Strafantrag/Strafanzeige gegen diese Schein- Beamten, Firma Polizei.

Was mich noch fraglich stimmt ist, wenn man sich diese Schein- Vorladung einmal ansieht und dann oben den „Sachbearbeiter“ ansieht dann muss ich mich Fragen ist das ein echter Vorname? KOK denn die natürliche Person wird Nachname/Familienname, Vorname angeschrieben, nur der BRD- Sklave/PERSON wird Vorname Zuname benannt und da hier nunmal eindeutig , KOK steht.

Aber Gut, ich würde jedenfalls kein Kind mit einem Namen wie KOK strafen, aber hier nun die internationale Strafanzeige, alle Schriftsätze enthalten:

internat-Strafanzeige gegen POL-Vorf-09-08-16-IStGH-ICC-015-0-17-08-16-AGS-17-08-2016

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