Hartz-4 NEIN DANKE

Hartz-4 NEIN DANKE

Mittwoch, 26. August 2015

Der böse Hartzer-Sozialschmarotzer ist Schuld – an allem auch am „Fachkräftemangel“

Der böse Hartz IV Bezieher-Sozialschmarotzer ist Schuld – an allem auch am „Fachkräftemangel“
Ich sehe die Befürworter und faschistisch unterwürfigen Handlanger schon wie sie sich die Mäuler zerreißen und schallend lachen, aber auch wenn mittlerweile jeder weiß das genau die selber Schuld sind muss ich leider darauf zurückkommen.
Gerade auch weil die Lügenpresse, die Mainstreammedien ja gerne die Märchen vom faulen,ständig besoffenen, sich auf dem (tollen) Sozialteppich ausruhenden Sozialschmarotzer, also Hartz IV- Leistungsberechtigte in permanennter propagandistischer Weise verbreitet, möchte ich hier mal darstellen wie sich die Tatsachen darstellen.
Wie sich also die sog. Jobcenter bemühen eine Arbeitsaufnahme/Ausbildung mit allen erdenklichen Mitteln zu verhindern und zu behindern!
Hier geht es hauptsächlich natürlich wieder einmal um das sog. Jobcenter Prignitz/Pritzwalk welches sich absolut und vehement gegen das Grundgesetz, gegen allgemeine Menschenrechte und für Ihre kriminelle Tätigkeit entscheidet.
Im folgenden wird sicher wieder als Begründung angeführt werden das dafür sicherlich wieder kein Geld (mehr) vorhanden sein wird, das Budget ist dann wieder bereits ausgeschöpft. Ja klar, wenn ich mit den öffentlichen Geldern (also Geld welches mir nicht gehört) herrumschmeißen. Siehe dazu:

Nächster Skandal? Bitte teilen! | Die Killerbiene sagt…

Aber weiter, weil ja jeder faule Sozialschmarotzer (Hartz IV Bezieher) gar nicht arbeiten will, was natürlich auch für die gleichfalls für alles schuldigen Kinder von den Sozialschmarotzern gilt, möchte ich die Tatsache meines eigenen Sohnes der bereits seit Montag den 24.08.2015 bereits in einer Ausbildung sein sollte, dies aber durch die Untätigkeit eine sog. Jobcenter in Pritzwalk, wer oder was auch immer zuständig ist, ist ja nicht mehr ermittelbar, verhindert, vereitelt wird.
Wir haben nun wenigstens noch einen Aufschub vom Ausbildungsbetrieb erreicht, dieser endet am Sonntag den 30.08.2015 und wird leider wohl nicht verhinderbar zum Verlust des Ausbildungsplatzes führen, schade aber das ist die grausame Realität!
Ich habe hier gleich das Schreiben an die direckt verantwortlichen der Jobcenter, die in Haftungnahme der Vorgesetzten genommen da dies ja nur die Kopie des Schreibens an sich ist.

kopf-BA-Haftung-RS-26-08-2015
in staatlicher Selbstverwaltung gem.
UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs.
2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20,
25, 146. u.a.

Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils zuletzt gültige und (verfassungs-)
grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!

Aus den hier angeführten Gründen sende ich dieses Schreiben zu Händen des Vorstandes der BA als direkte Vorgesetzte der unbekannten Jobcenter SBs und so mit anordnende und hauptverantwortliche Stelle/Personen, hier:

persönlich z.H. Dr. rer. pol. h. c. Frank-J. Weise,
persönlich z.H. Raimund Becker,
persönlich z.H. Heinrich Alt,

die hiermit vollumfänglich in die Haftung genommen sind, Einzelheiten entnehmen Sie dieser Kopie zur Kenntnis.
m.V.a. Zeichen CN-H-BA-Alt-15-04-2015-GS, Zeichen CN-H-BA-Weise-15-04-2015-GS, Zeichen CN-H-BA-Becker-15-04-2015-GS
Insbes. da auch Sie bis zum heutigen Tage keine Anstalten unternehmen Ihren Angestellten und willfährigen Helfer das Grundgesetz, die allgemeinen Menschenrechte (EMRK) und das vom angebl. Deutschland ratifizierte „Römische Statut“ des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nahe zulegen und daher jedwede verbrecherische Kriegshandlung zu unterlassen und sich insbes. den Zwangsanordnungen der angebl. höchsten Rechtsprechung zu unterwerfen!
Es handelt sich hier um das sog. Jobcenter Prignitz, kriminelle Organisation/Firma Jobcenter-D-U-N-S® Nummer 342596302 Freyensteiner Chaussee 9, 16928 Pritzwalk für das die benannten Personen vollumfänglich als Hauptverantwortliche in die Haftung genommen werden, das Folgende gilt also nunmehr gleichlautend für die benannten Personen des Vorstandes der BA.
Ich teile vorsorglich mit das auch dieser Vorgang der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden wird wie auch diverse weitere Stellen diesen menschenverachtenden Vorgang erhalten werden.
Ich verweise auf meinen letzten Schriftsatz vom 21.04.2015 und 24.04.2015: Zeichen ZES-82-0-04-08-15-GSvom 04.08.2015, AF/RS-001-04-03-2015-GS vom 04.03.2015, AF/RS-001-2-06-04-2015-GS – vom 06.04.2015 – AF/RS-001-3-21-08-2015-GS – vom 21.08.2015 – AF/RS-001-4-26-08-2015-GS vom 26.08.2015 u. a.
Zitat/Kopie Schriftsatz AF/RS-001-4-26-08-2015-GS vom 26.08.2015:
Förderung der Arbeit- Ausbildungsförderung Schweitzer,R
BG-Nr.:0xxxxBGxxxxxxx Teilhabe etc. nach Vorgaben des BverfG- 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010-
Zeichen: AF/RS-001-4-26-08-2015-GS Immer anzugeben Antwort/Zahlung!


in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs.
2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20,
25, 146. u.a.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils zuletzt gültige und (verfassungs)
grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!

Ich verweise auf meinen bis DATO unbeantworteten, unbearbeiteten und ignorierten Schriftsatz Zeichen:
ZES-82-0-04-08-15-GSvom 04.08.2015, AF/RS-001-04-03-2015-GS vom 04.03.2015, AF/RS-001-2-06-04-2015-GS – vom 06.04.2015 – AF/RS-001-3-21-08-2015-GS – vom 21.08.2015 und andere und fordere Sie zur sofortigen Handlung auf.

Zitat aus Zeichen: AF/RS-001-04-03-2015-GS:

Forderung (Übernahme der Kosten für (erst) Erlangung der Fahrerlaubnis Kl B) Schweitzer, R.
Dies ist nötig da die Ausbildung (Lehrstelle, siehe Anhang 2) durch öffentliche Verkehrsanbindungen unmöglich zu erreichen ist, geschweige überhaupt pünktlich zu erreichen wäre, gleiches gilt für den Berufsschulunterricht (Neuruppin).
„Forderung (Übernahme der Kosten für (erst) Erlangung der Fahrerlaubnis Kl B) Schweitzer, R.
Dies ist nötig da die Ausbildung (Lehrstelle, siehe Anhang 2) durch öffentliche Verkehrsanbindungen unmöglich zu erreichen ist, geschweige überhaupt pünktlich zu erreichen wäre, gleiches gilt für den Berufsschulunterricht (Neuruppin).
Diese Förderung der Arbeit, Aufnahme einer Ausbildung wird
gemäß: grundrechtlicher Garantie (Art. 12 GG) auf „frei wählbaren/r Arbeitsplatz/Ausbildung“
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist die Grundvoraussetzung für die Aufnahme einer frei gewählten Ausbildung überhaupt. Ein hin und her fahren ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeschlossen, insbesondere ein pünktliches hin und her kommen.

Zitat Ende.

Da diese „Fahrerlaubnis“ nun mehr (20.08.2015) bestanden ist und die Ausbildung (wie Ihrer Firma hinreichend bekannt) am Montag den 24.08.2015 beginnen soll, mangels öffentlicher Verkehrsmittel, mangels Fahrzeug, mangels Mitfahrgelegenheit aber nicht erreicht werden kann, fordere ich Sie (wen oder was auch immer) auf, bis Montag den 24.08.2015 – 5:00Uhr ein Fahrzeug bereitzustellen um die Ausbildungsstätte pünktlich und ohne Verzug zu erreichen.
Da Sie bis DATO keine Reaktion erkennen lassen und sich damit der vorsätzlichen Behinderung der Arbeits-/Ausbildungsaufnahme schuldig machen und dies unter mutwillige Willkür fällt mache ich Sie, wen oder was auch immer darauf aufmerksam das nunmehr alle Schritte eingeleitet werden.
Bis Sonntag den 30.08.2015, ist durch den Ausbilder ein Aufschub gewährt, sollte also von Ihnen, wem oder was auch immer, keine Lösung (Fahrgelegenheit, Fahrzeug, Zulassung eines Fahrzeuges, Versicherung eines Fahrzeuges, etc…) zu Tage treten, gilt für Ihre Firma (kriminelle Vereinigung) Jobcenter und damit Ihrer Vorgesetzten die vollumfängliche Haftbarkeit.
Sollten Sie (wer oder was auch immer), als unbekannter/unbekannte verantwortliche Sachbearbeiter der kriminellen Organisation/Firma Jobcenter-D-U-N-S® Nummer 342596302 (als vorsätzlich, fälschlicher Weise behauptete „Gruppe aller staatlichen Gewalt“) die Aufnahme der Ausbildung verhindern, behindern, vereiteln, so sehe ich mich gezwungen weitere Schritte einzuleiten.
Weiter teile ich Ihnen mit das Sie, wer/welche Person auch immer bei nicht zustande kommen der Ausbildung meines Sohnes René, den höchst möglichen zu erreichenden Brutto Lohn/Gehalt eines Gesellen monatlich als Wiedergutmachung (lebenslang, längstens aber bis zum zustande kommen einer frei gewählten Ausbildung- Art. 12 GG) zu leisten hat zuzügl. Zinsen (15,8%) und Entschädigung (tägl. 304 €).
Dies gilt ab sofort und wird rückwirkend geltend gemacht, diese Forderung geht zur Kenntnis und Erstattung gleichsam an Ihre direkten Vorgesetzten, den Vorstand der BA, da hier die Vor und Zunamen als Hauptverantwortliche hinreichend bekannt sind, an wen diese sich wenden werden dürfte unschwer auch für Sie klar sein.
m.V.a.: § 823 BGB Schadensersatzpflicht, § 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung (auch bei vorgegebenen Amtsträgern)
Ich wiederhole:
Hilfsweise fordern/beantragen wir, das Ihre kriminelle Einrichtung/Institution/ kriminelle Organisation/Firma Jobcenter-D-U-N-S® Nummer 342596302 (als fälschlicher Weise behauptete „Gruppe aller staatlichen Gewalt“) eine tatsächliche, nachvollziehbare, transparente, Realitätsnahe, nach den Vorgaben des angebl. Bundesverfassungsgerichtes entsprechende Neube­messung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder vor nimmt und die Berechnung inkl. Der empirischen Datengrundlage schlüssig und realitätsnah, uns vorlegt und Bescheidet, sofern überhaupt dazu legitimiert.
Alle zur Berechnung relevanten Daten liegen Ihnen in hinreichender Form vor!
Eine nicht- Zahlung des garantierten notwendigen „Existenzminimums“ nach Vorgaben, wie oben benannt, zieht Strafantrag sowie Antrag auf Einstweilige Anordnung sowie weiter rechtliche Schritte nach sich sowie bei Verschuldung Ihrerseits die Haftung!
Zum Beispiel gemäß Urteile < BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und BVerfG, 1 BvL 10/12 vom 23. Juli 2014 >
Ihre, gemäß angeblichen „Gesetzes“ (ungültiges SGB I – XII) hätte erfolgende Berechnung:
Dahingehend Ihre wissentlich, vorsätzliche Falschberechnung und Entzug des notwendigen Existenzminimums, unserer Grundrechte:
Zuzüglich wäre hier noch anzufügen, das diese Maßnahme nicht nötig gewesen wäre wenn, Sie, wer oder was auch immer, nicht widerrechtlich für Mai 2015, Juni 2015, Juli 2015 und August 2015 bereits, trotz Ihres Wissens (angebl. „Familienkasse“ = Bundesagentur für Arbeit, „Jobcenter“ = Bundesagentur für Arbeit, also ein und die selbe Firma), das nicht vorhandene Kindergeld für Schweitzer, René als angebliches „Einkommen“ abgezogen hätten.
Gilt hiermit gleichermaßen als geforderte Summe nebst Zinsen (15,8%) und Entschädigung/Wiedergutmachung (304€ täglich) in Höhe von:
Hinzuzufügen sind gleichsam die gesamten Fahrtkosten von Reckenthin nach Pritzwalk und zurück, zwecks Fahrschulunterricht, Reckenthin – Perleberg und zurück zwecks Prüfung etc…(genaue Aufstellung folgt).
Zukünftig wird aus „öffentlichem Interesse“, da Sie angebl. zur „Gruppe aller staatlichen Gewalt“ zuzählen, jeder angebl. „Bescheid“, Antrag, etc… veröffentlicht werden!
Artikel 20 Abs. 4 GG
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Andere Abhilfe ist durch Rechtbeugung so wie weiterer Straftaten durch die Tätergemeinschaften begangen als unmöglich zu betrachten !!!
Strafanträge gemäß Strafgesetzbuch i.V.m. Völkerstrafgesetzbuch, insbesondere
§ 6 Abs. 1 Nr.2.3.4. VSTGB, § 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs.5 VSTGB, § 81 i.V.m § 82 StGB
werden ohne weitere Ankündigung gestellt!
Ein ausführlicher, rechtgültiger „Bescheid“ mit nachvollziehbaren Berechnungen ist Voraussetzung!
Es ist überflüssig zu erwähnen das diesbezüglich der „Antrag“ auf einstweilige Anordnung beim angebl. Sozialgericht unverzüglich gestellt werden wird, wie auch weitere Schritte folgen!
Sollten Sie, wer oder was auch immer auf irgendwelche ungültige wie nichtige und nicht anerkannte, nicht zugegangenen Forderungen bestehen so:
Werden Sie daher des weiteren beschuldigt,
unmittelbar dazu angesetzt zu haben, einen Menschen rechtwidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zuzufügen, um sich oder einen Dritten zu unrecht zu bereichern
strafbar als
versuchte Erpressung (da Firma Jobcenter ist von gewerbsmäßiger versuchter Erpressung auszugehen)
gem. §§ 253 Abs. 1 bis 3, 22, 23, StGB
und daher Strafantrag gestellt wird.
Insbesondere verweise ich auf:
Aus den bereits hinreichend angeführten Gründen sende ich auch dieses Schreiben (Kopie) zu Händen des Vorstandes der BA als direkte Vorgesetzte der unbekannten Jobcenter Sachbearbeiter und so mit anordnende und hauptverantwortliche Stelle/Personen, hier:

Dr. rer. pol. h. c. Frank-J. Weise,
Raimund Becker,
Heinrich Alt,

die zukünftig vollumfänglich in die Haftung genommen sind.
Ich/Wir erteilen keine Genehmigung/Ermächtigung zur Entmündigung und Entrechtung!
Leistungen/Zahlungen sind ausschließlich an die berechtigten Leistungsbezieher zu leisten, in keinem Falle an dritte!
Auch wird nicht der Datenschutz aufgehoben, Sie haben keine Berechtigung Auskünfte von dritten einzuholen und /oder mit dritten in unserem Namen zu kommunizieren und/oder Verträge zu schließen!
m.V.a. Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges 1.2 vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung
  • § 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
    § 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

Sou­ve­rän– Bedeutung Duden:
  1. (auf einen Staat oder dessen Regierung bezogen) die staatlichen Hoheitsrechte ausübend; Souveränität besitzend
    1. (veraltend) unumschränkt
    2. (veraltend) uneingeschränkt
  2. (gehoben) (aufgrund seiner Fähigkeiten) sicher und überlegen (im Auftreten und Handeln)
Zur Info:
da ich die rechtliche Situation nach den UCC- Eintragungen kenne, ist mir klar, dass ich nicht mit meiner Person unterschreibe, sondern als freier, souveräner Mensch
Es gilt persönliche Haftung: (stellvertretend auch der Vorstände der BA)
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
  • 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung (auch bei vorgegebenen Amtsträgern)
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das nachstehende Gerichtsurteil:
BverfGE vom 31.07.1973 Akz. 2 BvF 1/73
m.V.a.: § 63 BBG Nachweise gelten als gefordert!

without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und übermittelt und ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig
(siehe die angebl. gesetzlichen Vorschriften: §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG)
vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87;
BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;
BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544 u.a.

(laut unserer Bundesregierung, (dank des Job(Vernichtungs)center Pritzwalk ein wieder-) arbeitsloser, fauler Sozialschmarotzer, der bis heute auch Fahrtkosten –ca. 700km)zu Vorstellungen und Wohnkosten -seit 01.12.2011 rechtwidrig nicht erhalten hat, trotz Angemessen!)

Belehrung
Informationen

Anhang: –       1) Gewährleistungs-Einforderung Inhalt ist Teil dieser Forderung/Mahnung!

Belehrung

Jeder „Beamte/in/Amtsträger“, auch vorgegebene, muss sich vor jeder juristischen Handlung davon überzeugen, dass das was er/sie gerade tut, auch rechtens ist, d.h. er/sie muss nach Vorschrift Ihres Beamtenrechtes ihre/seine dienstliche Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Eine Remonstrationspflicht (§ 63 BBG) ist eine Einwendung, die ein Beamter/Amtsträger gegen eine Weisung zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken bestehen. (siehe § 38 Ihres Beamtenrahmengesetzes(BRRG)).

Ansonsten besteht z.B. begründeter Tatverdacht der:

  1. Rechtbeugung(§ 339 StGB)
  2. Umdeutung von Unrecht zu Recht(§ 138 ZPO)
  3. Nötigung im Amt(§ 240 StGB)
  4. Täuschung im rechtverkehr(§ 123,124,125,126 u.136 sowie 138 StGB)
  5. Betrug im rechtverkehr(§ 267 StGB)
  6. Bedrohung und Anmaßung(§ 132 und 241 StGB)
  7. u.v.a.m i.V.m. VStGB, insbes. §§ 6,7 VStGB

jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung, Mittäter nach § 25 StGB.
Nach § 138 StGB ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u.a. in Fällen des Hochverrates, Völkermord, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung, bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht. Hochverrat ist bekanntlich schon jede Rechtbeugung und Strafvereitelung gem. Ihrem § 25 StGB.

Informationen
Damit auch Ihnen vielleicht mal ein Licht aufgeht:

Hartz IV … stammt wie vermutet wohl doch aus faschistischer Zeit

Der Sozialticker ahnte es ja bereits seit Einführung von Hartz IV, dass dieses “Geschmeiß deutscher Schande” nur aus einer Zeit stammen kann, wo die Vernichtung von Menschenmassen beginnend salonfähig gemacht wurde. 77 Jahre später, scheint man keine Geschichtsbücher mehr lesen zu wollen und findet in den Schubladen die alten Papiere, was heute jedem “modernen Sklavenhalter” die Augen feucht blitzen lässt. HARTZ IV
1928 wurde das Hartz-IV-Gesetz von dem Nazi Gustav Hartz geschrieben, einem, Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat. Das Gesetz wurde dann 77 Jahre später – von einem Namenvetter – umgesetzt!
Und zwar bis in die Einzelformulierungen hinein:
Gustav Hartz will bereits 1928: “Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenlegen”! Die Betroffenen bezeichnet er auch als “Kunden”! Von Hugenberg (Wirtschaftsinister im dritten Reich) stammt der Satz von 1932: „Sozial ist wer Arbeit schafft”.
Quelle und weitere Informationen: Neopresse.com – sowie
http://www.die-soziale-bewegung.de/2007/herbstaktion/material/hartzgestern_hartzheute_butterwegge.pdf
Beim genaueren Betrachten, kann ein solches Gesetz sich auch in Auszügen, nicht in das grundgesetzliche Ziel einfügen und zeigt an den unzähligen Änderungen, schon dessen Fremde nach Artikel 1 GG.
Abschaffung ist der einzige Weg …
Quelle: Anmerkung Sozialticker (der 2004 schon vor Hartz warnte)

Damit auch Sie/Ihre Institution/kriminelle Organisation mal zum denken angeregt werden, so dies überhaupt im Bereich des möglichen liegt, ein vermutlicher Brief von JC- MAs an I. Hannemann der sich im WWW finden läßt, nebst meiner Kommentierung:

MA entlarven BA -Mitarbeiter der Jobcenter entlarven ihre obersten Vorgesetzten als Lügner

Quelle: https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-der-supergau
Diesen Brief werde ich gleichzeitig einmal Kommentieren und hoffe das die Verfasser und andere MAs der sog. Jobcenter auch Wind davon bekommen, denn die MAs der Jobcenter die ich kenne, bis auf zwei, sollten erstmal Ihre Hirne (so überhaupt vorhanden) einschalten und nicht weiter Ihren Handlangertätigkeiten für eine tiefst braune politische Kaste aus CDU/CSU, SPD, FDP, u.a., nennt sich auch gerne GroKO, vornehmen.
Immer vorrausgesetzt dieser Brief ist echt und kein Fake, wie es in der Vergangenheit viele gegeben hat.

Hartz IV: Der Supergau

MA entlarven BA -Mitarbeiter der Jobcenter entlarven ihre obersten Vorgesetzten als Lügner und bezichtigen sie u.a. auch der gezielten Medienmanipulation!-
Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied FHP: Freie Hartz IV Presse
Hartz IV, die Realität der Lügen
In einem Brief an Inge Hannemann machen sich Mitarbeiter sehr deutlich Luft und entblößen die Strategie der BA gegenüber der “Öffentlichkeit”.
Sie belegen u.a. auch die Lügen über den “Fachkräftemangel”, bestätigen die Prämienzahlungen für Zielvorgaben und die “Gehirnwäsche” der eigenen Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit
So heißt es darin:
“Mitarbeiter der Jobcenter sind keine Idioten”
Guten Tag Frau Hannemann!
Mit großem Entsetzen und Wut haben wir die neueste Ausgabe der internen „Propagandazeitung“ „Dialog“ zur Kenntnis genommen. Es ist so gekommen, wie wir geahnt haben: Gehirnwäsche wie immer, erneut werden Missstände verleugnet und die Vorstände Weise, Alt und Becker vertuschen ihre Fehler.
Kommentar:
Nun stellt sich mir nur die Frage, warum haben Sie das über viele Jahre hinweg
ignoriert,
verteidigt und die Betroffenen transaliert,
gedemütigt, beleidigt, der Lügen bezichtigt,
Ihrer Lebensgrundlage beraubt,
Ihrer Existenz beraubt,
krank gemacht und (siehe Suizide und sog. Unfälle) sogar getötet
Das interne Interview von Herrn Becker ist eine bodenlose Frechheit. Er behauptet: “Mitarbeiter fühlen sich durch die Sendung Wallraff verunglimpft“. Wir haben uns den Bericht mehrmals angesehen, eine Verunglimpfung unserer Kollegen/innen ist absolut nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil: Sie haben endlich mal die Wahrheit über die jahrelangen Missstände gesagt, die von der Behördenleitung permanent verleumdet werden. Schade, dass Herr Wallraff nicht bei uns war. Danke Wallraff!
Kommentar:
“ die von der Behördenleitung“ ich möchte hier gleich festhalten das es sich erwiesener Maßen nicht um eine „Behörde“ sondern nur um eine Firma handelt.

Also (Behörden) Firmenleitung.
Die Einzigen, die hier durch die Bundesagentur für Arbeit-„Führung“ verleumdet werden, sind der Journalist Wallraff, die gezeigte Wahrheit und viele Kollegen bundesweit.
Kommentar:
vielleicht wären hier ja auch die Betroffenen Leistungsbezieher zu nennen oder zählen die weiterhin nicht
Weiter sagt Becker: (…) „es kann durchaus mal sein, dass eine Maßnahme beim ersten Blick nicht nachvollziehbar erscheint“ (…). Das ist dreiste, subtile Gehirnwäsche. Wir könnten auf Anhieb viele sinnlose Maßnahmen nennen. Die geschönte Statistik muss ja stimmen.
Kommentar:
“ Wir könnten auf Anhieb viele sinnlose Maßnahmen nennen.“ Dann frage ich warum in Gottes Namen Quälen Sie dann die Betroffenen und rauben Ihnen bei offensichtlich berechtigter Weigerung trotzdem die

Würde,
die Existenzgrundlage,
das Recht der persönlichen Selbstbestimmung,
das Recht Verträge abzulehnen (Vertragsfreiheit) entziehen
Hieß es doch in der Mail nach der Sendung: “Wir nehmen die Sache sehr ernst“.
Wie ernst das genommen wird, sieht man ja nun. Gar nicht, wieder mal werden wir alle ver….
Kommentar:
Dies kann ich nur zurückgeben, auch wir, die Betroffenen fühlen uns seit vielen Jahren sowohl durch die sog. Politik, die BA wie auch durch die sog. Jobcenter- MAs vera….
Vor der Sendung schreibt Weise in einer Mail an uns Mitarbeiter von “überspitzt”, ohne diese gesehen zu haben. Wir wussten gar nicht, dass der Behördenleiter ein Hellseher ist.
Kommentar:
auch hier ist es wieder, Sie, MAs der sog. Jobcenter, sollten vielleicht endlich mal von Ihren hohen Rössern steigen und die vorsätzlichen Falschaussagen und die Amtsanmaßung (Behördenleiter) unterlassen, es können allenfalls Firmenleiter sein.
Das ist schon grotesk, wenn man als Mitarbeiter oder Führungskraft mit internen Unterlagen zu einem Journalisten geht, dieser daraus einen Artikel schreibt und die Herren behaupten, das stimme nicht, das sei gelogen. Sie bezichtigen ihre eigenen Unterlagen als Lüge. Wenn das Thema nicht so ernst wäre und nicht die Existenz von Millionen Menschen daran hängen würde, dann könnte man denken, Weise, Alt und Becker leiten eine Comedysendung. Die kann man als Mitarbeiter doch gar nicht mehr ernst nehmen.
Kommentar:
Merkwürdig daran ist nur das es mir und vielen anderen Betroffenen bereits viele Jahre so geht und kein sog. Jobcenter- MA sich daran stört.
Frau Hannemann, Sie reden seit Jahren davon, dass der Betreuungsschlüssel gefälscht ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jetzt genau dieses bestätigt. Das heißt, wir wurden alle seit Jahren belogen und getäuscht.
Kommentar:
“ wir wurden alle seit Jahren belogen und getäuscht“
was Ihnen aber nicht erst jetzt bekannt geworden ist, denn die Betroffenen sind sicher, wie auch ich selbst in den Anfängen vertrauensvoll an Sie, die sog. Jobcenter- MAs mit den gleichen Aussagen und Beweisen herangetreten, haben Sie geholfen? Nein Sie haben immer mehr Leid und Qualen verursacht.
Das fatale an der BA ist, dass sie eine sich selbst verwaltende Behörde ist. Es fehlen unabhängige Kontrollorgane (keine Politiker). Die drei in Nürnberg können machen was sie wollen – ihr Versagen und ihre Skandale vertuschen.
Kommentar:
ich möchte hier gleich festhalten das es sich erwiesener Maßen nicht um eine „Behörde“ sondern nur um eine Firma handelt.
Die BA ist kein privates Hobby für Weise; aber genauso stellt es sich dar. Der Öffentlichkeit wird der Dienstleister Nr. 1 vorgetäuscht, intern jedoch brodelt es gewaltig. Egal ob Arbeitsvermittler, Berufsberater, Leistungsabteilungen, INGA-Team – alle berichten von Missständen, Qotendruck und haben unendlich viele Beispiele, wie Menschen vernachlässigt werden – alles im Sinne der Zielerreichungen.
Zigtausend gemeldete Ingenieure und Facharbeiter warten und suchen einen Job! Das ist politisch gewollter Fachkräftemangel. In der Bewerberdatenbank warten zum
Beispiel auf Arbeit:
Ingenieure:
für Mechatronik und Automatisierungstechnik 11.247
für Bauinformatik 11.117
für Energietechnik 7.132
für Maschinenbau 7.863.
Das sind nur ein paar Beispiele von unendlich vielen hochqualifizierten Fachkräften. Ein Skandal, wie der Öffentlichkeit ein Fachkräftemangel vorgetäuscht wird. Würden die für Qualifizierung vorgesehenen Gelder nicht zweckentfremdet werden und alle Maßnahmen sinnvoll sein, dann hätten wir fast keinen Mangel mehr. Und nun will Nahles noch 750 Millionen Euro einsparen, noch mehr Fachkräftemangel bewusst produzieren. Super Frau Nahles!
Aber diese Leute wissen, dass sie von der Politik geschützt werden, die können machen was sie wollen, wie die Politiker auch. Das team.arbeit.hamburg pleite war/ist, haben uns die Kollegen aus Hamburg erzählt.
Kommentar:
Nun Frage ich Sie, warum Handeln Sie dann nicht, das sog. „Gesetz“ schreibt Ihnen doch genau das vor:

1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146. u.a.
Schon ungeheuerlich, wenn Herr Alt in die Redaktion einer Zeitung geht und um positive Beiträge bettelt. Er sagt dort tatsächlich, dass negative Beiträge über die BA an der Motivation der Mitarbeiter nagen. Da ist sie wieder: Die BA typische Gehirnwäsche. Schuld sind immer die anderen, jetzt die Medien und Journalisten.
Kommentar:
Ich finde diese Worte, muß keiner mehr Kommentieren.
Die wahren Gründe sind andere. Nämlich, dass Weise, Alt und Becker für ihre schweren, katastrophalen Fehler nicht zur Verantwortung gezogen werden, dass sie ihre „Tricksereien“ vor allen Mitarbeitern vertuschen, (Siehe Vermittlungsskandal des BRH 2013 und Betreuungsschlüssel), dass Führungskräfte für manipulierte Zielerreichung noch eine Leistungsprämie bekommen, dass grundsätzlich Mitarbeiter und Journalisten als „Lügner“ dargestellt werden, während mit subtiler Gehirnwäsche versucht wird, uns alle für dumm zu verkaufen.
Kommentar:
Ich frage hier wieder, wer, was hindert Euch daran das sog. „Gesetz“ zu achten und gegen die Betreffenden Strafanzeigen u.a. einzureichen, glaubt Ihr das diese drei Fachidioten sich tatsächlich selbst in die sog. Jobcenter begeben und alle MAs entlassen, davon ab, Sie behaupten immer noch eine „Behörde“ zu sein, dann müßten Sie „Beamte“ sein und „Beamte kann keiner entlassen, nur versetzen oder Ihres „Amtes“ entheben.

Was also wird wohl passieren, wenn alle wie einer zusammenstehen?
Politiker wie die drei Fachidioten, werde ganz leise und die Schwänze einkneifen!
Mit so einer sektenartigen Gehirnwäsche haben wir es ständig zu tun. Aber das haben Sie in Ihrem „Brandbrief“ bereits schon mal erwähnt.
Schuld an der fehlenden Motivation ist ganz alleine die Inkompetenz von Weise, Alt und Becker sowie die ständige Hetze nach Quoten und Zahlen und sonst nichts! Mehr muss man zu diesem Unsinn nicht sagen. Und solche Leute leiten die größte Behörde Deutschlands.
Kommentar:
“ Und solche Leute leiten die größte Behörde Deutschlands.“ Also nicht „die größte Behörde Deutschlands“, sondern die größte FIRMA Deutschlands
Danke für ihr tolles Buch „Die Hartz IV Diktatur“ – genauso läuft der ganze Mist hier. Und dafür, dass Sie sich auch für uns Mitarbeiter einsetzen. Sie haben unendliche viele Unterstützer, das ahnen Sie gar nicht. Wir gehören jetzt auch dazu.
Ach ja, Glückwunsch zu Ihrem Marburger Leuchtfeuerpreis der Humanistischen Union.
Diesen haben Sie redlich verdient.
Wir distanzieren uns aufs aller Schärfste von den getätigten Behauptungen der Herren Weise, Alt und Becker und fordern die Behördenleitung auf in Zukunft diese subtile Gehirnwäsche zu unterlassen.
Kommentar:
FIRMENLEITUNG bitte schön
Wir sind keine Idioten, wir arbeiten nicht in einer Sekte, sondern in einer Behörde mit einem eigentlichen sehr verantwortungsvollen, politischen Auftrag. Nämlich Menschen in Arbeit (von der man leben kann) zu bringen und pünktlich deren zustehende Leistungen auszuzahlen. Menschen zu beraten und ihre eventuellen Vermittlungshemmnisse zu beseitigen.
Kommentar:
Wir sind keine Idioten, wir arbeiten nicht in einer Sekte, sondern in einer Behörde mit einem eigentlichen sehr verantwortungsvollen,“

und wieder muß ich es sagen, kein Jobcenter ist jemals eine „Behörde“ gewesen, wenn Sie das behaupten müßten Sie „Beamte“ sein und die wurden nicht angestellt sonder ERNANNT und VEREIDIGT.
Unser Auftrag lautet nicht: Arbeitslosenzahlen und Statistiken zu fälschen, Millionen an Steuergeldern zu verschwenden und die Menschen in die Zeit- oder Leiharbeit zu (er) pressen. Auch wollen wir keinen massiven Fachkräftemangel produzieren, Skandale vertuschen, der Öffentlichkeit eine heile Welt vorspielen und das Denken einstellen. Wir sind alle erwachsene Mitarbeiter in den Agenturen und Jobcentern und keine Kindergartenkinder, denen Weise, Alt, Becker und ihre „Führungskräfte“ Märchen erzählen müssen. Wir machen schließlich die Arbeit an der Basis und wissen wohl am besten was wie läuft.
Wir distanzieren uns ebenfalls von den monatlich falsch angegebenen Arbeitslosenzahlen.
Diese entsprechen in keinster Weise der tatsächlichen Wahrheit! Beraten müssen wir auch die nicht genannten Menschen.
Kollegiale Grüße!
Mit Genehmigung zur Veröffentlichung
(Quelle:altonabloggt.com)
Nach diesem Brief, dürfte eines auf jeden Fall Klar sein, das zumindest „Sie haben unendliche viele Unterstützer“ diese MAs doch offensichtlich vorsätzlich gehandelt haben und dies wohl auch heute noch tun, wenn diese Worte ernst gemeint wären, dann wären auch die Personen mit Namen benannt und würden zu Ihren Worten stehen, auch ich verstecke mich nicht hinter der alles schützenden Anonymität, nur wer zu feige ist auch zu dem was er sagt zu stehen muß dies tun.
Warum fangen Sie nicht an wirklich Stellung zu beziehen, als erstes wäre da die ungültigen wie nichtigen Schriftsätze, gerade seit Einführung ALLEGRO
Wo sind die vollen Namen (Vor und Zuname)
Wo sind die Durchwahlnummern zu den MAs
Wo ist die gesetzmäßige Unterschrift
und so weiter und so weiter.
Erstmal nur “Kleinigkeiten” aber mit großer Wirkung!
FHP: Freie Hartz IV Presse Redaktionelle Anmerkung:
Im Kontext dieses Statements sollte nun jedem, der gegen Hartz IV Bezieher wettert, eines deutlich werden:
Er / Sie ist ein OPFER von großangelegten Propaganda-Lügen durch BA Leitung und deren befreundeten Medien wie BILD usw.
Es ist an der Zeit, sich mit den Betroffenen zu solidarisieren und gemeinsam gegen Hartz IV zu kämpfen.
Viele BA – Mitarbeiter sind aufgestanden, nun benötigen sie unsere Unterstützung. Je mehr Betroffene aufstehen, um so schneller bricht die Hartz IV-Lüge und damit das ganze System zusammen!
Ich stimme der Redaktion im großen und ganzen eigentlich zu aber das „Viele BA – Mitarbeiter sind aufgestanden“ trifft es nicht wirklich, denn bisher hat sich am Handeln der MAs leider nichts geändert, ich erhalte die gleichen rechtwidrigen Schriftsätze und behaupteten „Bescheide“ wie zuvor und auch die sog. „Widerspruchsbescheide“ haben sich nicht verändert es wird munter weiter rechtwidrig entschieden und gehandelt.
Solange ich das weiter hin erleiden muß, „benötigen sie unsere Unterstützung“ nicht denn die benötigen wir bereits viele Jahre, dann wäre die „Hartz IV-Lüge und damit das ganze System“ bereits zusammengebrochen!
Trotzdem bedanke ich mich erstmal für diese Aussagen, ich für meinen Teil werde diese natürlich in meinen Klagen etc… mit einbringen und den sog. RichterInnen vielleicht damit einen Einblick ermöglichen für das was vielleicht, irgendwann auf diese kriminellen zukommen wird und wer weiß, vielleicht ermuntert das ja den einen oder anderen mal einen Blick in die sog “Gesetzbücher” zu werfen.

Anhang 1) Gewährleistungs-Einforderung Inhalt ist Teil dieser Forderung!

Durch Urteil vom 09.02.2010 zwingend zu beachtende Vorschrift!
mVa Artikel 19 GG (Zitiergebot – fehlende Gültigkeit und Rechtgrundlage des SGB 1-12 i.V.m
Artikel 82 GG und somit
nicht nach den Vorschriften aus diesem Grundgesetz zustande gekommen

Gewährleistungs-Einforderung des Rechtanspruchs nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 GG zur Vermeidung der Bezugsnotwendigkeit von nur subsidiären Leistungen.
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
von
Gerd Schweitzer
Namens und im Auftrage Bevollmächtigter der gesamten Familie (BG)

erlaube ich mir, Sie als mir derzeit für soziale Leistungen bekannte Stelle und somit erstangegangenen Träger auf ihre aktive Schutzpflicht der ausdrücklich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend GG) unveräußerlich verankerten Grundrechte hinzuweisen und fordere Sie hiermit auf, dieser aktiven Schutzobliegenheit unverzüglich nachzukommen!
Laut § 9 SGB X sind „Anträge“ auf soziale Leistung formlos möglich. Hier stellt sich allerdings durchaus die Frage warum der Basisanteil, nämlich die Grundrechte überhaupt beantragt werden sollen oder besser überhaupt müssen. Diese sollten eigentlich vom Staat gemäß dem GG sowieso schon gewährt sein, da sie unveräußerlich und oftmals unabdingbar sind. Eine Notwendigkeit und erst recht keine Rechtsgrundlage für ein von Ihnen möglicherweise angedachtes Clearinggespräch ergeben sich nicht aus dem Gesetz. Sie sind in Ihrer Amtstätigkeit ausdrücklich nach Art. 20 Absatz 3 GG unmittelbar an geltendes Recht gebunden. Ich fordere zudem folglich auch nur meinen existentiell zwingend notwendigen Rechtsanspruch ein. Selbst bei aktiver Versagung eines Ihrerseits vielleicht vermuteten Anspruches nach SGB II, würde von Ihnen aufgrund einer Prüfobliegenheit für mögliche Ansprüche nach dem SGB XII als erstangegangener Träger weiterhin der Fall nach § 18 SGB XII oder via § 70 & 73 SGB XII zur Prüfung vorliegen.
Daraus ergibt sich dann konsequenterweise (wegen später auch einklagbarer Verbindlichkeit nur schriftlich) eine ausführliche Beratungs- und Aufklärungspflicht aus § 4 SGB II und §§ 13 ff auch 17(!) SGB I zur unverzögerten Abwicklung wegen §1 SGB I.
Nicht zuletzt aufgrund von Artikel 19 GG sind die Grundrechte eines Deutschen nahezu völlig uneingeschränkt zu gewähren (hier besonders unverzichtbar die existentiell unabdingbaren Grundrechte nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20), die dauerhaft Bestand haben. Das BVerfG leitete sie offiziell dazu legitimiert, am 09.02.2010 direkt im Falle der Erfordernis und Nichterfüllung über andere Gesetze und Rechtsansprüche unmittelbar aus Art. 1 und 20 des GG ab.
Immerhin gehören auch sie zu der Gruppe „aller staatlichen Gewalt“ aus Art. 1 Absatz 1 Satz 2 GG die zum aktiven Schutz dieser Grundrechte verpflichtet ist und auch den vom BVerfG am 09.02.2010 in Kraft gesetzten direkten Rechtsanspruch erfüllen muss, da das BVerfG eine auch Sie bindende Anordnung getroffen hat, man lese hierzu insbesondere das RZ 220.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Um die Gefahr einer Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab der Verkündung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden.“. Unzureichende Leitungsgewähr bei Bedürftigkeit ist ein Härtefall in diesem Sinne.
In allen möglichen Fällen besteht zudem unausweichlich die Weiterleitungspflicht an die zuständige Stelle und die Hilfesicherungspflicht bis zur Abarbeitung dort. Das wären also entweder der Grundsicherungsträger als Nothelfer bei Staatsversagen oder direkt der demokratische Sozialstaat BRD selber (dem BVerfG folgend der „Bund“; Art. 86 GG) oder dem jeweiligen Land (Artikel 83-85 GG) im Falle der Verpflichtung gegen den sie Ihre Forderung analog zu § 33 SGB II geltend machen könnten.
Als Grundrechtsträger aus Artikel 166, 1 und 20 wegen Art. 19, 79 GG und Art. 25 GG muss meine/unsere Existenz aktiv, ausreichend und zeitnah gesichert sein. Auch unter Vertragsfreiheit (Art. 9 Absatz 3 GG) um auch dann als nicht stigmatisierter Mensch (Art. 3 GG) und natürliche Person im Sinne des Völkerrechtes leben zu können.
Sie dürfen aber gerne ausführlich rechtlich belegen (in jedem Fall komplett, ausgehend vom allgemeinen Völkerrecht, der Menschrechtskonvention, dem GG bis hin zu dem von Ihnen vorgeschobenen SGB 1-12), dass ein Leistungsantrag auf ALG II keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag unter bzw. mit den AGB des SGB I-XII darstellt und zur Erlangung von einfachsten Grundrechten absolut unverzichtbar aber verfassungskonform ist.
Dennoch muss – im Falle des Vertragsschluss – selbst so ein Vertrag und die zulässige Ausgestaltung mit der einfachen gesetzlichen Basis von GG, MRK, UN-Charta/Völkerrecht in Einklang stehen und darf keine existentielle Notlage zur einseitigen Benachteiligung ausnutzen.
Eine positive unverzügliche Bescheidung – des hiermit gleichfalls gestellten – Vorschussantrages und die unverzügliche existenzsichernde Leistungserbringung zumindest des normativ unabdingbaren Existenzminimums nach Art.1 in Verbindung mit Art. 20 GG, könnte den notwendigen effektiven Rechtschutz für den voraussichtlich sogar völlig fehlenden innerstaatlichen Rechtsweg, zur Erlangung im Sinne von (Art.   19 Absatz 4, EMRK 6, 13) und damit die Basis für ein so überhaupt erst mögliches faires Verfahren im innerdeutschen wie auch internationalen Kontext herstellen. Allerdings gehe ich erfahrungsgemäß davon aus, dass daran offensichtlich kein sonderliches Interesse Ihrerseits besteht.
Zu allem Überfluss bliebe aber auch noch die Verpflichtung i.V.m. Art. 22 und 25 der UN-Res. 217 A (III) der Generalversammlung vom 10 Dezember 1948 als weitere Handlungsbasis, gegen die sie, mit Ihrem fortdauernd Handeln verstoßen.
Die Grundrechtsverletzten befinden sich in einem völligen Rechtsvakuum von fehlenden Regelungen, Feststellungen, Zuständigkeiten und Organisationen. Desaströse Zustände in einer bereits 62 Jahre tätigen sozialstaatlichen Demokratie und das trotz weiterhin ebenfalls gültiger Landesverfassung für Brandenburg.
Es ist wohl eine Auslegung des GG zu dieser unhaltbaren Situation unvermeidbar. Dazu ist aber nur das BVerfG befugt, was Behörden und Richter durchaus beachten sollten.
Der Landtag bzw. die Regierung von Brandenburg hätten ohne weiteres einen Normenkontrollantrag stellen bzw. eine entsprechende Klage oder einen Gesetzesentwurf zur Behebung dieser defizitären Situation einreichen können und/oder müssen. Dies ist bisher nicht geschehen.
Nach lückenlosem Nachweis der kompletten Rechts- und Ermächtigungsgrundlage beginnend beim GG in Verbindung mit den entsprechenden übergeordneten Vereinbarungen das Völker- und Menschrecht betreffend, zur erneuten Notwendigkeit und Umfang, begleitet von einer schriftlichen Erklärung, warum eine doppelte bzw. mehrfache Datenerhebung bei unveränderten Zuständen , keine Steuermittelverschwendung angesichts knapper Kassen und keinen Verstoß gegen die Datensparsamkeit (§§67a ff SGB X) darstellen soll, kann ihrerseits genau dann wieder um Mitwirkung nachgesucht werden, wenn meine/unsere Existenz nachweisbar im Sinne des Art. 1 in Verbindung mit dem Art. 20 GG ausreichend mit entsprechenden Ressourcen (oder zumindest der verbindlichen zügigen Kostenerstattung und Kostenerstattungszusage) dafür gesichert ist.
Zu Entkräftung der Aussagen und Nachweise des Antragstellers in vorhergehenden „Anträgen“ auf Leistungen nach dem SGB II bei nicht ausreichender eigener Versorgung im Sinne des Art. 11 GG haben sie bisher nichts außer „Vermutungen und Verleumdungen“ vorgetragen.
Nur kann der Hilfsbedürftige gemäß „negativa non sunt probanda“ gerade das vorhandene „Nichts“ nicht beweisen oder muss angeblich sogar Unterlagen (mehrfach) einreichen die zum Einen keine neuen Erkenntnisse bringen und für die zum Anderen keine Rechtsgrundlage mangels Erfordernis zur Erfassung vorhanden sind (Art. 20 Absatz 3).
Man muss wohl bei der üblichen Abarbeitungspraxis bei den dafür zuständigen Stellen häufig von rechtsgrundlosem Handeln (§ 32 ZPO) und auch schon mal von einem vorliegenden Tatbestand im Sinne des §164 Absatz 2 StGB wie auch weiterer ausgehen. Aussagen über Gewissenprobleme außer Dienst und/oder entsprechende Meldungen über persönliche Konflikte im Befehlsnotstand sind seltenst evident aktenkundig gemacht worden. In ihrem Hause verteilt dürfte dazu aber durchaus ausreichend Material vorhanden sein um offenkundig sogar den Vorsatz und das Wissen um das Fehlhandeln belegen zu können.
Abschließend weise ich Sie eindringlich darauf hin, dass dieses Schreiben AUSDRÜCKLICH KEIN ANTRAG
mit Unterwerfung unter die SGB 1-12 ist (obwohl diese Gesetze in keiner Weise geeignet sind in meine/unsere unveräußerlichen Grundrechte einzugreifen, aber durchaus eine latente Gefahr der Ausführenden dazu bei Unterwerfung der Involvierten unter die SGB besteht.), sondern ausschließlich eine (noch) höfliche verbindliche Aufforderung an Sie zur Mithilfe bei der Durchsetzung meiner Grundrechte nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 GG darstellt. Aus Rücksicht auf mögliche Unwissenheit und Rechercheerfordernis ihrerseits dürfen Sie hilfsweise & vorerst selbstverständlich die Ihnen zumindest bekannten tatsächlichen Leistungen nach RBEG und den SGB erbringen.
Daraus ergeben sich aber keinerlei Rückforderungsansprüche oder anderweitige Forderungen gegen mich, da der Annahme zu einer möglichen gewollten freiwilligen Rückgabe oder gar einem Grundrechtsverzicht hier vollumfänglich widersprochen wird. Sollte das normativ unabdingbare soziokulturelle Existenzminimum nach einer möglicherweise in der Zukunft durchgeführten Feststellung unter den bereits von Ihnen erbrachten Leistungen liegen, ist das ihr alleiniges Betriebsrisiko. Wenn sie bewusst oder aus Unkenntnis die SGB anwenden ist das Ihre freies ausgeübtes Ermessen bezüglich der Dienstausübung. Ich behalte mir allerdings nach einer möglichen Feststellung höherer Ansprüche eine entsprechende Nachforderung durchaus vor.
Sollten Sie sich nicht für die Umsetzung von o.g. Grundrechten verantwortlich fühlen, erwarte ich diesbezüglich einen entsprechenden Schriftsatz mit kompletter Begründung und den dazugehörigen vollständigen Rechtsgrundlagen. Diesem sind die ladungsfähigen Anschriften der Ersteller und aktiv Beteiligten inklusive dem Vorhandensein eines Beamtensstatus hinzuzufügen.

without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer
Reckenthin, den 26.08.2015


Zitat/Kopie Ende:

m.V.a. Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges 1.2 vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung
  • § 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
    § 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Sou­ve­rän– Bedeutung Duden:
  1. (auf einen Staat oder dessen Regierung bezogen) die staatlichen Hoheitsrechte ausübend; Souveränität besitzend
    1. (veraltend) unumschränkt
    2. (veraltend) uneingeschränkt
  2. (gehoben) (aufgrund seiner Fähigkeiten) sicher und überlegen (im Auftreten und Handeln
Zur Info:
da ich die rechtliche Situation nach den UCC- Eintragungen kenne, ist mir klar, dass ich nicht mit meiner Person unterschreibe, sondern als freier, souveräner Mensch
Es gilt persönliche Haftung:
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
  • 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung (auch bei vorgegebenen)
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das nachstehende Gerichtsurteil:
BverfGE vom 31.07.1973 Akz. 2 BvF 1/73

m.V.a.: § 63 BBG Nachweise gelten als gefordert!

without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und übermittelt und ist auch ohne Unterschrift gültig
(siehe die angebl. gesetzlichen Vorschriften: §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG)
vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87;
BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;
BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544 u.a.

(laut unserer Bundesregierung, (dank des Job(Vernichtungs)center Pritzwalk ein wieder-) arbeitsloser, fauler Sozialschmarotzer, der bis heute auch Fahrtkosten –ca. 700km)zu Vorstellungen und Wohnkosten-seit 01.12.2011 rechtwidrig nicht erhalten hat, trotz Angemessen!)

Belehrung
Jeder „Beamte/in/Amtsträger“, auch vorgegebene, muss sich vor jeder juristischen Handlung davon überzeugen, dass das was er/sie gerade tut, auch rechtens ist, d.h. er/sie muss nach Vorschrift Ihres Beamtenrechtes ihre/seine dienstliche Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Eine Remonstrationspflicht (§ 63 BBG) ist eine Einwendung, die ein Beamter/Amtsträger gegen eine Weisung zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken bestehen. (siehe § 38 Ihres Beamtenrahmengesetzes(BRRG)).
Ansonsten besteht z.B. begründeter Tatverdacht der:
  1. Rechtbeugung(§ 339 StGB)
  2. Umdeutung von Unrecht zu Recht(§ 138 ZPO)
  3. Nötigung im Amt(§ 240 StGB)
  4. Täuschung im rechtverkehr(§ 123,124,125,126 u.136 sowie 138 StGB)
  5. Betrug im rechtverkehr(§ 267 StGB)
  6. Bedrohung und Anmaßung(§ 132 und 241 StGB)
  7. u.v.a.m i.V.m. VStGB, insbes. §§ 6,7 VStGB

jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung, Mittäter nach § 25 StGB.
Nach § 138 StGB ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u.a. in Fällen des Hochverrates, Völkermord, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung, bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht. Hochverrat ist bekanntlich schon jede Rechtbeugung und Strafvereitelung gem. Ihrem § 25 StGB.

Damit auch Ihnen vielleicht mal ein Licht aufgeht:

Hartz IV … stammt wie vermutet wohl doch aus faschistischer Zeit

Der Sozialticker ahnte es ja bereits seit Einführung von Hartz IV, dass dieses “Geschmeiß deutscher Schande” nur aus einer Zeit stammen kann, wo die Vernichtung von Menschenmassen beginnend salonfähig gemacht wurde. 77 Jahre später, scheint man keine Geschichtsbücher mehr lesen zu wollen und findet in den Schubladen die alten Papiere, was heute jedem “modernen Sklavenhalter” die Augen feucht blitzen lässt. HARTZ IV
1928 wurde das Hartz-IV-Gesetz von dem Nazi Gustav Hartz geschrieben, einem, Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat. Das Gesetz wurde dann 77 Jahre später – von einem Namenvetter – umgesetzt!
Und zwar bis in die Einzelformulierungen hinein:
Gustav Hartz will bereits 1928: “Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenlegen”! Die Betroffenen bezeichnet er auch als “Kunden”! Von Hugenberg (Wirtschaftsinister im dritten Reich) stammt der Satz von 1932: „Sozial ist wer Arbeit schafft”.
Quelle und weitere Informationen: Neopresse.com – sowie
http://www.die-soziale-bewegung.de/2007/herbstaktion/material/hartzgestern_hartzheute_butterwegge.pdf
Beim genaueren Betrachten, kann ein solches Gesetz sich auch in Auszügen, nicht in das grundgesetzliche Ziel einfügen und zeigt an den unzähligen Änderungen, schon dessen Fremde nach Art. 1 GG.
Abschaffung ist der einzige Weg …
Quelle: Anmerkung Sozialticker (der 2004 schon vor Hartz warnte)

Anhang 1) Gewährleistungs-Einforderung Inhalt ist Teil dieser Forderung!

Durch Urteil vom 09.02.2010 zwingend zu beachtende Vorschrift!
mVa Art. 19 GG (Zitiergebot – fehlende Gültigkeit und Rechtgrundlage des SGB I-XII i.V.m
Art. 82 GG und somit
nicht nach den Vorschriften aus diesem Grundgesetz zustande gekommen

Gewährleistungs-Einforderung des Rechtanspruchs nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 GG zur Vermeidung der Bezugsnotwendigkeit von nur subsidiären Leistungen.
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
von
Gerd Schweitzer
Namens und im Auftrage Bevollmächtigter der gesamten Familie (BG)

erlaube ich mir, Sie als mir derzeit für soziale Leistungen bekannte Stelle und somit erstangegangenen Träger auf ihre aktive Schutzpflicht der ausdrücklich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend GG) unveräußerlich verankerten Grundrechte hinzuweisen und fordere Sie hiermit auf, dieser aktiven Schutzobliegenheit unverzüglich nachzukommen!
Laut § 9 SGB X sind „Anträge“ auf soziale Leistung formlos möglich. Hier stellt sich allerdings durchaus die Frage warum der Basisanteil, nämlich die Grundrechte überhaupt beantragt werden sollen oder besser überhaupt müssen. Diese sollten eigentlich vom Staat gemäß dem GG sowieso schon gewährt sein, da sie unveräußerlich und oftmals unabdingbar sind. Eine Notwendigkeit und erst recht keine Rechtsgrundlage für ein von Ihnen möglicherweise angedachtes Clearinggespräch ergeben sich nicht aus dem Gesetz. Sie sind in Ihrer Amtstätigkeit ausdrücklich nach Art. 20 Absatz 3 GG unmittelbar an geltendes Recht gebunden. Ich fordere zudem folglich auch nur meinen existentiell zwingend notwendigen Rechtsanspruch ein. Selbst bei aktiver Versagung eines Ihrerseits vielleicht vermuteten Anspruches nach SGB II, würde von Ihnen aufgrund einer Prüfobliegenheit für mögliche Ansprüche nach dem SGB XII als erstangegangener Träger weiterhin der Fall nach § 18 SGB XII oder via § 70 & 73 SGB XII zur Prüfung vorliegen.
Daraus ergibt sich dann konsequenterweise (wegen später auch einklagbarer Verbindlichkeit nur schriftlich) eine ausführliche Beratungs- und Aufklärungspflicht aus § 4 SGB II und §§ 13 ff auch 17(!) SGB I zur unverzögerten Abwicklung wegen §1 SGB I.
Nicht zuletzt aufgrund von Artikel 19 GG sind die Grundrechte eines Deutschen nahezu völlig uneingeschränkt zu gewähren (hier besonders unverzichtbar die existentiell unabdingbaren Grundrechte nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20), die dauerhaft Bestand haben. Das BVerfG leitete sie offiziell dazu legitimiert, am 09.02.2010 direkt im Falle der Erfordernis und Nichterfüllung über andere Gesetze und Rechtsansprüche unmittelbar aus Art. 1 und 20 des GG ab.
Immerhin gehören auch sie zu der Gruppe „aller staatlichen Gewalt“ aus Art. 1 Absatz 1 Satz 2 GG die zum aktiven Schutz dieser Grundrechte verpflichtet ist und auch den vom BVerfG am 09.02.2010 in Kraft gesetzten direkten Rechtsanspruch erfüllen muss, da das BVerfG eine auch Sie bindende Anordnung getroffen hat, man lese hierzu insbesondere das RZ 220.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Um die Gefahr einer Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab der Verkündung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden.“. Unzureichende Leitungsgewähr bei Bedürftigkeit ist ein Härtefall in diesem Sinne.
In allen möglichen Fällen besteht zudem unausweichlich die Weiterleitungspflicht an die zuständige Stelle und die Hilfesicherungspflicht bis zur Abarbeitung dort. Das wären also entweder der Grundsicherungsträger als Nothelfer bei Staatsversagen oder direkt der demokratische Sozialstaat BRD selber (dem BVerfG folgend der „Bund“; Art. 86 GG) oder dem jeweiligen Land (Art. 83-85 GG) im Falle der Verpflichtung gegen den sie Ihre Forderung analog zu § 33 SGB II geltend machen könnten.
Als Grundrechtsträger aus Artikel 166, 1 und 20 wegen Art. 19, 79 GG und Art. 25 GG muss meine/unsere Existenz aktiv, ausreichend und zeitnah gesichert sein. Auch unter Vertragsfreiheit (Art. 9 Absatz 3 GG) um auch dann als nicht stigmatisierter Mensch (Art. 3 GG) und natürliche Person im Sinne des Völkerrechtes leben zu können.
Sie dürfen aber gerne ausführlich rechtlich belegen (in jedem Fall komplett, ausgehend vom allgemeinen Völkerrecht, der Menschrechtskonvention, dem GG bis hin zu dem von Ihnen vorgeschobenen SGB 1-12), dass ein Leistungsantrag auf ALG II keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag unter bzw. mit den AGB des SGB 1-12 darstellt und zur Erlangung von einfachsten Grundrechten absolut unverzichtbar aber verfassungskonform ist.
Dennoch muss – im Falle des Vertragsschluss – selbst so ein Vertrag und die zulässige Ausgestaltung mit der einfachen gesetzlichen Basis von GG, MRK, UN-Charta/Völkerrecht in Einklang stehen und darf keine existentielle Notlage zur einseitigen Benachteiligung ausnutzen.
Eine positive unverzügliche Bescheidung – des hiermit gleichfalls gestellten – Vorschussantrages und die unverzügliche existenzsichernde Leistungserbringung zumindest des normativ unabdingbaren Existenzminimums nach Art.1 in Verbindung mit Art. 20 GG, könnte den notwendigen effektiven Rechtschutz für den voraussichtlich sogar völlig fehlenden innerstaatlichen Rechtsweg, zur Erlangung im Sinne von (Art.   19 Absatz 4, EMRK 6, 13) und damit die Basis für ein so überhaupt erst mögliches faires Verfahren im innerdeutschen wie auch internationalen Kontext herstellen. Allerdings gehe ich erfahrungsgemäß davon aus, dass daran offensichtlich kein sonderliches Interesse Ihrerseits besteht.
Zu allem Überfluss bliebe aber auch noch die Verpflichtung i.V.m. Art. 22 und 25 der UN-Res. 217 A (III) der Generalversammlung vom 10 Dezember 1948 als weitere Handlungsbasis, gegen die sie, mit Ihrem fortdauernd Handeln verstoßen.
Die Grundrechtsverletzten befinden sich in einem völligen Rechtsvakuum von fehlenden Regelungen, Feststellungen, Zuständigkeiten und Organisationen. Desaströse Zustände in einer bereits 62 Jahre tätigen sozialstaatlichen Demokratie und das trotz weiterhin ebenfalls gültiger Landesverfassung für Brandenburg
Es ist wohl eine Auslegung des GG zu dieser unhaltbaren Situation unvermeidbar. Dazu ist aber nur das BVerfG befugt, was Behörden und Richter durchaus beachten sollten.
Der Landtag bzw. die Regierung von Brandenburg hätten ohne weiteres einen Normenkontrollantrag stellen bzw. eine entsprechende Klage oder einen Gesetzesentwurf zur Behebung dieser defizitären Situation einreichen können und/oder müssen. Dies ist bisher nicht geschehen.
Nach lückenlosem Nachweis der kompletten Rechts- und Ermächtigungsgrundlage beginnend beim GG in Verbindung mit den entsprechenden übergeordneten Vereinbarungen das Völker- und Menschrecht betreffend, zur erneuten Notwendigkeit und Umfang, begleitet von einer schriftlichen Erklärung, warum eine doppelte bzw. mehrfache Datenerhebung bei unveränderten Zuständen , keine Steuermittelverschwendung angesichts knapper Kassen und keinen Verstoß gegen die Datensparsamkeit (§§67a ff SGB X) darstellen soll, kann ihrerseits genau dann wieder um Mitwirkung nachgesucht werden, wenn meine/unsere Existenz nachweisbar im Sinne des Art. 1 in Verbindung mit dem Art. 20 GG ausreichend mit entsprechenden Ressourcen (oder zumindest der verbindlichen zügigen Kostenerstattung und Kostenerstattungszusage) dafür gesichert ist.
Zu Entkräftung der Aussagen und Nachweise des Antragstellers in vorhergehenden „Anträgen“ auf Leistungen nach dem SGB II bei nicht ausreichender eigener Versorgung im Sinne des Art. 11 GG haben sie bisher nichts außer „Vermutungen und Verleumdungen“ vorgetragen.
Nur kann der Hilfsbedürftige gemäß „negativa non sunt probanda“ gerade das vorhandene „Nichts“ nicht beweisen oder muss angeblich sogar Unterlagen (mehrfach) einreichen die zum Einen keine neuen Erkenntnisse bringen und für die zum Anderen keine Rechtsgrundlage mangels Erfordernis zur Erfassung vorhanden sind (Art. 20 Absatz 3).
Man muss wohl bei der üblichen Abarbeitungspraxis bei den dafür zuständigen Stellen häufig von rechtsgrundlosem Handeln (§ 32 ZPO) und auch schon mal von einem vorliegenden Tatbestand im Sinne des §164 Absatz 2 StGB wie auch weiterer ausgehen. Aussagen über Gewissenprobleme außer Dienst und/oder entsprechende Meldungen über persönliche Konflikte im Befehlsnotstand sind seltenst evident aktenkundig gemacht worden. In ihrem Hause verteilt dürfte dazu aber durchaus ausreichend Material vorhanden sein um offenkundig sogar den Vorsatz und das Wissen um das Fehlhandeln belegen zu können.
Abschließend weise ich Sie eindringlich darauf hin, dass dieses Schreiben AUSDRÜCKLICH KEIN ANTRAG
mit Unterwerfung unter die SGB 1-12 ist (obwohl diese Gesetze in keiner Weise geeignet sind in meine/unsere unveräußerlichen Grundrechte einzugreifen, aber durchaus eine latente Gefahr der Ausführenden dazu bei Unterwerfung der Involvierten unter die SGB besteht.), sondern ausschließlich eine (noch) höfliche verbindliche Aufforderung an Sie zur Mithilfe bei der Durchsetzung meiner Grundrechte nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 GG darstellt. Aus Rücksicht auf mögliche Unwissenheit und Rechercheerfordernis ihrerseits dürfen Sie hilfsweise & vorerst selbstverständlich die Ihnen zumindest bekannten tatsächlichen Leistungen nach RBEG und den SGB erbringen.
Daraus ergeben sich aber keinerlei Rückforderungsansprüche oder anderweitige Forderungen gegen mich, da der Annahme zu einer möglichen gewollten freiwilligen Rückgabe oder gar einem Grundrechtsverzicht hier vollumfänglich widersprochen wird. Sollte das normativ unabdingbare soziokulturelle Existenzminimum nach einer möglicherweise in der Zukunft durchgeführten Feststellung unter den bereits von Ihnen erbrachten Leistungen liegen, ist das ihr alleiniges Betriebsrisiko. Wenn sie bewusst oder aus Unkenntnis die SGB anwenden ist das Ihre freies ausgeübtes Ermessen bezüglich der Dienstausübung. Ich behalte mir allerdings nach einer möglichen Feststellung höherer Ansprüche eine entsprechende Nachforderung durchaus vor
Sollten Sie sich nicht für die Umsetzung von o.g. Grundrechten verantwortlich fühlen, erwarte ich diesbezüglich einen entsprechenden Schriftsatz mit kompletter Begründung und den dazugehörigen vollständigen Rechtsgrundlagen. Diesem sind die ladungsfähigen Anschriften der Ersteller und aktiv Beteiligten inklusive dem Vorhandensein eines Beamtensstatus hinzuzufügen.

without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer
Reckenthin, den 26.08.2015

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