Hartz-4 NEIN DANKE

Hartz-4 NEIN DANKE

Donnerstag, 26. März 2015

Volle Souveränität für Deutschland-Petition

Volle Souveränität für Deutschland: Verfassung, Friedensverträge und Abzug aller Atomwaffen

volle-demokratie-fuer-de
Die demokratisch gewählte Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird alle erforderlichen Maßnahmen in Gang setzen, damit das deutsche Volk seine volle Souveränität im Sinne des Völkerrechts erhält. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
1.Ablösung des Provisoriums Grundgesetze durch eine „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossenen“ Verfassung (vgl. Art. 146 GG).
2.Abschluss von Friedensverträgen mit den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs.
3.Schließung der US-Militärbasen in Deutschland und Abzug aller Atomwaffen vom Territorium der Bundesrepublik Deutschland.
Begründung:
70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 25 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist es nicht akzeptabel, das die deutsche Regierung völkerrechtlich gesehen noch immer nichts anderes ist, als ein Verwaltungsgremium für einen Wirtschaftsraum. Die innerhalb der im Zuge der deutschen Einheit definierten Grenzen lebenden Deutschen haben das Recht, künftig eine Regierung zu wählen, die in allen Angelegenheiten der Staatsführung frei und souverän agieren kann.
Zu 1.
In einem demokratischen Land sollte es das Recht des Souveräns – also des Volkes – sein, sich eine rechtmäßige Verfassung zu geben. Dieses Recht steht auch dem deutschen Volk zu. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz, das ursprünglich der „Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einem besetzten Land“ diente, von einer ordentlichen Verfassung abgelöst wird – wie es das GG vorsieht und wie es 1990 den Deutschen versprochen wurde. Die Verabschiedung dieser Verfassung geschieht dann unter Mitwirkung aller Deutschen, auch derer, denen bei der Niederschrift des Grundgesetzes „mitzuwirken versagt war“ (Präambel) – also den Bürgern der ehemaligen DDR.
Zu 2.
Der 1990/91 geschlossene Zwei-plus-vier-Vertrag ist eine juristische Mogelpackung. Auch wenn er in vielen Kommentaren und politischen Statements als quasi Friedensvertrag angepriesen wird, erfüllt er die völkerrechtlichen Anforderungen eines solchen nicht. Beispielsweise wurden im Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen, darunter auch das Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags (!). Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschafft und gelten offiziell bis heute.
Es ist also höchste Zeit für Friedensverträge im Sinne des Völkerrechts zwischen Deutschland und den vier Siegermächten, denn sonst beißt sich die Katze ewig in den Schwanz (siehe oben). Nur mit ordentlichen Friedensverträgen wird Deutschland ein wirklich souveränes Land sein. Erst dann werden wir endgültig frei sein vom Besatzungsstatus, den vor allem die Amerikaner nach wie vor ausgiebig nutzen.
Zu 3.
Das 1955 pro forma aufgehobene Besatzungsstatut wirkt aufgrund einer Reihe von Nebenvereinbarungen und teils geheimen Staatsverträgen – hauptsächlich mit den USA – de facto weiter fort. Mit der Folge, dass die US-Militärbasen auf deutschem Boden als exterritoriale Gebiete gelten, die keinem Deutschen zugänglich sind, und in denen ausschließlich amerikanisches Recht herrscht. Deshalb dürfen die US-Militärs von hier aus (es ist ja amerikanisches Gelände und nicht deutsches) ihre Kampfdrohnen auf Ziele irgendwo im Nahen Osten oder in Afrika lenken, hier lagern sie auch ihre Atomwaffen. Das alles brauchen wir nicht mehr! Und mit den Hunderten von Millionen Euro, mit denen der deutsche Steuerzahler für die Besatzungskosten aufzukommen hat, könnten wirklich wichtige Projekte in den Bereichen Bildung, Soziales und Infrastruktur finanziert werden.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
München, 03.03.2015 (aktiv bis 02.06.2015)

Dienstag, 10. März 2015

Erklärung und Geldauflage Prozess gegen Edathy wird eingestellt

Da ich mich insbesondere als Vater von 7 Kindern ganz erheblich aufgeregt habe über das was sich in diesem Land so abspielt und ich es einfach nicht fassen kann hier einige Komentare.
Quelle:
http://www.n-tv.de/politik/Prozess-gegen-Edathy-wird-eingestellt-article14611941.html
Montag, 02. März 2015

Erklärung und Geldauflage Prozess gegen Edathy wird eingestellt

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy gibt im Kinderporno-Prozess eine Schuld zu. …
Schon hier ist zu erkennen das die Mainstream- Presse Sebastian Edathy und damit insbesonder die Partei SPD gezielt schont, denn
  1. hat Er gar nichts zugegeben sondern hat seinen Anwalt eine Rede halten lassen
    Zitat:
    “Die Vorwürfe treffen zu”, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll vor dem Landgericht.“
Und dann hat Er, Sebastian Edathy auch in keiner Weise etwas zugegeben, denn:
„Noll legte Wert auf die Feststellung, dass damit keine Schuldfeststellung verbunden sei. “
Sebastian Edathy ist und bleibt eine Gefahr für die Allgemeinheit, wie jeder der sich auch nur an einem Kind vergeht und oder dies toleriert und/oder sogar Beihilfe bei Entführung, Körperverletzung, Vergewaltigung und Folter von Kindern, wie bei einem solchen Fall leistet.
Eines dürfte jedenfalls von vorn herein Klar sein nämlich das keines dieser Kinder Freiwillig an diesen Aktionen teilgenommen haben.
In diesem Lichte hätte die Strafe ausfallen müssen und auch die ganze Farce (Verhandlung) geführt werden müssen, jeder der sich diese Kinderpornos beschafft, begeht auch gleichzeitig Beihilfe bei schwersten Verbrechen und ist Mittäter und als solcher zu Verurteilen!
Edathy bereue, was er getan habe, sagt sein Verteidiger vor dem Landgericht Verden.
Auch das dürfte reine Schutzbehauptung sein, Sebastian Edathy bereut gar nichts, er glaubt er wäre das Opfer und Ihm wäre böses wiederfahren.
Dann haben wohl die dummen Kinder Schuld das es solch Tiere gibt.
Der Kinderporno-Prozess gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden. Das beschloss die Strafkammer des Landgerichts Verden nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung.
Das ist in meinen Augen Mittäterschaft der sog. Staatsanwaltschaft wie auch des angebl. „Richters“ Vorsitzender angebl. Richter Jürgen Seifert,
wie jeder der sich auch nur an einem Kind vergeht und oder dies toleriert und/oder sogar Beihilfe bei Entführung, Körperverletzung, Vergewaltigung und Folter von Kindern, wie bei einem solchen Fall leistet. Das ist einfach meine Meinung zu so etwas.
Diese Farce, sog. Verhandlung war und ist für alle Eltern die nun dank eines unfähigen, wie inkompetenten angebl. Richter Jürgen Seifert zukünftig noch mehr Angst um Ihre Kinder haben müssen, ein öffentlicher Schlag mitten ins Gesicht, die Kinder die unter den Folgen leiden werden durch diesen angebl. Richter Jürgen Seifert gleich noch mal Vergewaltigt und gefoltert.
Das Geld geht an den Kinderschutzbund Niedersachsen.
Ich möchte mal behaupten das auch dies allenfalls als schallende Ohrfeige und Warnung an alle Eltern und Kinder zu betrachten ist.
Damit gilt Edathy als nicht vorbestraft. Zuvor hatte Edathy zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben.
Was schon an sich weder mit Recht noch mit Gesetz etwas zu tun haben dürfte, ich denke viele werden meiner Meinung zustimmen wenn ich behaupte das diese Person mindestens die nächsten 15 Jahre aus dem Verkehr gezogen gehört, wobei dies noch die Mildeste Strafe wäre.
“Die Vorwürfe treffen zu”, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll vor dem Landgericht. “Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe”, hieß es in der Erklärung weiter. Er bereue, was er getan habe. Edathy bestätigte auf Nachfrage des Gerichts, dass es sich um eine mit ihm abgestimmte Äußerung handelte. Noll legte Wert auf die Feststellung, dass damit keine Schuldfeststellung verbunden sei. “Herr Edathy ist froh, dass es nun vorbei ist”, sagte er.
Wie gesagt, einen „Fehler“, wie jeder der sich auch nur an einem Kind vergeht und oder dies toleriert und/oder sogar Beihilfe bei Entführung, Körperverletzung, Vergewaltigung und Folter von Kindern, wie bei einem solchen Fall leistet.
Auf seiner Facebook-Seite begrüßte Edathy die Einstellung des Verfahrens. “Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen”, heißt es in dem Eintrag. “Ich weise darauf hin, dass ein ‘Geständnis’ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt”, heißt es weiter. “Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.”
Auch hier kann ich mich leider nur wiederholen, Auch das dürfte reine Schutzbehauptung sein, Sebastian Edathy bereut gar nichts, er glaubt er wäre das Opfer und Ihm wäre böses wiederfahren

Ermittlungen gegen Generalstaatsanwalt

Die Aussage war Voraussetzung für eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte zuvor ein glaubhaftes Schuldeingeständnis des 45 Jahre alten Angeklagten gefordert. Grund dafür war nach Angaben von Staatsanwaltschafts-Sprecherin Kathrin Söfker das in diesem Fall besonders große Aufklärungsinteresse.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits zu Beginn des Prozesses angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei. Er machte aber auch deutlich, dass der Besitz von Kinderpornografie kein Kavaliersdelikt sei. Kinderpornos seien “sexueller Missbrauch” und verletzten die Opfer in ihrer “Würde”, betonte der Richter. “Jedoch hat jeder Mensch, auch Herr Edathy, eine zweite Chance verdient.”
Na, das sind doch klare Worte, eigentlich, wenn da nicht der letzete Satz wäre
auch Herr Edathy, eine zweite Chance verdient
wie jeder der sich auch nur an einem Kind vergeht und/oder dies toleriert und/oder sogar Beihilfe leistet, bei Entführung, Körperverletzung, Vergewaltigung und Folter von Kindern und wie dieser „Richter sehr treffend bemerkt,
dass der Besitz von Kinderpornografie kein Kavaliersdelikt sei. Kinderpornos seien “sexueller Missbrauch” und verletzten die Opfer in ihrer “Würde”,
wie bei einem solchen Fall.
Am ersten Verhandlungstag hatte Noll die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil immer wieder Inhalte aus den Ermittlungen in die Öffentlichkeit gelangten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich. Gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wird wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt. Er soll Interna zum Fall Edathy und zum abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff an Journalisten gegeben haben.

Name auf einschlägiger Liste

Die Anklagebehörde wirft Edathy vor, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Außerdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.
Edathy trat vor etwas mehr als einem Jahr zurück, kurz bevor es bei ihm Hausdurchsuchungen gab und sein Fall öffentlich wurde. Die Affäre sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen informiert worden sein könnte. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss befasst sich mit dem Thema.
Die Einstellung des Verfahrens hilft nun dem Untersuchungsausschuss.
Wobei Hilft die Einstellung, die Farce dem Untersuchungsausschuß? Doch einzig bei der weiteren Vertuschung und Vereitelung die ganzen Mittäter in diesem Falle vor Schaden und Strafverfolgung zu bewahren, alles damit Sie weiter Ihrer Gier und Pädophilie frönen können.
Edathy könne sich nun dort nicht mehr auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, sagte der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Michael Frieser von der CSU in Berlin. Wenn nun auch noch der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann für Klarheit sorgen würde, “statt sich hinter seinem Aussageverweigerungsrecht zu verstecken, wäre der Ausschuss der Wahrheit ein großes Stück näher”, sagte Frieser.
Quelle: n-tv.de , mli/dpa/AFP

Und hier haben wir noch etwas zum Nachdenken.
Quelle:
http://www.br.de/nachrichten/prozess-edathy-kinderpornografie-100.html

Kinderporno-Affäre Edathy gesteht, Prozess eingestellt

Der Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy ist gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt worden: Der frühere SPD-Abgeordnete hat seine Schuld eingeräumt. Er habe eingesehen, dass er einen Fehler begangen habe.
Stand: 02.03.2015

Der Fall Edathy: Prozess gegen Geldstrafe eingestellt

Es war erst der zweite Prozesstag, an dem die Strafkammer des Landgerichts Verden verkündete, das  Verfahren zu beenden. Zuvor hatte Edathy gesagt, er bereue, was er getan habe. Er gab zu, sich mit seinem dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben.
“Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe dazu lange gebraucht.”
Sebastian Edathy in einer von seinem Rechtsanwalt vorgelesenen Erklärung
Bereits vor einer Woche hatte sich ein rasches Ende angedeutet, als Staatsanwalt Thomas Klinge gesagt hatte, er könne sich wegen des strafrechtlich überschaubaren Anklagevorwurfs eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage vorstellen. Voraussetzung: ein “glaubhaftes” Geständnis Edathys.
Verteidigung fordert Prozess-Einstellung

zum Artikel Kinderpornographie Immer jünger, immer brutaler

Zum Auftakt des Prozesses hatte Edathys Verteidigung gefordert, das Verfahren einzustellen. Grund sei ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, sagte Anwalt Christian Noll. Die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen des Verdachts des Geheimnisverrats seien ein Verfahrenshindernis. Lüttig soll interne Ermittlungsdetails an Journalisten weitergegeben haben. Außerdem seien weitere Ermittlungsverfahren wegen Durchstechereien eingeleitet worden, argumentierte Noll. Immer wieder hätten Journalisten unter Hinweis auf Ermittlerkreise berichtet.
Morddrohungen und Brandmarkung
Edathy habe mehr als 100 Morddrohungen erhalten, sagte Noll. Sein Freundes- und Bekanntenkreis habe sich aufgelöst. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht absehbar. Die Brandmarkung werde sein Leben lang Bestand haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover warf dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten vor, im November 2013 über das Internet Kinderpornos gekauft zu haben.

Untersuchungsausschuss seit Juli

Seit vergangenem Juli untersucht ein Untersuchungsausschuss des Bundestags, ob und von wem Edathy über Ermittlungen gegen ihn auf dem Laufenden gehalten wurde. Offenbar waren deutlich mehr Personen eingeweiht als lange bekannt, so Recherchen des NDR. Laut einer Liste wussten 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger vor den Durchsuchungen bei Edathy vom Verdacht der Kinderpornografie.
Edathy selbst hatte im Dezember den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann als Informanten genannt, der ihn fortlaufend über den Stand der Ermittlungen informiert habe. Hartmann selbst bestreitet das und ließ durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, Edathy müsse Informanten aus Niedersachsen gehabt haben.

Die Vorwürfe

Dem 45-Jährigen wurde vorgeworfen, über das Internet Kinderpornos gekauft zu haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover hat er sich im November 2013 in sechs Fällen mit Hilfe seines Dienst-Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien eines russischen Anbieters heruntergeladen. Zudem soll er im Februar 2014 einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird. Sebastian Edathy hatte in der Vergangenheit abgestritten, verbotenes Material über den Bundestagsserver heruntergeladen zu haben. Zu den Fotos und Videos, die er bei einem kanadischen Anbieter gekauft hatte, sagte er im Dezember: “Es war sicherlich falsch, diese Filme zu bestellen, das will ich gerne einräumen. Aber es war legal.”

Ein bekannter Abgeordneter

Edathy war seit 1998 Mitglied des Bundestags. Zuletzt hatte er sich als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses einen Namen gemacht. Am 8. Februar hatte er – völlig überraschend – seinen sofortigen Rückzug aus dem Parlament bekanntgegeben. Er verwies auf “gesundheitliche Gründe”. Seit Januar war Edathy krankgeschrieben. Mit dem Ausscheiden aus dem Bundestag verlor er seine parlamentarische Immunität. Wenige Tage später standen die Fahnder vor der Tür.

Auch das dürfte in diesem Falle noch sehr Interessant sein.
Quelle:
http://www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Edathy-hat-Strafe-auf-andere-Weise-erfahren,edathyprozess100.html

Kommentar

Stand: 02.03.2015 15:48 Uhr – Lesezeit: ca.3 Min.

Edathy Prozess eingestellt – Ist das gerecht?

von Dorothee Gerwald, NDR Info
Sebastian Edathy ist ein freier Mann. Das Landgericht Verden (Niedersachsen) hat das Verfahren gegen ihn wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material eingestellt. Bedingung waren ein Schuldeingeständnis und die Zahlung von 5.000 Euro. Die Schuld hat Edathy eingeräumt, das Geld wird er zahlen – an den niedersächsischen Kinderschutzbund. Damit ist ein Prozess, der in der Öffentlichkeit für hohes Aufsehen gesorgt hat, nach zwei Prozesstagen zu Ende gegangen. Ohne Urteil, wegen geringer Schwere der Schuld. Was bleibt für die Beteiligten?
Sebastian Edathy habe keine Vorzugsbehandlung erhalten, schreibt Dorothee Gerwald in ihrem Kommentar.
Schluss, aus, vorbei – ist das gerecht? Nur zwei Verhandlungstage hat die Große Strafkammer des Landgerichts in Verden benötigt und das Verfahren gegen Sebastian Edathy beendet. Eingestellt gegen eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro. Edathy hat den Gerichtssaal verlassen ohne Urteil, ohne Freispruch. Er ist damit nicht vorbestraft.
Er habe eingesehen, einen Fehler gemacht zu haben. “Ich bereue, was ich getan habe”, ließ er seinen Anwalt vortragen. Eine geständige Einlassung, die der Staatsanwaltschaft ausreichte, um ihre Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens zu erteilen. Aber ein echtes Schuldeingeständnis war das nicht. Reue, Einsicht? Schwer zu sagen. Klar ist nur: Sebastian Edathy wollte sich die Fortsetzung der öffentlichen Verhandlung vor Gericht ersparen, doch seine geständige Einlassung wirkte auf viele Beobachter taktisch bedingt. Wie kann es sein, dass er dennoch den Gerichtssaal hinter sich lassen darf? Es widerspricht fundamental dem Gerechtigkeitsempfinden, das die meisten von uns in sich tragen.
Und doch ist es Recht, wie es in unserem Land Tag für Tag angewendet wird. Edathy hat keine Vorzugsbehandlung erhalten. Er, der als ehemaliger Bundestagsabgeordneter unbestreitbar im besonderen Fokus des öffentlichen Interesses stand, ist juristisch nicht besser weggekommen als andere Beschuldigte. Andere vergleichbare Fälle wären nicht vor einem Landgericht verhandelt worden, sondern vor einem Amtsgericht. In anderen vergleichbaren Fällen hätte es keine öffentliche Hauptverhandlung gegeben, sondern einen Strafbefehl. Die Öffentlichkeit hätte keine Kenntnis erlangt, dass überhaupt eine Anklage vorliegt. Tag für Tag werden in Deutschland solche Verfahren eingestellt, gegen eine Geldauflage, oder mit anderen Auflagen und Weisungen. Es ist gängige Praxis vor Gericht. Ob das sinnvoll ist, darüber kann man trefflich streiten. Der Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist unter Fachleuten seit jeher umstritten.
Unabhängig davon kann man bei Sebastian Edathy feststellen: Er hat seine Strafe seit einem Jahr längst auf andere Weise erfahren. Er ist “verbrannt”, öffentlich gebrandmarkt. Nie wieder wird er in Deutschland politisch Fuß fassen.
Das öffentliche Urteil war gefällt, bevor sein Fall überhaupt vor Gericht verhandelt wurde. Möglicherweise befeuert von Durchstechereien aus der niedersächsischen Justiz, wegen derer mittlerweile gegen einen Generalstaatsanwalt ermittelt wird? Auch das wird noch zu klären sein. Ebenso wie andere Begleitumstände des Falls. Wurde Edathy frühzeitig gewarnt? Haben sich Parteifreunde der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht? Viele Fragen bleiben offen – aber die konnte das Landgericht Verden nicht beantworten; dafür sind andere Instanzen zuständig.
Und um nun die absolute „Unverhältnismäßigkeit“, die hier Sebastian Edathy zu Teil wurde noch einmal darzustellen, haben wir hier noch meinen eigenen schwersten Fall, mein schwerstes Verbrechen, meine angebliche Beleidigung und Nötigung von schwerstkriminellen JC- Mitarbeitern und weil auch ich ja nur ein Mensch bin und auch mir irgendwann die Nerven durchgehen können leider die Trunkenheit die zum LEBENSLANGEN ENTZUG meiner Fahrerlaubnis führte, ohne vorherige Vorfälle, ich war und bin absolut dagegen unter Alk ins Auto zu steigen, aber die Nerven, siehe hier: