Hartz-4 NEIN DANKE

Hartz-4 NEIN DANKE

Dienstag, 16. Dezember 2014

haben die Grundrechte und Recht und Gesetz für das Bundesverfassungsgericht eine Bedeutung

Haben die Grundrechte und Recht und Gesetz für das Bundesverfassungsgericht eine Bedeutung?
Diese Frage stellt sich mir, wenn ich das sog. Schreiben vom sog. Bundesverfassungsgericht betrachte. Die gesetzlichen Vorschriften betreffend Unterschriften scheinen schon mal im sog. Bundesverfassungsgericht nicht bekannt zu sein und das gleiche gilt wohl auch für die Übermittlung von Schriftsätzen, wo es nunmal eindeutig heißt:
„durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist“
Erstellung und Übermittlung sind zwei verschiedene paar Schuhe!
Denn, nach BGB § 126 ist zwingend die persönliche Unterschrift (des Verantwortlichen, nicht eines Lakeien und/oder etwas was mit Schrift nicht mal annähernd etwas zu tun hat) vorgeschrieben, als Beweis dafür, dass sich der Aussteller des Schriftstückes für den Inhalt verantwortlich gegenüber dem Betreffenden ausweist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt im § 126 BGB Schriftform vor:
  • 126 Schriftform
  • Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
  • 126a Elektronische Form
Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den
§§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift
(vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15);
dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist
(vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02)
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem
vollen Namen
unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“
Damit hätten wir schonmal geklärt das auch hier, im sog. Bundesverfassungsgericht munter gegen die angebl. Gesetze und Vorschriften verstoßen wird.
Eigentlich weiß ich damit auch schon das auch hier eine Klage, Verfassungsbeschwerde etc.. für den Ars…. ist aber wie bekannt, die Hoffnung stirbt halt zuletzt!
Das Hartz IV, SGB 1-12/SGB II gegen diverse Grundrechte verstößt dürfte unstrittig sein, das damit die Vorschriften des Grundgesetzes mißachtet und umgangen werden und munter dagegen verst0ßen wird dürfte gleichfalls unstrittig sein, genauso wie es jedem dieser kriminellen Elemente der NS- ReGIERung der BRD- GmbH, der OMF- BRD, der CDU/CSU/SPD der GroKo, den sog. Jobcenter´n, insbes. das für mich zuständige in Pritzwalk!
Hier nun erstmal das benannte Schreiben des sog. Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2014 (1 BvR 3311/14):

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Faschisten unter uns! in den höchsten Positionen, gemünzt auf die Rufmord- Kampagne gegen Bodo Ramelow, iniziert durch CDU/CSU/SPD und weitere kriminelle Elemente der angebl. Staatsanwaltschaft Dresden, anebl. Richter mit offensichtlich tiefst brauner Gesinnung um das braune Pack zu schützen und zu stärken!

Verfahren gegen Ramelow eine Posse

Es ist eine Verschwörung einer tiefst braunen neuen deutschen NS- Regierung!

Verfahren gegen Ramelow eine Posse

»Die Kriminalisierung friedlicher Anti-Nazi-Proteste ist empörend. Zivilcourage ist kein Verbrechen«
Das Grundgesetz verpflichtet schon jeden anständigen Bürger gem. Art. 20 Abs. 4 GG in gleicher oder sogar härterer Art vorzugehen wie es Bodo Ramelow getan hat, gleichzeitig fällt jede Gegenwehr gegen dieses braune Pack unter den § 32 Abs. 1 StGB:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
da eindeutig gem. Art. 20 Abs.4 GG:
andere Abhilfe als unmöglich angesehen werden muss!

Verfahren gegen Ramelow eine Posse

Nach Angaben der Staatskanzlei in Erfurt wird Ramelow vorgeworfen, sich am 13. Februar 2010 in Dresden an Protesten gegen einen Aufmarsch der »Jungen Landsmannschaft Ostpreußen« beteiligt und eine friedliche Blockade der rechtsradikalen Demonstration initiiert zu haben. Das Amtsgericht hatte das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eigentlich eingestellt
dieser Verfolgungsdrang sei »an Absurdität nicht zu überbieten«. Die sächsische Justiz hat auch friedliche verlaufende Blockaden im Zusammenhang mit den Neonazi-Aufmärschen in Dresden stets als Straftat gewertet und zahlreiche Verfahren eingeleitet.
»völlig unverständlich, dass ausgerechnet jetzt die sächsische Justiz das haltlose Verfahren gegen Bodo Ramelow auf die nächste Stufe hebt«. Damit solle offenbar »derjenige öffentlich diskreditiert werden, der zur Demonstration gegen den Neonazi-Großaufmarsch in Dresden 2010 deeskalierend gewirkt« habe,
»Friedlicher Protest gegen braune Umtriebe darf nicht kriminalisiert werden. Die sächsische Justiz erweist mit ihrem Vorgehen dem friedlichen Protest gegen alte und neue Nazis einen Bärendienst«,
Ramelow war am vergangenen Freitag zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden
Und daraufhin ist der Kindergarten CDU/CSU/SPD- GroKO, so beleidigt, das vor diversen Straftaten nicht zurückgeschreckt wird, aber warum denn Kindergarten, weil ich das einfach mal so interpretiere:
Die vorhergegangenen  “ich übergebe mein Amt nicht” und die Behinderungen gegen die Links- Partei lesen sich wie Folgt:
“der böse Bodo hat mir meinen Lutscher geklaut, deshalb bin ich CDU/CSU/SPD- GroKo jetzt aber Bockig und ich will meinen Lutscher wiederhaben” also ganz einfach ein Kindergarten von 3 jährigen, diese aber schon tiefst brauner Gesinnung!
Die Straftaten der kriminellen Elemente der angebl. Staatsanwaltschaft Dresden, anebl. Richter und CDU/CSU/SPD- GroKo mit offensichtlich tiefst brauner Gesinnung, das beginnt bei:
und so weiter, und so weiter.
Diese kriminelle Vereinigung, CDU/CSU/SPD- GroKo, nebst Ihrer willfährigen Handlanger und Helfer der kriminellen Elemente der angebl. Staatsanwaltschaften , anebl. RichterInnen müssen gestürtzt und verbannt werden, schiken wir Sie in die Wüste, in Ihr geliebtes UStAsi-Land!

Mittwoch, 3. Dezember 2014

Jobcenter Pritzwalk-die kriminelle Organisation vor dem Herrn

Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn!
Lange habe ich nichts zu Berichten gehabt, oder nicht so viel das ich damit einen Artikel hätte füllen können. Nun ist es aber zwingend notwendig der Öffentlichkeit ein paar Dinge zu präsentieren, wo fange ich also an?
Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn, nicht nur das SGB II, Hartz IV, welches für jeden offensichtlich ein ungültiges wie nichiges angebl. Gesetz, wenn man dem Grundgesetz glaubt, darstellt. Nein, es ist noch viel erbärmlicher was sich die Firma Jobcenter, die kriminelle Vereinigung, hier ganz bes. eine Person Rudzinski und Dittert herrausnehmen.
Das Grundgesetz, welches angebl. das oberste aller Gesetze sein soll, geht den Personen Rudzinski, Dittert u. a. in der kriminellen Vereinigung, Jobcenter Pritzwalk und offensichtlich, nach meinen Erfahrungen auch in anderen kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) so ziehmlich am Arsch vorbei.
Aber hier hört es leider noch nicht auf, denn auch das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch scheint in den kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) keinerlei Bedeutung zu haben, aber im laufe dieser erlebten Erzählung, wird schon offensichtlich das es keine gültigen Gesetze mehr geben kann. Offensichtlich hat man mich wohl in Abwesenheit vollständig entmündigt und diesen kriminellen Personen Rudzinski,Dittert u.a. die Vormundschaft an meinem Sein, meiner Person übetragen, zumindest muss ich nach einigen dieser ungültigen wie überaus verbrecherischen Schriftstücken davon ausgehen, aber das ist noch lange nicht alles, gerade habe ich ein Schriftstück erhalten (angebl. Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, welches nicht existent ist-Aussage Justizministerium) in dem Behauptet wird das die angebl. gesetzlichen Vorschriften bezüglich sog. “Ausfertigungen” offensichtlich nicht existent sind, “Ausfertigungen unterliegen keinen Vorschriften in Form und Art” so der Tenor, aber dazu später mehr.
Dieses kriminelle Unternehmen (Jobcenter Pritzwalk), die kriminelle Person Rudzinski u.a., entziehen mir nun auch, nach dem mir vorliegenden (ungültigen) Schreiben,  meine Bürgerechte gem. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) denn seit einigen Monden, ist die Einleitung meiner Schriftsätze klar und unmissverständlich:
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils zuletzt gültige und (verfassungs) grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!
Was klar und deutlich bezeichnet das ich/wir, nicht angehörige/Sklaven der BRD- GmbH, OMF- BRD sind, sondern deutsche Staatsbürger nach Abstammung und in diesem Land nach wie vor Kriegsgefangene, und somit den ungültigen Gesetzen, Verordnungen etc.. der Körperschaft BRD- GmbH-OMF-BRD  nicht unterworfen sind.

Die OMF- BRD seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen. (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990)

(OMF= Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft – Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) am 18.09.1948)

Abgesehen davon, das in den folgenden Bilder/Kopien der Absätze deutlich hervorgeht das auch das sog. Datenschutzgesetz offensichtlich für die kriminelle Vereinigung Jobcenter, Person Rudzinski u.a. keinerlei Bedeutung haben.
Das ganze wiedereinmal aufgrund eingereichter Klage/einstweilige Anordnung beim angebl. Sozialgericht Neuruppin (Az.: liegt noch nicht einmal vor) und darauf erfolgten Geheimabsprache zwische angebl. Gericht und krimineller Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz.
Ich werde also folgende Straftatbestände der ben. kriminellen Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz, des angebl. Sozialgerichtes, der angebl. Strafverfolgungsbehörden/Staatsanwaltschaft Neuruppin, der angebl. Richterschaft u.a. beweisen gem.:
§164 StGB Abs. 1, 2 Falsche Verdächtigung
§ 186 StGB – Üble Nachrede
§ 187 StGB – Verleumdung
§ 240 Abs. 1, 2, Abs. 4 Satz 3 StGB – Nötigung
§ 241 Abs. 1, 2 StGB – Bedrohung
§ 241a As. 1, 2, 4 StGB – Politische Verdächtigung
§ 257  Abs. 1 StGB – Begünstigung
§ 258 Abs. 1, 2, StGB – Strafvereitelung und § 258a StGB – Strafvereitelung im angebl. Amt
§ 303 Abs. 1, 2 StGB – Sachbeschädigung
§ 306f Abs. 1-Nr.1, Abs. 2, 3 StGB – Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
§ 221 Abs. 1 Nr 1-2, Abs. 2 Nr. 1-2 StGB – Aussetzung
§ 224 Abs. 1 Satz 4, 5 StGB – Gefährliche Körperverletzung
§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
§ 211 Abs. 2 StGB – Mord
§ 340 Abs. 1, 3 StGB – Körperverletzung im angebl. Amt
§ 344 StGB – Verfolgung Unschuldiger
§ 345 Abs. 1, 3 Nr. 4 StGB – Vollstreckung gegen Unschuldige
§ 339 StGB – Rechtbeugung
§ 89a StGB Abs. 1 - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 81Abs. 1 Nr. 1-2 StGB – Hochverrat gegen den Bund iVm  § 83 StGB
i.V.m.
Dem Völkerstrafgesetzbuch der sog. Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002
§ 6 VStGB Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr.2.3.4. VStGB)
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe (SGB- Leistungsberechtigte-sog. Sozialschmarotzer, Arme) als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs.5 VStGB)
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine
Zivilbevölkerung (siehe in der Klage die Zitate der Eliten, Verbrecher, auch diese stellen eine systematischen Angriff dar)
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese
oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,
deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt, ….
Dies sind und bleiben die einzigen Gesetze die hier und für uns Gültigkeit haben!
Alle anderen die in irgend einer Weise gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte u.a. verstoßen sind verbotene NS- Gesetze und haben daher keine Gültigkeit, was insbesondere für das STASI- NS- Gesetz SGB 1-12 gil!

Sonntag, 23. November 2014

Jobcenter Pritzwalk-die kriminelle Organisation vor dem Herrn


Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn!
Lange habe ich nichts zu Berichten gehabt, oder nicht so viel das ich damit einen Artikel hätte füllen können. Nun ist es aber zwingend notwendig der Öffentlichkeit ein paar Dinge zu präsentieren, wo fange ich also an?
Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn, nicht nur das SGB II, Hartz IV, welches für jeden offensichtlich ein ungültiges wie nichiges angebl. Gesetz, wenn man dem Grundgesetz glaubt, darstellt. Nein, es ist noch viel erbärmlicher was sich die Firma Jobcenter, die kriminelle Vereinigung, hier ganz bes. eine Person Rudzinski und Dittert herrausnehmen.
Das Grundgesetz, welches angebl. das oberste aller Gesetze sein soll, geht den Personen Rudzinski, Dittert u. a. in der kriminellen Vereinigung, Jobcenter Pritzwalk und offensichtlich, nach meinen Erfahrungen auch in anderen kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) so ziehmlich am Arsch vorbei.
Aber hier hört es leider noch nicht auf, denn auch das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch scheint in den kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) keinerlei Bedeutung zu haben, aber im laufe dieser erlebten Erzählung, wird schon offensichtlich das es keine gültigen Gesetze mehr geben kann. Offensichtlich hat man mich wohl in Abwesenheit vollständig entmündigt und diesen kriminellen Personen Rudzinski,Dittert u.a. die Vormundschaft an meinem Sein, meiner Person übetragen, zumindest muss ich nach einigen dieser ungültigen wie überaus verbrecherischen Schriftstücken davon ausgehen, aber das ist noch lange nicht alles, gerade habe ich ein Schriftstück erhalten (angebl. Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, welches nicht existent ist-Aussage Justizministerium) in dem Behauptet wird das die angebl. gesetzlichen Vorschriften bezüglich sog. “Ausfertigungen” offensichtlich nicht existent sind, “Ausfertigungen unterliegen keinen Vorschriften in Form und Art” so der Tenor, aber dazu später mehr.
Dieses kriminelle Unternehmen (Jobcenter Pritzwalk), die kriminelle Person Rudzinski u.a., entziehen mir nun auch, nach dem mir vorliegenden (ungültigen) Schreiben,  meine Bürgerechte gem. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) denn seit einigen Monden, ist die Einleitung meiner Schriftsätze klar und unmissverständlich:
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils zuletzt gültige und (verfassungs) grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!
Was klar und deutlich bezeichnet das ich/wir, nicht angehörige/Sklaven der BRD- GmbH, OMF- BRD sind, sondern deutsche Staatsbürger nach Abstammung und in diesem Land nach wie vor Kriegsgefangene, und somit den ungültigen Gesetzen, Verordnungen etc.. der Körperschaft BRD- GmbH-OMF-BRD  nicht unterworfen sind.

Die OMF- BRD seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen. (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990)

(OMF= Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft – Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) am 18.09.1948)

Abgesehen davon, das in den folgenden Bilder/Kopien der Absätze deutlich hervorgeht das auch das sog. Datenschutzgesetz offensichtlich für die kriminelle Vereinigung Jobcenter, Person Rudzinski u.a. keinerlei Bedeutung haben.
Das ganze wiedereinmal aufgrund eingereichter Klage/einstweilige Anordnung beim angebl. Sozialgericht Neuruppin (Az.: liegt noch nicht einmal vor) und darauf erfolgten Geheimabsprache zwische angebl. Gericht und krimineller Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz.
Ich werde also folgende Straftatbestände der ben. kriminellen Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz, des angebl. Sozialgerichtes, der angebl. Strafverfolgungsbehörden/Staatsanwaltschaft Neuruppin, der angebl. Richterschaft u.a. beweisen gem.:
§164 StGB Abs. 1, 2 Falsche Verdächtigung
§ 186 StGB – Üble Nachrede
§ 187 StGB – Verleumdung
§ 240 Abs. 1, 2, Abs. 4 Satz 3 StGB – Nötigung
§ 241 Abs. 1, 2 StGB – Bedrohung
§ 241a As. 1, 2, 4 StGB – Politische Verdächtigung
§ 257  Abs. 1 StGB – Begünstigung
§ 258 Abs. 1, 2, StGB – Strafvereitelung und § 258a StGB – Strafvereitelung im angebl. Amt
§ 303 Abs. 1, 2 StGB – Sachbeschädigung
§ 306f Abs. 1-Nr.1, Abs. 2, 3 StGB – Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
§ 221 Abs. 1 Nr 1-2, Abs. 2 Nr. 1-2 StGB – Aussetzung
§ 224 Abs. 1 Satz 4, 5 StGB – Gefährliche Körperverletzung
§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
§ 211 Abs. 2 StGB – Mord
§ 340 Abs. 1, 3 StGB – Körperverletzung im angebl. Amt
§ 344 StGB – Verfolgung Unschuldiger
§ 345 Abs. 1, 3 Nr. 4 StGB – Vollstreckung gegen Unschuldige
§ 339 StGB – Rechtbeugung
§ 89a StGB Abs. 1 - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 81Abs. 1 Nr. 1-2 StGB – Hochverrat gegen den Bund iVm  § 83 StGB
i.V.m.
Dem Völkerstrafgesetzbuch der sog. Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002
§ 6 VStGB Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr.2.3.4. VStGB)
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe (SGB- Leistungsberechtigte-sog. Sozialschmarotzer, Arme) als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs.5 VStGB)
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine
Zivilbevölkerung (siehe in der Klage die Zitate der Eliten, Verbrecher, auch diese stellen eine systematischen Angriff dar)
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese
oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,
deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt, ….
Dies sind und bleiben die einzigen Gesetze die hier und für uns Gültigkeit haben!
Alle anderen die in irgend einer Weise gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte u.a. verstoßen sind verbotene NS- Gesetze und haben daher keine Gültigkeit, was insbesondere für das STASI- NS- Gesetz SGB 1-12 gil!

hier gehts noch erheblich weiter:
http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de/jobcenter-pritzwalk-die-kriminelle-organisation-vor-dem-herrn

Freitag, 26. September 2014

BKA-Kartei teilt sog. Bürger in „Geisteskranke“ und „Drogen-Konsumenten“ ein

in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1.
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker (BRD- GmbH) noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26. 3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146
nehme ich mein Recht gem. Art. 20 Abs. 4 GG wahr “da andere Abhilfe unmöglich noch vorhanden ist”
Und wieder zeigen Deutschlands Politverbrecher, insbes. der CDU/CSU/SPD (GROKO) und andere Ihr wahres Gesicht.
Das Gedankengut und die Handlungen/Handlungsweisen dieser Verbrecher (CDU/CSU/SPD) stammt eindeutig noch aus der Zeit des Nationalsozialismus wie schon am bekannten HARTZ IV- Vernichtungssystem zu erkennen war und ist!
  |  25.09.14, 00:19  
Das Bundeskriminalamt speichert diskriminierende Begriffe über Millionen von Bürgern – auch wenn sie ohne Vorstrafe sind.
Dies stellt schwerste Verbrechen gegen Völkerrecht dar, ich fordere sogar die Todesstrafe für die Täter der BRD- GmbH gem. dem Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik DeutschlandArtikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002
Insbes. § 6 VStGB und § 7 VStGB.
Letzte Woche hatte der CDU-Innensenator Frank Henkel Auskunft über die Verwendung sogenannter „personengebundener Hinweise“ (PHW) erteilt. In der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL sind derzeit rund 152.000 Menschen als Konsumenten von Drogen gekennzeichnet („BTM-Konsument“). Jetzt wird bekannt: Beim Bundeskriminalamt sind über eine Million Bürger mit einer derartigen Zuordnung versehen. Die diskriminierenden Begriffe werden gespeichert, auch wenn die Betroffenen ohne Vorstrafe sind.
„Die sogenannten ,personengebundenen Hinweise‘ stigmatisieren alle von einer Speicherung Betroffenen. Ich bezweifle, dass sie wie behauptet lediglich der ,Eigensicherung‘ von Polizisten dienen und befürchte, dass sie auch als Anregung für weitere Polizeimaßnahmen dienen. Die betroffenen Personen sind dadurch bei Polizeikontrollen besonderen Schikanen ausgesetzt.
Es sterben weit mehr Menschen durch den Konsum von Alkohol als durch sonstige Rauschmittel. Dennoch werden über eine Million Menschen mit dem Zusatz ,Konsum von Betäubungsmitteln‘ versehen. Das Bundesinnenministerium muss jetzt erklären, nach welchen Kriterien die Kategorien ,Ansteckungsgefahr‘ oder ,geisteskrank‘ vergeben wurden. Die Kategorie ,Land/Stadtstreicher‘ stammt wohl noch aus der Zeit des Nationalsozialismus“, erklärt der Linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
Besonders bestürzt sei er aber über die politischen Kategorien: „Das Bundeskriminalamt stuft 3.500 Personen als potenzielle ,Straftäter links‘ ein. In der Kategorie ,Straftäter rechts‘ finden sich lediglich 10 Personen.
Das zeigt wie bei deutschen Sicherheitsbehörden immer noch gedacht wirdEine solche Kriminalisierung von linkem Aktivismus durch Polizei und Geheimdienste hat einen ,Nationalsozialistischen Untergrund‘ begünstigt und vielleicht überhaupt erst ermöglicht.
Die ,personengebundenen Hinweise‘ können vergeben werden, ohne dass die gespeicherten Personen verurteilt wurden. Die Datensammlung muss deshalb sofort eingestampft werden.
Alle Betroffenen müssen sofort über eine Speicherung sowie die unverzügliche Löschung informiert werden.“
Und die Täter sofort aller vorgegebenen sog. Ämter enthoben und inhaftiert werden!
Dazu ist auch diese Aussage vor dem sog. NSA- Ausschuß noch aus einem besonderen Licht zu betrachten:
Süddeutsche.deDeutscher Service für die NSA- Leiter der BND-Außenstelle spricht vor NSA-Ausschuss
Von der sog. BlödZeitung, ist dahingehend kaum mehr als eine versteckte kleine Notiz zu erwarten, diese dient schließlich den Verbrechern (CDU/CSU/SPD) immer noch als zentrales Volksverdummungs- Instrument!!!

Donnerstag, 25. September 2014

Deutscher Service für die NSA- Leiter der BND-Außenstelle spricht vor NSA-Ausschuss

Sueddeutsche.de 25. September 2014 Zeuge im Untersuchungsausschuss
Herr U. muss wissen, was der Bundesnachrichtendienst in Bad Aibling für die NSA tut. Aber der Zeuge im U-Ausschuss des Bundestags darf kaum darüber sprechen. Das bringt selbst den Obmann der CDU auf die Palme
Herr U. hat eine Aussagegenehmigung durch die Bundesregierung, aber nur eine sehr eingeschränkte. Zusammengefasst darf er sagen: In Bad Aibling werden mit 120 Mitarbeitern ausgewählte Satellitenverbindungen mit dem Analyseprogramm XKeyScore abgefischt. Fast ausschließlicher Zweck: “Force Protection”. …
Außerdem gebe es eine gewisse Zusammenarbeit mit den Amerikanern. Der US-Geheimdienst NSA ist mit einigen Mitarbeitern in Bad Aibling vertreten. …..
Und nun das Wichtigste überhaupt!!!
sogenannte G10-gefilterte-Daten in großem Umfang an die Amerikanern weitergeben. Das sind Daten, aus denen Informationen über Grundrechtsträger herausgenommen werden….
Bis hier mag sich vielleicht noch niemand etwas denken, ich finde allerdings schon das sehr bedenklich und frage mich nun noch mehr als zuvor „Informationen über Grundrechtsträger“ was soll das heißen ???
Und schon wird meine Frage auch sofort beantwortet, nämlich:
Da sind vor allem deutsche Staatsbürger herausgenommen worden. Denn Deutsche darf der BND nicht bespitzeln.
Was bin dann wohl ich ???
Damit dürften meine bisherigen Artikel und meine Vermutungen endgültig bestätigt sein!
Mal davon ab, das ich mich bereits seit einiger Zeit schon :
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1.
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
befinde und daher können die mich alle mal!

ALLEGRO vers. A2LL oder der Witz schlecht hin

Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
ALLEGRO vers. A2LL oder der Witz schlecht hin, dazu etwas vorweg, ein ungültiges Gesetz wird nicht gültig weil die Software “besser” wird!
Zu vorderst ist festzustellen das, das sog. SGB 1-12 bereits durch die alles bindende oberste Norm (Grundgesetz) bereits für ungültig und nichtig erklärt ist.
Es bedarf keines weiteren Rechtbefehls um dieses festzustellen:
“Das Grundgesetz zeichnet sich vor allem durch KlarheitKürze und Verbindlichkeit aus. Es gibt dem Bürger einklagbare RechteDas Grundgesetz ist keine Verfassung, die in wohlklingenden Worten Verheißungen beinhaltet, die letztlich nur auf dem Papier stehen.”
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 Hans Jürgen Papier – Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Das Grundgesetz ist auch heute keine Verfassung (Art. 146 GG), das Besatzungsstatut ist nicht aufgehoben!
Am 29. Mai 2008 ließ der Bundespräsident Horst Köhler schriftlich folgendes mit Blick auf den rechtlichen Stellenwert des bundesdeutschen Grundgesetzes verlauten:
 “Alle Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland stehen in einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz, und damit die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Funktion als Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionendie wesentliche und ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. Die Verfassung “strahlt” auf alle unsere Rechtsgebiete aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an das sich alle drei Gewalten zu halten haben.
Eine Beschränkung der durch das Grundgesetz gewährleisteten Freiheitsrechte kann deshalb nur insoweit für zulässig gehalten werden, als es der Grundgesetzgeber ausdrücklich bestimmt hat.
Weitergehend als die Weimarer Verfassung bindet das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 3 die sog.Gesetzgebung und die sog.  Verwaltung an die institutionelle Garantie der Grundrechte.
Nach Art. 19 Abs. 1 GG kann ein Grundrecht durch sog. Gesetz oder auf Grund eines sog. Gesetzes nur eingeschränkt werden, soweit dieses im Grundgesetz selbst vorgesehen ist. Es würde dem Sinn der Art. 1 Abs. 3 und 19 Abs. 1 GG widersprechen, eine solche Einschränkung im Wege der Auslegung nachzuholen.“ (BVerwGE 1, 303 – „ Sünderin“
Das Zitiergebot betrifft nicht einzelne Paragraphen, sondern dem Wortlaut des GG nachimmer das ganze Gesetz. Auch das sog. Bundesverfassungsgericht hat sich an den Wortlaut, der dem sog. Gesetzgeber im Artikel 19 Abs. 1 GG kein Ermessen einräumt, auf das Komma genau zu halten. Auch hat das sog. Bundesverfassungsgericht kein eigenes Ermessen aus dem Wortlaut der/des (Verfassung) Grundgesetzes, einzelne Artikel im Wortlaut zu verändern, um so zu einer anders lautenden Entscheidung zu kommen. In der sog. Südweststaat-Entscheidung des BverfG vom 23.10.1951 heißt es im 20. Leitsatz wörtlich:
“Das Bundesverfassungsgericht kann den Wortlaut des Gesetzes nicht ändern.”
Die Frage, wie ein (verfassungs-) grundgesetzwidriges sog. Gesetz zu behandeln ist, hat das  sog. Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfGE 8, 1, Rdn. 50, mit Rechtsatz wiederum gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG für alle sog. Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle sog. Behörden und sog. Gerichte zwingend bindend erklärt:
Grundsätzlich ist ein gegen die Verfassung verstoßendes Gesetz für nichtig zu erklären.”
Ein sog. Gesetz (SGB 1-12), welches in einschränkbare Grundrechte eingreift und diese Grundrechte nicht einzeln und jedes zitiert, ist nichtig bzw. ungültig. Ein nichtiges oder ungültiges sog. Gesetz entfaltet keine Bindewirkung.
Alle mit diesem sog. Gesetz verbundenen Verwaltungsakte sind ebenfalls nichtig undungültig und deshalb rückwirkend aufzuheben. Im Falle des SGB ist also nicht nur das SGB II gemeint, sondern das Sozialgesetz mit allen 12 Büchern als Ganzes!
Artikel 19 GG (Zitiergebot – fehlende Gültigkeit und Rechtgrundlage des SGB 1-12 i.V.m Artikel 82 GG und somit
nicht nach den Vorschriften aus diesem Grundgesetz zustande gekommen
Zitat:
Lübbe-Wolff, Bundesverfassungsrichterin in “Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte”
“Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.”
Und dann noch das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung
Art. 3 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EMRK)“ verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bzw. Strafe. Dieser Artikel ist die einzige Bestimmung der EMRK, die keinerlei Einschränkungen unterliegt. Selbst im Fall von Ausnahmesituationen wie dem Kampf gegen Terrorismus und im Falle von Entführungen, verbietet die EMRK Folter und unmenschliche Behandlung, eine Abweichung nach Art. 15 EMRK ist im Falle von Art. 3 nicht möglich. Das Folterverbot gilt damit absolut, jeder Eingriff stellt damit eine Verletzung dar.
Dem gegenüber zielt das SGB II (Hartz IV) jedoch bereits in seinen Grundzügen auf eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung der Leistungsberechtigten ab. Das beginnt bei der erzwungenen Offenlegung sämtlicher persönlicher Verhältnisse, gleitet über die Aufhebung des Bankgeheimnisses zielstrebig zur Entmündigung der Betroffenen. Den tatsächlichen und millionenfachen Zwang zur Sklavenarbeit (neudeutsch auch „Leiharbeit“) dürfen wir getrost als weiteren Schritt zur unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung bewerten. Das alles gipfelt schließlich in der Sanktionspraxis im Rechtskreis des SGB II, wenn Menschen in den Hunger, in die Obdachlosigkeit, in lebensbedrohliche Krankheitsverläufe bis hin in den Tod getrieben werden.
Von staatswegen: Vorsätzlicher Bruch der Völker- und Menschenrechte und Straftaten die die sog. Amtsträger/Beamten/RichterInnen/polit- Verbrecher ununterbrochen begehen zu diversen weiteren.
Ändert sich das also durch das neue ALLEGRO ???
Ich denke eher nicht. Sehen wir einfach mal auf die ersten drei Frechheiten aus dem Fleyer:
ALLEGRO- Gute Leistung heißt ..
… für über sechs Millionen Menschen die Leistungen nach dem SGB II korrekt und zuverlässig
zu berechnen und zu versenden.
… rund 20 Millionen Bescheide* jährlich über ALLEGRO zu versenden.
… für die existenzsichernden Leistungen im SGB II (ALG II und kommunale Leistungen) ein Finanzvolumen von rund 25
Milliarden* Euro pünktlich und rechtssicher zur Auszahlung zu bringen.
Na, wie rechtsicher, kann ein ungültiges sog. Gesetz wohl sein ???
aus dem Prignitz Express 17 Nr.39/23 vom 24 September 2014
prignitz-express-24-09-14-allegro

Mittwoch, 24. September 2014

Deutschland-BRD-GmbH Recht- Staat oder Recht-s-Staat

Diese Frage stellen sich sicher heute viele Menschen, ich allerdings nicht erst seit Hartz IV, sondern schon in jungen Jahren.
Deutschland-BRD-GmbH Recht- Staat oder Recht-s-Staat???
Ich möchte es mal so ausdrücken, Deutschland, die BRD- GmbH, ist eines sicher nicht, nämlich ein RECHT- STAAT!
Vielmehr drängt sich die Meinung und der Verdacht auf das, das 3- Reich sich nie verabschiedet hat, insbesondere aber nicht die sog. Politik, man betrachte dazu nur die CDU- CSU wo die alt- Nazi´s sich vereinigten und groß christlich und sozial brüllen, allerdings nur nach aussen, im inneren werden schon die Messer gewetzt!
Ich bin als deutscher geboren und auch als solcher zur Schule gegangen, ich muss aber zugeben das auch ich mir eigentlich nie etwas bei dieser Aussprache gedacht habe.
Es war halt “normal”, aber soweit ich mich noch erinnere, kommt RECHT von RECHT und rechts von rechts.
Rechts, links, Mitte, sind Richtungen, wobei das Recht weder rechts, noch links, noch mittig angesiedelt ist, also keine Richtung darstellt, also ist der tatsächlich verm. existierende sog. RECHT-S-STAAT ein Richtungs- Staat und sagt:
von rechts kommender Staat!
Und genaugenommen gibt mir die sog. Gesetzgebung (Hartz IV, Rauchverbot, Gesundheitsreform, Rentenreform) auch schon Recht, aber auch viele mir vorliegende Schriftsätze der sog. Amtsträger bestätigen dies gleichfalls, insbesondere sog. Gerichtsbeschlüsse und anderes.
Wobei hier auch noch die Kriegshandlungen gegen Russland u. a. zu nennen wäre, wie auch die angeblichen Ermittlungen im NSU Skandal, oder auch das Thema Sachsensumpf.
Auch die sog. Recht- Sprechung ist offensichtlich von recht-s- kommend, denn welcher RECHT- STAAT würde wohl sonst permanent und verbissen gegen sämtliche MENSCHENRECHTE verstoßen???
Ich möchte hier zu mal das VStGB zu rate ziehen und anhand dessen aufzeigen das die sog. Politik, die sog. Amtsträger, die sog. Richter/Innen, eigentlich jeder sog. Beamte etc… schwerste Verbrechen begeht und daran auch offensichtlich nicht´s verwerfliches zu finden scheint.
Das sog. SGB I - SGB XII (Euthanasiegesetz der BRD-GmbH), hier insbesondere das sog. SGB II (Hartz IV) verstößt nicht nur massiv gegen das Grundgesetz sondern durch sog. Regierende (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das sog. BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das sog. BA (Bundesarbeitsamt), so auch die sog. Jobcenter (ARGEN) und deren sog. Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch sog. Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, werden täglich schwere Straftaten begangen die nicht nur nach dem sog. Strafgesetzbuch zu verfolgen und zu bestrafen sind sondern man sollte hier ganz besonders das:
Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002 zur Hilfe nehmen denn, dem zufolge gibt es für die oben benannten Täterkeine Verjährungsfrist, nämlich:
§ 5 VStGB Unverjährbarkeit
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.
§ 1 VStGB Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
§ 2 VStGB Anwendung des allgemeinen Rechts
Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1 und 3 bis 5 besondere Bestimmungen trifft.
Ganz wichtig ist das folgende, da meine Strafanzeigen gegen diese mutmaßlichen Verbrecher ja nicht verfolgt werden weil keine Straftaten zu erkennen sind und/oder waren.
§ 3 VStGB Handeln auf Befehl oder Anordnung
Ohne Schuld handelt, wer eine Tat nach den §§ 8 bis 14 in Ausführung eines militärischen Befehls oder einer Anordnung von vergleichbarer tatsächlicher Bindungswirkung begeht, sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnung rechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.
Warum nun jeder benannte, sog. Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das sog.  BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das sog. BA (Bundesarbeitsamt), so auch die sog. Jobcenter (ARGEN) und deren sog. Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch sog. Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, vorsätzlich und wissentlich die Straftaten begehen, begünstigen, deren Verfolgung vereiteln, liegt ja auf der Hand, denn:
Jeder der benannten, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das sog.  BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das sog. BA (Bundesarbeitsamt), so auch die sog. Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch sog. Richter/Innen, sog. Staatsanwälte/Innen,
kennt das Grundgesetz und ist an dieses gebunden und
kennt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und andere
und dürften sich dem Folgenden sehr wohl bewusst sein:
… Grundrechtsträger aus Artikel 1661 und Art. 20 GG, wegen Art. 1979 GG und Art. 25 GG muss meine/unsere Existenz aktiv, ausreichend und zeitnah, Realitätsnah gesichert sein. Auch unter Vertragsfreiheit (Art. 9 Absatz 3 GG) um auch dann als nicht stigmatisierter Mensch (Art. 3 GG) und natürliche Person im Sinne des Völkerrechtes leben zu können.
Nach dem § 3 VStGB
…sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnung rechtswidrig ist und derenRechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist….
Und auch hier haben wir es wieder, für mich also rechtwidrig und Rechtwidrigkeit
und, haben sich, die benannten, sog. Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das sog. BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das sog. BA (Bundesarbeitsamt), so auch die sog. Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch sog. Richter/Innen, sog. Staatsanwälte/Innen,
sehr wohl strafbar gemacht, da die benannten Tatsachen ( BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und Grundgesetz) ja nicht unbekannt sein können!
Aber machen wir weiter.
§ 4 VStGB Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft. § 13 Abs. 2 StGB, des Strafgesetzbuches findet in diesem Fall keine Anwendung.
(2) Einem militärischen Befehlshaber steht eine Person gleich, die in einer Truppe tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle ausübt. Einem zivilen Vorgesetzten steht eine Person gleich, die in einer zivilen Organisation oder einem Unternehmen tatsächliche Führungsgewalt und Kontrolle ausübt.
Deswegen machen sich alle benannten, sog. ReGIERenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das sog. BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das sog. BA (Bundesarbeitsamt), so auch die sog. Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch sog. Richter/Innen, sog. Staatsanwälte/Innen, gleichermaßen strafbar und sind wie Täter zu behandeln und zu verurteilen, nämlich:
… oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft….
Ich denke das die begangenen Straftaten bereits mehrfach eindeutig erwiesen sein dürften aber in unserem Blog finden sich noch diverse weitere Artikel in denen die Beweise veröffentlicht sind.
Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14 VStGB)
§ 6 VStGB Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr.2.3.4  VStGB)
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
hier insbesondere die Gruppe der sog. SOZIALSCHMAROTZER, aller kranken, sozialschwachen, behinderten, Leistungsberechtigete bezieher von ALG II, Hartz IV als nationale Gruppe!!!!
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 StGB, des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
also nie wieder einen sog. Beamtenposten, Amtsträgerposten besetzen wird!!!
§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs. 5 VStGB)
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 13 VStGB Verletzung der Aufsichtspflicht
(2) Ein ziviler Vorgesetzter, der es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, einen Untergebenen, der seiner Anordnungsgewalt oder seiner tatsächlichen Kontrolle untersteht, gehörig zu beaufsichtigen, wird wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bestraft, wenn der Untergebene eine Tat nach diesem Gesetz begeht, deren Bevorstehen dem Vorgesetzten ohne weiteres erkennbar war und die er hätte verhindern können.
(3) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Die vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
§ 14 VStGB Unterlassen der Meldung einer Straftat
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ein ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, eine Tat nach diesem Gesetz, die ein Untergebener begangen hat, unverzüglich der für die Untersuchung oder Verfolgungsolcher Taten zuständigen Stelle zur Kenntnis zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
Hirnlos ist gefordert!
Absolut obrigkeitshörig ist gefordert!
Zivilcourage ist unerwünscht!
Selbstständiges denken ist unter Strafe verboten!
Kommt uns das nicht alles sehr bekannt vor ???
Was muss noch passieren, bis der Mensch erwacht und dem ganzen Treiben des neuen deutschen NS- Regimes ein ENDE setzt,
Wir sind VIELE, die sind nichts!