Da ich mich insbesondere als Vater von 7 Kindern ganz erheblich
aufgeregt habe über das was sich in diesem Land so abspielt und ich es
einfach nicht fassen kann hier einige Komentare.
Quelle:
http://www.n-tv.de/politik/Prozess-gegen-Edathy-wird-eingestellt-article14611941.html
Montag, 02. März 2015
Erklärung und Geldauflage Prozess gegen Edathy wird eingestellt
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy gibt im Kinderporno-Prozess eine Schuld zu. …
Schon hier ist zu erkennen das die Mainstream- Presse Sebastian Edathy und damit insbesonder die Partei SPD gezielt schont, denn
- hat Er gar nichts zugegeben sondern hat seinen Anwalt eine Rede halten lassen
Zitat:
“Die Vorwürfe treffen zu”, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll vor dem Landgericht.“
Und dann hat Er, Sebastian Edathy auch in keiner Weise etwas zugegeben, denn:
„Noll legte Wert auf die Feststellung, dass damit keine Schuldfeststellung verbunden sei. “
Sebastian Edathy ist und bleibt eine Gefahr für die Allgemeinheit,
wie jeder der sich auch nur an einem Kind vergeht und oder dies
toleriert und/oder sogar Beihilfe bei Entführung, Körperverletzung,
Vergewaltigung und Folter von Kindern, wie bei einem solchen Fall
leistet.
Eines dürfte jedenfalls von vorn herein Klar sein nämlich das keines
dieser Kinder Freiwillig an diesen Aktionen teilgenommen haben.
In diesem Lichte hätte die Strafe ausfallen müssen und auch die ganze
Farce (Verhandlung) geführt werden müssen, jeder der sich diese
Kinderpornos beschafft, begeht auch gleichzeitig Beihilfe bei schwersten
Verbrechen und ist Mittäter und als solcher zu Verurteilen!
Edathy bereue, was er getan habe, sagt sein Verteidiger vor dem Landgericht Verden.
Auch das dürfte reine Schutzbehauptung sein, Sebastian Edathy bereut
gar nichts, er glaubt er wäre das Opfer und Ihm wäre böses wiederfahren.
Dann haben wohl die dummen Kinder Schuld das es solch Tiere gibt.
Der Kinderporno-Prozess gegen den früheren
SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist gegen eine Geldauflage
von 5000 Euro eingestellt worden. Das beschloss die Strafkammer des
Landgerichts Verden nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung.
Das ist in meinen Augen Mittäterschaft der sog. Staatsanwaltschaft
wie auch des angebl. „Richters“ Vorsitzender angebl. Richter Jürgen
Seifert,
wie jeder der sich auch nur an einem Kind vergeht und oder dies
toleriert und/oder sogar Beihilfe bei Entführung, Körperverletzung,
Vergewaltigung und Folter von Kindern, wie bei einem solchen Fall
leistet. Das ist einfach meine Meinung zu so etwas.
Diese Farce, sog. Verhandlung war und ist für alle Eltern die nun
dank eines unfähigen, wie inkompetenten angebl. Richter Jürgen Seifert
zukünftig noch mehr Angst um Ihre Kinder haben müssen, ein öffentlicher
Schlag mitten ins Gesicht, die Kinder die unter den Folgen leiden werden
durch diesen angebl. Richter Jürgen Seifert gleich noch mal
Vergewaltigt und gefoltert.
Das Geld geht an den Kinderschutzbund Niedersachsen.
Ich möchte mal behaupten das auch dies allenfalls als schallende
Ohrfeige und Warnung an alle Eltern und Kinder zu betrachten ist.
Damit gilt Edathy als nicht vorbestraft. Zuvor hatte
Edathy zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop
kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu
haben.
Was schon an sich weder mit Recht noch mit Gesetz etwas zu tun haben
dürfte, ich denke viele werden meiner Meinung zustimmen wenn ich
behaupte das diese Person mindestens die nächsten 15 Jahre aus dem
Verkehr gezogen gehört, wobei dies noch die Mildeste Strafe wäre.
“Die Vorwürfe treffen zu”, sagte Edathys Verteidiger
Christian Noll vor dem Landgericht. “Ich habe inzwischen eingesehen,
dass ich einen Fehler gemacht habe”, hieß es in der Erklärung weiter. Er
bereue, was er getan habe. Edathy bestätigte auf Nachfrage des
Gerichts, dass es sich um eine mit ihm abgestimmte Äußerung handelte.
Noll legte Wert auf die Feststellung, dass damit keine
Schuldfeststellung verbunden sei. “Herr Edathy ist froh, dass es nun
vorbei ist”, sagte er.
Wie gesagt, einen „Fehler“, wie jeder der sich auch nur an einem Kind
vergeht und oder dies toleriert und/oder sogar Beihilfe bei Entführung,
Körperverletzung, Vergewaltigung und Folter von Kindern, wie bei einem
solchen Fall leistet.
Auf seiner Facebook-Seite begrüßte Edathy die Einstellung
des Verfahrens. “Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen”,
heißt es in dem Eintrag. “Ich weise darauf hin, dass ein ‘Geständnis’
ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt”, heißt es weiter.
“Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung
einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht
getroffen worden.”
Auch hier kann ich mich leider nur wiederholen, Auch das dürfte reine
Schutzbehauptung sein, Sebastian Edathy bereut gar nichts, er glaubt er
wäre das Opfer und Ihm wäre böses wiederfahren
Ermittlungen gegen Generalstaatsanwalt
Die Aussage war Voraussetzung für eine Einstellung des Verfahrens
gegen Geldauflage. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte zuvor ein
glaubhaftes Schuldeingeständnis des 45 Jahre alten Angeklagten
gefordert. Grund dafür war nach Angaben von
Staatsanwaltschafts-Sprecherin Kathrin Söfker das in diesem Fall
besonders große Aufklärungsinteresse.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits zu Beginn des
Prozesses angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die
Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei. Er machte aber
auch deutlich, dass der Besitz von Kinderpornografie kein
Kavaliersdelikt sei. Kinderpornos seien “sexueller Missbrauch” und
verletzten die Opfer in ihrer “Würde”, betonte der Richter. “Jedoch hat
jeder Mensch, auch Herr Edathy, eine zweite Chance verdient.”
Na, das sind doch klare Worte, eigentlich, wenn da nicht der letzete Satz wäre
auch Herr Edathy, eine zweite Chance verdient
wie jeder der sich auch nur an einem Kind vergeht und/oder dies
toleriert und/oder sogar Beihilfe leistet, bei Entführung,
Körperverletzung, Vergewaltigung und Folter von Kindern und wie dieser
„Richter sehr treffend bemerkt,
dass der Besitz von Kinderpornografie kein
Kavaliersdelikt sei. Kinderpornos seien “sexueller Missbrauch” und
verletzten die Opfer in ihrer “Würde”,
wie bei einem solchen Fall.
Am ersten Verhandlungstag hatte Noll die Einstellung des
Verfahrens gefordert, weil immer wieder Inhalte aus den Ermittlungen in
die Öffentlichkeit gelangten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich.
Gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wird wegen des
Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt. Er soll Interna zum Fall
Edathy und zum abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen
Ex-Bundespräsident Christian Wulff an Journalisten gegeben haben.
Name auf einschlägiger Liste
Die Anklagebehörde wirft Edathy vor, im Herbst 2013
kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen
zu haben. Außerdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD
und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben.
Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der
Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder-
und Jugendpornos vertrieben haben soll.
Edathy trat vor etwas mehr als einem Jahr zurück, kurz bevor es bei
ihm Hausdurchsuchungen gab und sein Fall öffentlich wurde. Die Affäre
sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy
vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen
informiert worden sein könnte. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss
befasst sich mit dem Thema.
Die Einstellung des Verfahrens hilft nun dem Untersuchungsausschuss.
Wobei Hilft die Einstellung, die Farce dem Untersuchungsausschuß?
Doch einzig bei der weiteren Vertuschung und Vereitelung die ganzen
Mittäter in diesem Falle vor Schaden und Strafverfolgung zu bewahren,
alles damit Sie weiter Ihrer Gier und Pädophilie frönen können.
Edathy könne sich nun dort nicht mehr auf sein
Aussageverweigerungsrecht berufen, sagte der stellvertretende
Ausschuss-Vorsitzende Michael Frieser von der CSU in Berlin. Wenn nun
auch noch der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann für Klarheit
sorgen würde, “statt sich hinter seinem Aussageverweigerungsrecht zu
verstecken, wäre der Ausschuss der Wahrheit ein großes Stück näher”,
sagte Frieser.
Quelle: n-tv.de , mli/dpa/AFP
Und hier haben wir noch etwas zum Nachdenken.
Quelle:
http://www.br.de/nachrichten/prozess-edathy-kinderpornografie-100.html
Kinderporno-Affäre Edathy gesteht, Prozess eingestellt
Der Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy ist gegen eine
Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt worden: Der frühere
SPD-Abgeordnete hat seine Schuld eingeräumt. Er habe eingesehen, dass er
einen Fehler begangen habe.
Stand: 02.03.2015
Es war erst der zweite Prozesstag, an dem die Strafkammer des
Landgerichts Verden verkündete, das Verfahren zu beenden. Zuvor hatte
Edathy gesagt, er bereue, was er getan habe. Er gab zu, sich mit seinem
dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem
Internet besorgt zu haben.
“Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe dazu lange gebraucht.”
Sebastian Edathy in einer von seinem Rechtsanwalt vorgelesenen Erklärung
Bereits vor einer Woche hatte sich ein rasches Ende angedeutet, als
Staatsanwalt Thomas Klinge gesagt hatte, er könne sich wegen des
strafrechtlich überschaubaren Anklagevorwurfs eine Verfahrenseinstellung
gegen Zahlung einer Geldauflage vorstellen. Voraussetzung: ein
“glaubhaftes” Geständnis Edathys.
Verteidigung fordert Prozess-Einstellung
Zum Auftakt des Prozesses hatte Edathys Verteidigung gefordert, das
Verfahren einzustellen. Grund sei ein Verstoß gegen den Grundsatz des
fairen Verfahrens, sagte Anwalt Christian Noll. Die Ermittlungen gegen
den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen des Verdachts des
Geheimnisverrats seien ein Verfahrenshindernis. Lüttig soll interne
Ermittlungsdetails an Journalisten weitergegeben haben. Außerdem seien
weitere Ermittlungsverfahren wegen Durchstechereien eingeleitet worden,
argumentierte Noll. Immer wieder hätten Journalisten unter Hinweis auf
Ermittlerkreise berichtet.
Morddrohungen und Brandmarkung
Edathy habe mehr als 100 Morddrohungen erhalten, sagte Noll. Sein
Freundes- und Bekanntenkreis habe sich aufgelöst. Eine
Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht absehbar. Die
Brandmarkung werde sein Leben lang Bestand haben. Die Staatsanwaltschaft
Hannover warf dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten vor, im
November 2013 über das Internet Kinderpornos gekauft zu haben.
Untersuchungsausschuss seit Juli
Seit vergangenem Juli untersucht ein Untersuchungsausschuss des
Bundestags, ob und von wem Edathy über Ermittlungen gegen ihn auf dem
Laufenden gehalten wurde. Offenbar waren deutlich mehr Personen
eingeweiht als lange bekannt, so Recherchen des NDR. Laut einer Liste
wussten 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger vor den Durchsuchungen
bei Edathy vom Verdacht der Kinderpornografie.
Edathy selbst hatte im Dezember den SPD-Bundestagsabgeordneten
Michael Hartmann als Informanten genannt, der ihn fortlaufend über den
Stand der Ermittlungen informiert habe. Hartmann selbst bestreitet das
und ließ durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, Edathy müsse Informanten
aus Niedersachsen gehabt haben.
Die Vorwürfe
Dem 45-Jährigen wurde vorgeworfen, über das Internet Kinderpornos
gekauft zu haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover
hat er sich im November 2013 in sechs Fällen mit Hilfe seines
Dienst-Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien eines
russischen Anbieters heruntergeladen. Zudem soll er im Februar 2014
einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der
Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird. Sebastian
Edathy hatte in der Vergangenheit abgestritten, verbotenes Material über
den Bundestagsserver heruntergeladen zu haben. Zu den Fotos und Videos,
die er bei einem kanadischen Anbieter gekauft hatte, sagte er im
Dezember: “Es war sicherlich falsch, diese Filme zu bestellen, das will
ich gerne einräumen. Aber es war legal.”
Ein bekannter Abgeordneter
Edathy war seit 1998 Mitglied des Bundestags. Zuletzt hatte er sich
als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses einen Namen gemacht.
Am 8. Februar hatte er – völlig überraschend – seinen sofortigen Rückzug
aus dem Parlament bekanntgegeben. Er verwies auf “gesundheitliche
Gründe”. Seit Januar war Edathy krankgeschrieben. Mit dem Ausscheiden
aus dem Bundestag verlor er seine parlamentarische Immunität. Wenige
Tage später standen die Fahnder vor der Tür.
Auch das dürfte in diesem Falle noch sehr Interessant sein.
Quelle:
http://www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Edathy-hat-Strafe-auf-andere-Weise-erfahren,edathyprozess100.html
Kommentar
Stand: 02.03.2015 15:48 Uhr – Lesezeit: ca.3 Min.
Edathy Prozess eingestellt – Ist das gerecht?
von Dorothee Gerwald, NDR Info
Sebastian Edathy ist ein freier Mann. Das Landgericht Verden
(Niedersachsen) hat das Verfahren gegen ihn wegen des Besitzes von
kinderpornografischem Material eingestellt. Bedingung waren ein
Schuldeingeständnis und die Zahlung von 5.000 Euro. Die Schuld hat
Edathy eingeräumt, das Geld wird er zahlen – an den niedersächsischen
Kinderschutzbund. Damit ist ein Prozess, der in der Öffentlichkeit für
hohes Aufsehen gesorgt hat, nach zwei Prozesstagen zu Ende gegangen.
Ohne Urteil, wegen geringer Schwere der Schuld. Was bleibt für die
Beteiligten?
Sebastian Edathy habe keine Vorzugsbehandlung erhalten, schreibt Dorothee Gerwald in ihrem Kommentar.
Schluss, aus, vorbei – ist das gerecht? Nur zwei Verhandlungstage hat
die Große Strafkammer des Landgerichts in Verden benötigt und das
Verfahren gegen Sebastian Edathy beendet. Eingestellt gegen eine
Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro. Edathy hat den Gerichtssaal
verlassen ohne Urteil, ohne Freispruch. Er ist damit nicht vorbestraft.
Er habe eingesehen, einen Fehler gemacht zu haben. “Ich bereue, was
ich getan habe”, ließ er seinen Anwalt vortragen. Eine geständige
Einlassung, die der Staatsanwaltschaft ausreichte, um ihre Zustimmung
zur Einstellung des Verfahrens zu erteilen. Aber ein echtes
Schuldeingeständnis war das nicht. Reue, Einsicht? Schwer zu sagen. Klar
ist nur: Sebastian Edathy wollte sich die Fortsetzung der öffentlichen
Verhandlung vor Gericht ersparen, doch seine geständige Einlassung
wirkte auf viele Beobachter taktisch bedingt. Wie kann es sein, dass er
dennoch den Gerichtssaal hinter sich lassen darf? Es widerspricht
fundamental dem Gerechtigkeitsempfinden, das die meisten von uns in sich
tragen.
Und doch ist es Recht, wie es in unserem Land Tag für Tag angewendet
wird. Edathy hat keine Vorzugsbehandlung erhalten. Er, der als
ehemaliger Bundestagsabgeordneter unbestreitbar im besonderen Fokus des
öffentlichen Interesses stand, ist juristisch nicht besser weggekommen
als andere Beschuldigte. Andere vergleichbare Fälle wären nicht vor
einem Landgericht verhandelt worden, sondern vor einem Amtsgericht. In
anderen vergleichbaren Fällen hätte es keine öffentliche
Hauptverhandlung gegeben, sondern einen Strafbefehl. Die Öffentlichkeit
hätte keine Kenntnis erlangt, dass überhaupt eine Anklage vorliegt. Tag
für Tag werden in Deutschland solche Verfahren eingestellt, gegen eine
Geldauflage, oder mit anderen Auflagen und Weisungen. Es ist gängige
Praxis vor Gericht. Ob das sinnvoll ist, darüber kann man trefflich
streiten. Der Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist unter Fachleuten
seit jeher umstritten.
Unabhängig davon kann man bei Sebastian Edathy feststellen: Er hat
seine Strafe seit einem Jahr längst auf andere Weise erfahren. Er ist
“verbrannt”, öffentlich gebrandmarkt. Nie wieder wird er in Deutschland
politisch Fuß fassen.
Das öffentliche Urteil war gefällt, bevor sein Fall überhaupt vor
Gericht verhandelt wurde. Möglicherweise befeuert von Durchstechereien
aus der niedersächsischen Justiz, wegen derer mittlerweile gegen einen
Generalstaatsanwalt ermittelt wird? Auch das wird noch zu klären sein.
Ebenso wie andere Begleitumstände des Falls. Wurde Edathy frühzeitig
gewarnt? Haben sich Parteifreunde der Strafvereitelung im Amt schuldig
gemacht? Viele Fragen bleiben offen – aber die konnte das Landgericht
Verden nicht beantworten; dafür sind andere Instanzen zuständig.
Und um nun die absolute „Unverhältnismäßigkeit“, die hier Sebastian
Edathy zu Teil wurde noch einmal darzustellen, haben wir hier noch
meinen eigenen schwersten Fall, mein schwerstes Verbrechen, meine
angebliche Beleidigung und Nötigung von schwerstkriminellen JC-
Mitarbeitern und weil auch ich ja nur ein Mensch bin und auch mir
irgendwann die Nerven durchgehen können leider die Trunkenheit die zum
LEBENSLANGEN ENTZUG meiner Fahrerlaubnis führte, ohne vorherige
Vorfälle, ich war und bin absolut dagegen unter Alk ins Auto zu steigen,
aber die Nerven, siehe hier: