Hartz-4 NEIN DANKE

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Mittwoch, 27. Juli 2016

kriminelle Organisationen♦kriminelle Handlanger♦Schein- Richter und Jobcenter

Der Krieg gegen die Windmühlen, geht nun in eine neue Phase über, was dabei rauskommt, warten wirs ab!

Aus gegebenen Anlass, muss ich zu erst folgendes Verkünden, was für alle Publikationen in meinen Bloggs (Mehrzahl) gilt:

Falls also die kriminelle Organisation, die Firma Jobcenter Prignitz / Pritzwalk sich in den mir unbekannten Schein- Sachen bei der Firma Amtsgericht Perleberg

in s-JC-Schw-G-wg unterlassung 
auf den [§ 201 StGB]
§201StGB-1

berufen möchte, wovon ich bei dem Schein- Grund „wg. Unterlassung“ ausgehen muss da es sich sicher um meine Publikationen betreffend der kriminellen Organisation, der Firma Jobcenter Prignitz / Pritzwalk handeln dürfte.

Da aber diese kriminelle Organisation, der Firma Jobcenter Prignitz / Pritzwalk nunmal (ohne jemals einen geforderten Beweis und/oder Legitimation zu erbringen) behauptet eine „Behörde“ und damit „Beamte“(Amtsanmaßung) zu sein, was schon durch „Urteil“ der Firma Verwaltungsgericht Gießen bereits eindeutig wiederlegt ist und nicht nur dadurch.

Der mir bereits hinlänglich bekannte Schein- Richter WEIDEMANN(siehe auch: Im Namen des Volkes Urteil- zum Vorfall vom 03.08.2012 Jobcenter Pritzwalk ) soll wohl dieses Anliegen, die Verweigerung und Einschränkung meines Grundrechtes gem. Art. 20 Abs. 4 GG „da Andere Abhilfe unmöglich“ und die freie Meinungsäußerung, gewaltsam unter zur Hilfenahme der „Hilfsmittel“ Nötigung und Erpressung durchsetzen!

Dann gilt für alle Publikationen in meinen gesamten Bloggs § 201 Abs. 2, Satz 3 StGB da es sich ausschließlich um Schein- „Beamte“ und deren kriminellen Handlungen handelt, bei den das „öffentliche Interesse“ überwiegt und ich damit alles  „zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen“ erkläre!
§ 201 Abs. 2, Satz 3 StGB
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Schon aus dem Grunde, da offensichtlich in allen kriminellen Organisationen, den Firmen Jobcenter Prignitz / Pritzwalk die Pflicht zur vollständigen „Information“ und „Beratung“ und „Aufklärung“, auch und insbesondere über ungültige Gesetze(Art. 19 GG) und „Urteile“, ja nur auf eine Weise Erfüllung finden, nämlich durch Nötigung, Bedrohung, Erpressung, Entzug jedweder Grund und Menschenrechte und der Verbreitung von Angst und Schrecken!

Noch mag dieses perfide Prinzip vielleicht so funktionieren, bald wird aber die Quittung kommen und dann gilt „wer zuletzt lacht“ und das werdet nicht Ihr kriminelles, menschenverachtendes PACK sein!

Wenn also Schein- Beamte glauben ungestraft Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 VStGB u.a. begehen zu können dann irrt Ihr Euch.

Da ich also nun keine Lust mehr habe mich von kriminellen Subjekten, Sachbearbeiter in den Firmen Jobcenter Prignitz / Pritzwalk, Schein- Richtern und anderen Schein- Beamten verarschen zu lassen, sehen meine Reaktionen nunmehr wie das folgende aus.


internat-Strafanzeige gegen LP-JC-10 c 64-16ua-IStGH-ICC-015-0-26-07-16-AGS-26.07.16

Sollte sich also irgend einer dieser kriminellen Subjekte, Sachbearbeiter in den Firmen Jobcenter Prignitz / Pritzwalk, Schein- Richter und anderen Schein- Beamte zum Beispiel durch die Worte kriminelle Subjekte oder ähnliches auch noch beleidigt fühlen, so ist auch dies, da ich ausschließlich die Handlungen und/oder die NICHT- Handlungen der betroffenen kriminellen Subjekte, Sachbearbeiter in den Firmen Jobcenter Prignitz / Pritzwalk, Schein- Richter und anderen Schein- Beamte kritisiere, so ist dies durch § 193 StGB gleichfalls bereits gedeckt, siehe auch:
OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.03.2012 – 2 Ss 329/11 – zwar von einer Beleidigung aus, sieht diese aber über § 193 StGB gedeckt:
Jedoch kommt dem Angeklagten nach den getroffenen Feststellungen der Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB zugute.
Denn die insoweit vorzunehmende Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen des Ehrschutzes einerseits und des Grundrechts der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG führt im vorliegenden Fall zu einem Überwiegen der Meinungsfreiheit. Nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts geht in Fällen, in denen sich die Äußerung als Kundgabe einer durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinung darstellt, die Meinungsfreiheit grundsätzlich dem Persönlichkeitsschutz vor, und zwar auch dann, wenn starke, eindringliche und sinnfällige Schlagworte benutzt werden oder scharfe, polemisch formulierte und übersteigerte Äußerungen vorliegen, auch wenn die Kritik anders hätte ausfallen können (BVerfGE 54, 129, 138 [BVerfG 13.05.1980 – 1 BvR 103/77]; BVerfG, NJW 1992, 2815 [BVerfG 05.03.1992 – 1 BvR 1770/91]; Senat, 2 Ss 282/05). …
Der oben gezeigte internationale Strafantrag / Strafanzeige in voller länge(52 Seiten) inklusive der Schriftsätze an die kriminellen Subjekte, Sachbearbeiter in den Firmen Jobcenter Prignitz / Pritzwalk, Schein- Richter und anderen Schein- Beamte:

internat-Strafanzeige gegen LP-JC-10 c 64-16ua-IStGH-ICC-015-0-26-07-16-AGS vom 26.07.16

Auch die „öffentliche“ Beweismittelsicherung und Zugänglichkeit ist zwingend notwendig, da man heute in dieser Merkill- Diktatur aus CDU, CSU, SPD, Grüne und was weiß ich noch alles sicher sein kann das es nicht nur bei bösen Drohungen etc.. bleibt, Meine und diverse andere FREIHEITSBERAUBUNGEN, BEDROHUNGEN, NÖTIGUNGEN, ERPRESSUNGEN, der Versuch des vorsätzlichen Völkermordes(§ 6 VStGB) an Deutschen, insbesondere an Armen, Kranken, Alten und Hartz IV Beziehern ist ja hinreichend erwiesen!
 
Ich glaube es ist alles gesagt, der Rest ergibt sich aus dem benannten Schriftsatz, der:

internat-Strafanzeige gegen LP-JC-10 c 64-16ua-IStGH-ICC-015-0-26-07-16-AGS vom 26.07.16

Wenn, aber widererwartend doch auch nur eines dieser Schein- Gesetze für die Schein- BRD gelten sollte so wären aber auch danach bereits alle Schein- Beschlüsse, Schein- Urteile, Schein- Bescheide etc… ungültig und nichtig!

Passend hierzu ist auch Das neue deutsche Euthanasie- Gesetz der BRD- GmbH Hartz IV

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